Hoffmannscher Bund

[427] Hoffmannscher Bund, genannt nach dem Justizrat Karl Hoffmann in Rödelheim bei Frankfurt, entstand als eine geheime Organisation national gesinnter Deutscher Südwestdeutschlands zur Erweckung nationalen Lebens, nachdem die an verschiedenen Orten gegründeten Deutschen Gesellschaften (s. d., Bd. 4, S. 691), für die E. M. Arndt besonders wirkte, versagt hatten. Der Gedanke ist zuerst niedergelegt in einem Briefe des Nassauers Wilhelm Snell an Hoffmann vom 30. Juli 1814; das Ziel war anfangs die Oberherrschaft Preußens über Deutschland und besonders die Gründung einer keinem Einzelstaat angehörigen »Deutschen Freischar«. Männer wie Hardenberg und Gneisenau wußten um die Bewegung; ihre Verbreitung und Wirksamkeit bis 1816 ist im ganzen wenig bekannt, manche Teilnehmer zogen sich nach dem zweiten Pariser Frieden zurück, während namentlich Wilhelm Snell seine Idee immer mehr im Sinn eines kosmopolitischen Liberalismus ausgestaltete. Die Attentate von Sand (s. d.) und 1. Juli 1819 von Karl Löning (s. d.) auf den nassauischen Präsidenten Ibell (s. d.) wurden allgemein als Ausfluß der im Hoffmannschen Bund verkörperten Bestrebungen angesehen; gegen diese sind vornehmlich die Karlsbader Beschlüsse (s. d.) gerichtet, und die Akten der Mainzer Zentraluntersuchungskommission sind heute die wesentlichste Quelle für die Geschichte des Geheimbundes. Vgl. Meinecke, Die deutschen Gesellschaften und der Hoffmannsche Bund (Stuttg. 1891).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 427.
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