Arm [1]

[720] Arm, 1) (Anat.), die oberen Extremitäten des menschlichen Körpers, im weiteren Sinne mit Inbegriff der Schulter u. der Hand, entsprechend den Vorderfüßen der vierfüßigen Thiere u. den Flügeln der Vögel, doch nicht wie diese zur Fortbewegung des Körpers, sondern zunächst zu Verrichtungen bestimmt, die von der Hand ausgehen, u. bei denen die oberen Theile dann zur Leitung dieser dienen. Außer den Affen findet sich bei keinem Thiere eine eigentliche Armbildung mit freier Beweglichkeit des Oberarmknochens im Schultergelenk u. selbst den Affen dienen sie meist noch als Vorderfüße. Jeder A. besteht aus dem Schultertheile (s. Schulterknochen-Muskeln etc.), aus dem Oberarm (s. Armknochen etc.), dem Vorderarm u. der Hand (s. Handknochen etc.). Sämmtliche Knochen in Verbindung werden auch als knöcherner Arm bezeichnet. Vollendet wird der A. durch die zur Bewegung desselben u. der Hand dienenden Muskeln u. die diese umgebende Hautbedeckung; 2) im engeren Sinne nur der Ober- u. Vorderarm; 3) (Zoot.), bei Säugethieren die Vorderfüße, bes. ihrer knöchernen Grundlage nach, wo aber die Ähnlichkeit mit der menschlichen Armbildung von den Affen aus, durch die Nager, Raubthiere, Wiederkäuer etc., bis zu den Cetaceen immer mehr zurücktritt; 4) bei manchen Thieren der Vorderschenkel von der Schulter bis zum Knie, bes. bei Pferden; 5) die Vordertatzen des Löwen; 6) bei mehreren Thieren der niederen Ordnungen ausgezeichnete Verlängerungen des Körpers, so: bei Muscheln (Zunge, Fuß), Tintenfischen, Polypen u. a.; 7) (Her.), sehr häufig vorkommende Wappenfigur, meist geharnischt, od. in Silbergekleidet, roth, od., wenn 2 sind, geschränkt; 8) seitwärts abgehender Zweig von einem Haupttheile, z.B. A-e eines Flusses, die einzelnen Zweige, in welche sich ein Fluß, bed. nach seiner Mündung in das Meer, theilt; A-e eines Meeres, Seitenverbreitung desselben tief in das Land hinein; 9) (Mech.), A-e eines Hebels, die entgegengesetzten Seiten desselben, wenn er doppelseitig ist, von dem Ruhepunkte aus, wo dann der, von welchem die Bewegung ausgeht, als A. der Kraft, der gegengesetzte als A. der Last bezeichnet wird, insbesondere dann in der Maschinenlehre: a) A. der Wage, die beiden Hälften des Wagebalkens; b) A-e der Haspel, die von der Welle ausgehenden Seitentheile, welche als Griffe zum Herumdrehen derselben dienen; c) A-e der Kurbel od. des Haspelhorns (Bug, Angriff), die rechtwinkelig von der verlängerten Welle abgehenden Seitentheile, wodurch dieselbe gedreht wird; d) A-e eines gezähnten Rades, die zur Befestigung des Umfanges desselben an der Radwelle dienenden Theile; e) A-e eines Wasserrades, die die Schaufeln an die Welle befestigenden Theile; f) A-e der Beutelwelle in Mühlen (Sichtearme), zwei Hebel an derselben, woran durch Henkel od. Öhre der zum Absondern der Kleie von dem Mehle bestimmte Beutel befestigt wird; g) A-e der Hebezeuge, Verbindetheile von Haupttheilen zum Heben dienend; so in Bergwerken, beschlagene Hölzer in der Welle an dem Geschleppe, in welchem das Stangeneisen befestigt ist, so auch in Pochwerken, Stampf- od. Walkmühlen, Hölzer in der Welle (auch Wellfüße, Däume), welche die Stampfer od. Hämmer in die Höhe heben; h) A-e in Uhren, Theile, die, meist um einen Punkt beweglich, bes. bei Schlag- u. Repetirwerken dazu dienen, etwas festzuhalten, auf etwas zu drücken oder etwas fortzustoßen; 10) in mechanischen Vorkehrungen, wo zwei geradlinige Theile in einem Winkel, od. durch ein Knie verbunden sind, auch diese Theile selbst; 11) (Technol.), auch andere rechtwinkelig abgehende Seitentheile an Maschinen aller Art, insbesondere: a) A-e an Sägen, die beiden Hölzer, zwischen welchen das Sägeblatt gespannt ist; b) A-e an Ankern, s. u. Anker; c) A-e an Wagen (Stellmacher), zwei krumme Hölzer am Gestell des Vorderwagens, hinten an der Achse befestigt, vorn zur Aufnahme der Deichsel durch den Armring (Armenring) bestimmt; 12) am Wegweiser die Seitenhölzer, welche. mit den Namen der benachbarten Orte beschrieben sind, wohin sie weisen; 13) Wirkung des Armes, Macht, Stärke, so der weltliche, der geistliche Arm; daher Hülfe u. Beistand überhaupt; 14) das in die Biegung eines Armes (z.B. ein Arm Holz) od. in die durch die Hände geschlossenen beiden Arme Gefaßte, als ein Maß (z.B. ein Arm Stroh.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 720.
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