Arbeitsnachweis

[693] Arbeitsnachweis. Es handelt sich hierbei sowohl um den Nachweis von Arbeitskräften als um den von Arbeitsgelegenheiten. Dadurch, daß in der Neuzeit mit ihrer Freizügigkeit und größern Spezialisierung der Berufstätigkeit es sowohl für den Arbeitgeber als den Arbeitnehmer schwieriger geworden ist, die Verhältnisse des Arbeitsmarktes zu übersehen und deshalb die Gefahr naheliegt, daß aus der Arbeitslosigkeit größerer Massen Schädigungen für die Gesellschaft erwachsen, ist es nötig geworden, wiederum eine geeignete Ordnung des Arbeitsnachweises als nächstliegendes Mittel der Abhilfe anzustreben. Es sind daher, nachdem längere Zeit hindurch infolge des Verfalls der ältern Arbeitsnachweise der Gesellenverbände, Zünfte etc. lediglich die individuellen Bemühungen der Interessenten und die gewerblichbetriebenen Arbeitsnachweise in Betracht kamen, mit denen manche Mißstände verbunden waren, neuerdings Versuche gemacht worden, diese Arten des Arbeitsnachweises schärfer zu beaufsichtigen (Novelle zur deutschen Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883, preußische Vorschriften vom 10. Aug. 1901) und die Mißbräuche zu beseitigen, aber auch den privaten A. durch wirksamere Veranstaltungen zu ersetzen. Besonders kommt in dieser Richtung der A. durch gemeinnützige Veranstaltungen in Betracht (Stuttgart 1865, Zentralverein für A. in Berlin seit 1883, der 1900 von 48,432 Gesuchen der Arbeiter 38,303 berücksichtigen konnte, etc.), die nur niedrige Einschreib-, eventuell auch Vermittelungsgebühren erheben. Daneben ist auch der berufsgenossenschaftliche A. wiederum belebt. Sowohl Organisationen der Arbeitgeber (Innungen u.a.) als der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) haben sich mit ihm befaßt, ihn indessen auch vielfach ihren besondern Interessen (z. B. durch Ausschluß Mißliebiger) dienstbar zu machen versucht. Alte diese Versuche litten indes an erheblichen Mängeln (geringe Wirksamkeit, mangelnde Unparteilichkeit etc.), und man versuchte daher, den A. durch die Gemeinden zu organisieren, wodurch auch die Möglichkeit geboten wurde, ihre Wirksamkeit auf größere Gebiete zu erstrecken und in diesen die Nachfrage und das Angebot von Arbeit vollständig zu erfassen. Die ersten Versuche in dieser Richtung sind in der Schweiz gemacht (Bern 1888, Basel 1889). Seit 1891 machte sich jedoch auch in Deutschland eine Bewegung in gleichem Sinne geltend, die auch bald praktische Erfolge hatte und seit 1894 besonders dadurch gefördert ist, daß verschiedene Ministerien (Württemberg, Bayern, Preußen) die Errichtung kommunaler Arbeitsnachweise in Anregung brachten. Besonders in süd- und mitteldeutschen Städten sind seitdem eine größere Anzahl von kommunalen Nachweisebureaus oder Arbeitsämtern entstanden. Meist werden sie durch Kommissionen aus einer gleichen Zahl von Arbeitgebern und -Nehmern unter Vorsitz eines Unparteiischen geleitet. Ihre Erfolge sind vielfach bedeutend, besonders für ungelernte Arbeiter, weil für einzelne Hauptgewerbe Fachnachweise der Arbeitgeber oder -Nehmer vorhanden sind. Die Bewegung, die bezweckt, die in den Händen von Gemeinden oder Vereinen befindlichen Arbeitsnachweise zu Landesverbänden (Zentralstellen) zu vereinigen, wird deren Wirksamkeit heben (in München z. B. lagen der Zentralstelle für A. 1901: 67,960 Gesuche von Arbeitgebern, 88,223 von Arbeitnehmern vor, und wurde in 55,305 Fällen eine Vermittelung erzielt). Solche Verbände bestehen in Württemberg, Baden und Bayern. 1898 ist auch ein allgemeiner Verband deutscher Arbeitsnachweise gegründet. In Frankreich sollte durch die Errichtung von Arbeitsbörsen (in der Hauptsache kommunal subventionierte Geschäfts- und Klubhäuser der Gewerkschaften) eine Reform des Arbeitsnachweises herbeigeführt werden; der Erfolg scheint jedoch infolge des einseitigen Vorgehens der Gewerkschaften im Vergleich zu den aufgewendeten Mitteln nicht allzu groß zu sein. Durch ein Gesetz von 1898 sind Mißbräuche auf dem Gebiete des privaten Vermittelungswesens beseitigt, und die Entwickelung der unentgeltlich arbeitenden Bureaus der Gemeinden, Berufsvereine, Wohltätigkeitsanstalten etc. wird begünstigt. Vgl. Freund, Der allgemeine A. in Deutschland (Berl. 1896 u. 1897); v. Reitzenstein, Der A., Entwickelung und Gestaltung im In- und Auslande (das. 1897); G. Adler, A. und Arbeitsbörsen im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, Bd. 1 (2. Aufl., Jena 1898); »Schriften des Verbands deutscher Arbeitsnachweise« (Berl. 1899 ff.); Pelloutier, Histoire des bourses du travail (Par. 1902). Reiches Material findet sich in Jastrows Monatsschrift »Der Arbeitsmarkt« (Berl., seit 1897) und der Wochenschrift »Soziale Praxis«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 693.
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