Dreschen

[596] Dreschen (das) ist eine der wichtigsten landwirthschaftlichen Arbeiten, durch welche die möglichst vollständige Trennung der Samen oder Körner der Feldfrüchte von Stroh und Hülsen bewirkt werden soll. In den frühesten Zeiten suchte man dies zu erreichen, indem über die auf dem geebneten, harten, auch wol mit Steinen gepflasterten Boden ausgebreiteten Feldfrüchte Pferde, Rinder und ähnliche Thiere getrieben wurden, bis die meisten Körner herausgetreten waren. Dies geschieht noch jetzt bei manchen rohen Völkern und bisweilen auch in Deutschland mit dem Rübsen, Raps und Dotter, deren Körner sich leicht aus den Hülsen trennen; bei der gewöhnlichen Art zu dreschen wird jedoch der Same mittels des Dreschflegels auf der Scheuntenne durch Menschenhände aus den Hülsen geschlagen. Die Scheuntenne ist ein der Länge oder der Quere durch die Scheune gehender freier Raum, dessen Boden bei den gewöhnlichsten, den Lehmtennen, etwa 11/2 F. tief mit einer Schicht zähen und völlig reinen Lehm bekleidet und dann möglichst festgeschlagen, geebnet und getrocknet worden ist, bei den weit kostspieligern Holztennen dagegen ist er mit starken buchenen oder eichenen Pfosten belegt. Die Dreschflegel bestehen aus einem 4–5 F. langen Stiele, der Handhabe, an dem oben ein etwa 2 F. langer, 3–4 Pfund schwerer, am besten runder Klöppel, der Flegel, mittels einer Kappe von Leder so verbunden ist, daß er sich nach allen Seiten bewegen läßt. Beim Dreschen selbst werden die Garben aus den neben der Tenne befindlichen Räumen, den Bansen, zuerst in zwei oder mehre dichte Reihen mit den Ähren gegeneinander gelegt und mit nicht zu heftigen Schlägen einigemal überdroschen oder vorgeschlagen, was auch gevorschelt genannt wird; dadurch erhält man die vollkommensten Körner und den größten Theil derselben, soll aber das Getreide völlig rein gedroschen werden, so müssen die Garben aufgebunden, in dünne Lagen ausgebreitet und wiederholt überdroschen werden. Dem Dreschen folgt das Reinigen der erhaltenen Körner von der Spreu, der Trespe und anderm Unkraute vermittels des sogenannten Wurfen, Werfen oder Worfeln, wobei das Getreide mit Schaufeln in der Scheune von einer Seite der Tenne nach der andern bogenförmig gegen den Zugwind geworfen wird. Dadurch scheiden sich die Körner von der Spreu, welche der Wind zurückweht, während die schwersten Körner am weitesten, die leichtern und die Unkrautsamen minder weit fliegen. Ist nun so viel gewurst, daß es dort, wo die meisten Körner hinfallen, etwa fingershoch liegt, so wird es mit dem Flederwische abgekehrt oder gefledert, und ist endlich ein Hause gewurst, so wird [596] genau bezeichnet, wie weit das Getreide von Spreu u.s.w. rein ist, sodann die Spreu bei Seite geschafft und das noch unreine Getreide wieder auf einen Haufen zum wiederholten Wurfen zusammengeschaufelt, was manchmal vier- bis fünfmal geschehen muß. Bei trockener und kalter Witterung ist am leichtesten dreschen, weil dann die Körner am besten aus den Ähren springen, daher bei feuchtem Wetter nur solche Feldfrüchte gedroschen werden, deren Körner nicht fest in den Hülsen sitzen.

Schon im Alterthume suchte man durch Maschinen den Aufwand an Kraft, Zeit und Arbeitslohn zu beschränken, den das gewöhnliche Dreschen verursacht, und zugleich die Körner so vollständig und rein als möglich zu gewinnen, und in neuerer Zeit sind mehre sehr vollkommene Maschinen der Art erfunden worden, die aber freilich das Stroh ganz in Wirrstroh verwandeln. Zum Theil werden die Körner dadurch ausgestampft und das Wasser dabei als bewegende Kraft angewendet, durch andere aber, ebenfalls vom Wasser oder von Zugthieren in Bewegung gesetzt, erhält man die Körner, indem die zu dreschenden Garben zwischen zwei Walzen durchgetrieben werden, welche keine Körner durchlassen. – Drescher, Dreschhäusler, Erbschnitter heißen Leute, welche auf dem Lande ein Häuschen und vielleicht ein Stückchen Garten oder Feld mit der Bedingung besitzen, die Feldfrüchte der Gutsherrschaft um eine bestimmte Mandel, z.B. die 10. oder 13., zu schneiden, oder um einen bestimmten Scheffel zu dreschen. Manchmal steht ihnen zugleich das Recht zu, andere Arbeiter für diese Zwecke neben sich nicht zu dulden, so lange sie in der gewöhnlichen Zeit im Stande sind, das Erfoderliche zu leisten, in keinem Falle aber darf die Herrschaft solchen Erbdreschern die ihnen rechtlich zustehende Arbeit ganz entziehen und etwa durch eigne Leute oder andere Arbeiter verrichten lassen. Dreschgärtner sind in Schlesien Landbewohner, welche zum Theil unter den obigen Verhältnissen ein kleines Eigenthum besitzen, dasselbe aber jederzeit an Jemand veräußern können, der in ihre Stelle tritt, zum Theil wird ihnen auch nur etwas Land als Lohn für geleistete Arbeiten zur Benutzung überlassen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 596-597.
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