Göpel

[472] Göpel, 1) (Trämpel, Roßkunst), beim Maschinenwesen ein Triebwerk, durch welches die Kräfte von Thieren zum Bewegen von allerhand Maschinen ausgenutzt werden. Die Thiere pflegen dabei im Kreise zu gehen, während sie einen wagerechten Baum ziehen, der durch Radverbindung verschiedener Bauart eine Welle bewegt, von welcher aus die Bewegung mittelst Scheiben od. Rädern weiter geführt wird. 2) (Bergwerks-G.), Maschine, mit welcher Lasten von einer niederen Sohle bis zur Tagesoberfläche gezogen werden, welche Zwischengeschirre nöthig machen. Nach den Kräften, welche dieselbe betreiben, hat man Hand-, Pferde-, Wasser- u. Dampf-G. A) Der Hand-G. besteht aus einer, auf einem Gerüste (Göpelkreuz, Göpelsteg) stehenden Welle (Göpelspindel, Göpelspille, Göpelwelle) mit Schwengeln, wodurch die Arbeiter die Welle in Bewegung setzen. Am oberen Ende sind drei Scheiben (Göpelkorb) angebracht, zwischen denen sich das zum Anhängen der Massen dienende 1 Fuß starke Seil od. Kette (Göpelseil, Göpelkette) auf- u. abwickelt. Die Seile werden über Scheiben (Seilscheiben, Göpelscheiben) in den Schacht geleitet. Die Welle ist 12–18 Zoll stark; der Schwengel 6–8 Ellen lang, die Seilscheiben 1–2 Ellen hoch. An dem Seile befindet sich die Tonne (Göpeltonne), welche mit der Quenzelkette, von beiden Seiten der Tonne ausgehend, durch den Quenzelhaken mit dem Seile befestigt ist. In dem Schachte ist eme Tonnenleitung vorgerichtet. B) Der Pferde-G. empfiehlt sich durch Einfachheit u. wird da angewendet, wo kein Hand-G. ausreicht. Er besteht aus einer stehenden Welle mit Schwengel, Korb, Seilscheiben, dem Seile u. den Fördergefäßen. Der Korb, auf dem sich das Seil aufwindet, wird an der stehenden Welle befestigt; seine Gestalt ist cylindrisch, konisch od. spiralförmig u. besteht aus zwei Theilen, einem festen u. einem beweglichen. An der Welle befinden sich zwei Armgewirre, die durch Streben nach der Welle zu unterstützt sind, 4–6 Zoll stark. An den inneren Seiten wird ein Kranz von Pfosten von doppelten Scheidern, 16–18 Zoll hoch, getragen, die zusammengeplattet sind, hierauf trägt man schmälere, 8–10 Zoll breit, um die Seilstäbe auf ihnen zu befestigen, welche 31/2 Zoll gevierte Stärke haben. Die äußeren Kränze geben den Grundriß für den Korb, die 10–12 Zoll über die Seilstäbe hervorragen. Um die Seilfächer zu bilden, wird auf den Seilstäben ein Kranz aufgetragen, das Ganze wird durch eiserne Nägel gezogen. Der Schwengel geht in schräger Richtung von der stehenden Welle herab, um zum Angriffspunkt für Pferde (Göpelpferde) zu dienen, die an einer Deichsel (Göpelschwengel, Ziehschwengel, Tummelbaum), an deren beiden Seiten Hölzer (Böcke) befindlich sind, mit der Achse den Tummelbaum bewegen. Hierzu ist ein Mann nöthig, der die Pferde im Zaum hält (Göpeltreiber). Die Pferde gehen im Kreise in der Göpelbahn (Göpelherd, Göpelplatz) herum; zum Sistiren der Vorrichtung dient das Hemmeisen (Göpelknecht), welches in die Erde eingreift. Der Einschnitt, in welchen das Setzholz gestellt wird, heißt Däumerling (Däume). Um das Zurückgehen zu verhüten, hat man auch den Göpelhund, einen hölzernen beschwerten Kasten, am Tummelbaum. Die Seilscheiben sind gewöhnlich hier 3 Ellen hoch von Holz; das Seil von Hanf, 21/2 Zoll stark, od. Draht, 3/4 Zoll stark. Die Tonnen haben hier gewöhnlich 10–12 Kübel Fassungsraum; sie sind 21/2 Elle hoch, 24–26 Zoll weit, die Bauchwand 10–12 Zoll höher, als die Rückenwand. Reißt das Seil od. die Quenzelkette, so wird der Korb gepremst, daß Alles stillstehen muß. C) Der Wasser-G. wird durch Wasser in Bewegung gesetzt. Hier ist gewöhnlich der Korb von dem Wasserrad (Kehrrad) in entgegengesetzter Richtung stehend, getrennt u. nur durch ein Vorgelege (Gestänge) verbunden; die Einrichtung der Theile bleibt sich gleich. D) Der Dampf-G., hier ist an der Kolbenstange des Cylinders die Warze des Krummzapfens für die Korbwelle befestigt. Dimensionen bleiben sich auch gleich. E) Der Wind-G., welcher von einer Art Windmühle bewegt wird, ist beim Gebrauch zu unsicher. Über den. G. ist ein Gebäude (Göpelhaus, Göpelhütte, Göpelkane) aufgeführt. Alle Personen, welche bei einem G. arbeiten, heißen Göpelisten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 472.
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