Taler

[293] Taler, eine große Silbermünze, deren Name seit 1519 aus dem Joachimstaler (s. d.) abgeleitet wird, später alle Silbermünzen, die mehr als 1 Lot oder 15 g wiegen. Vorausgegangen waren der dicke, 2 Lot schwere Güldengroschen (s. d.) von Tirol 1484 und seine Hälfte, ein größerer von 1486 (mit Sigismunds stehender Figur auf der Hauptseite, s. Tafel »Münzen III«, Fig. 10), T. des Herzogs Renatus II. von Lothringen 1488, des Landgrafen Wilhelm I. von Hessen, des Kurfürsten Friedrich III. von Sachsen (2 Lot schwer), des Bischofs von Sitten 1498 (auch halbe), der Stadt Bern 1493 (mit schönem Gepräge), des Herzogs von Savoyen, des Königs Ladislaus von Ungarn 1499 und spanische Stücke (Peso de a ocho). Aber die genannten schweren Dicken waren zu selten, um als Verkehrsmittel zu dienen, bis reichliche sächsische und böhmische Prägungen die T. in allgemeinen Umlauf brachten und viele Länder sie bereits im ersten Viertel des 16. Jahrh. zu eignen Landesmünzen machten. Nach Gehalt, Herkunft und Gepräge empfingen dieselben verschiedene Namen, wie Albertus-, Gold-, Kreuz-, Kronen-, Laub-, Mariatheresien-, Markus-, Mokka-, Neu-, Speziestaler (s. diese Artikel, wie auch Banco, Gulden, Kurant, Konventionsfuß, Wechselgeld). Indem der T. den jeweiligen Wert des rheinischen Goldguldens ausdrücken sollte, weniger als dieser zur Beschneidung verlockte und das Münzmetall von ergiebigen Bergwerken reichlich dargeboten wurde, vermittelte er die Abkehr von der Gold- zur Silberwährung. Nach demselben Fuße wie den T. stellte man lange Zeit auch Stücke zu 1/4 (Ort), 1/2, 11/2, 2 und mehr T. her. Von der Reichsgesetzgebung wurde er erst 1566 anerkannt (vgl. Münzfuß). Tafel »Münzen IV« zeigt einen T. des Kaisers Maximilian I. (Fig. 1), des Kurfürsten Joachim I. (Fig. 9), der Stadt Lübeck (Fig. 3), einen halben der Stadt Schaffhausen von 1550 (Fig. 10) und einen viertel T. Wallensteins (Fig. 2). Die neuern deutschen Formen sind aus dem preußischen T. von 1764 hervorgegangen (s. Reichstaler). Die vorherrschende Einteilung in 24 Groschen zu 12 Pfennig wich im Münzgesetz vom 30. Sept. 1821 der in 30 Silbergroschen zu 12 Pfennig, und von den Kurantmünzen blieb neben dem ganzen nur der Sechsteltaler bestehen. Nachdem die deutschen Zollvereinsstaaten den Doppeltaler (s. d.) angenommen hatten, begannen die meisten Staaten Norddeutschlands auch den ganzen und Sechsteltaler nach preußischer Art zu prägen, teilweise mit andrer Einteilung: so Sachsen zu 30 Neugroschen von 10 Pfennig, Hannover zu 24 guten Groschen von 12 Pfennig. Als letzte Form entstand 1857 der Vereinstaler (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 293.
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