Seuffert

[384] Seuffert, 1) Johann Adam von, Jurist, geb. 15. März 1794 in Würzburg, gest. 8. Mai 1857 in München, habilitierte sich 1815 in Göttingen für Geschichte und Staatswissenschaften, siedelte 1816 an die Universität Würzburg über, wo er 1817 außerordentlicher, 1819 ordentlicher Professor wurde. 1831 wählte ihn die Universität zu ihrem Vertreter für die Ständeversammlung, deren zweiter Präsident er ward. 1834 ging er als Appellationsgerichtsrat nach Ansbach, schied jedoch 1839 aus dem Staatsdienst und lebte seitdem in München. Er schrieb unter anderm: »Lehrbuch des praktischen Pandektenrechts« (Würzb. 1823–25, 3 Bde.; 4. Aufl., besorgt von seinem Sohn Ernst Aug. S., das. 1860–70) und begründete die »Blätter für Rechtsanwendung zunächst in Bayern« (1836 ff., gegenwärtig herausgegeben von Karl Gareis) sowie das »Archiv für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deutschen Staaten« (Münch. 1847–57, 11 Bde.; fortgesetzt von seinem Sohn E. A. S., Bd. 12–15, 1859–62; dann von A. F. W. Preusser, Bd. 16–34, 1863–79, und von H. F. Schütt, Bd. 35 ff., 1880 ff.; neuer Abdruck 1866 ff.). – Sein ältester Sohn, Ernst August S., geb. 1. Sept. 1829 in Würzburg, gest. 6. Jan. 1907 in München, war daselbst seit 1857 außerordentlicher, seit 1864 ordentlicher Professor der Rechte. Er schrieb: »Das gesetzliche Veräußerungsverbot bei Singular- und Universalvermächtnissen« (Münch. 1854).

2) Hermann, Jurist, Sohn des vorigen, geb. 28. Aug. 1836 in Ansbach, gest. 22. Nov. 1902 in Bonn, ward 1868 Professor in München, 1872 in Gießen, ging 1879 in gleicher Eigenschaft nach Breslau, 1890 nach Bonn. Er schrieb unter anderm: »Über Schwurgerichte und Schöffengerichte« (Münch. 1872); »Erörterung über die Besetzung der Schöffengerichte und Schwurgerichte« (Bresl. 1879); »Mitteilungen aus dem Entwurf eines Strafgesetzbuchs für Italien« (das. 1888); »Die Strafgesetzgebung im Deutschen Reiche« (Berl. 1893); »Anarchismus und Strafrecht« (das. 1899). Aus seinen nachgelassenen Papieren gab E. Friedeberg heraus: »Untersuchungen über örtliche Verteilung der Verbrechen im Deutschen Reiche« (Bonn 1906).

3) Lothar, geb. 15. Juni 1843 in Würzburg, ist zurzeit ordentlicher Professor der Rechte an der Universität München. Seine Hauptwerke sind sein Kommentar zur deutschen Zivilprozeßordnung (Nördlingen 1879; 9. Aufl., Münch. 1904–05, 2 Bde., mit Nachtrag), von der er auch eine Textausgabe mit Anmerkungen publizierte (6. Aufl., das. 1895), und sein »Deutsches Konkursprozeßrecht« (Leipz. 1899). Von seinen übrigen Schriften sind zu nennen: »Die Lehre von der Ratihabition der Rechtsgeschäfte« (Würzb. 1868); »Das Autorrecht an literarischen Erzeugnissen« (Berl. 1873); »Über richterliches Ermessen« (Gieß. 1880); »Gothofredus Antonii« (das. 1881); »Zur Geschichte der obligatorischen Verträge« (Nördling. 1881); »Konstantins Gesetze und das Christentum« (Würzb. 1891).

4) Bernhard, Literarhistoriker, geb. 23. Mai 1853 in Würzburg, studierte daselbst und in Straßburg deutsche und klassische Philologie, habilitierte sich 1877 an der Universität seiner Vaterstadt, wurde 1886 als außerordentlicher Professor der deutschen Literatur und Sprache nach Graz berufen und 1892 daselbst zum ordentlichen Professor ernannt. Er schrieb: »Maler Müller« (Berl. 1877); »Die Legende von der Pfalzgräfin Genovefa« (Würzb. 1877); ferner gab er bis 1890 die »Deutschen Literaturdenkmale des 18. und 19. Jahrhunderts« heraus sowie die »Vierteljahrschrift für Literaturgeschichte« (Weim. 1888–93, 6 Bde.) und mit Schönbach die »Grazer Studien zur deutschen Philologie« (Graz 1895 ff.). An der weimarischen »Goethe-Ausgabe« ist er als Redaktor und Herausgeber beteiligt und machte sich hier als Herausgeber des »Werther« verdient.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 384.
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