Bogislaw

[8] Bogislaw, slaw. Name, d.i. Gottes Ruhm. Bes. bekannt sind unter diesen Namen folgende Fürsten von Pommern: 1) B., jüngster Sohn des Wendenfürsten Mistui, erhielt nach seines Vaters Tode mit seinem älteren Bruder, Ratibor, Pommern; Ratibors Söhne starben, u. B. wurde durch seinen Sohn Swantibor Stammvater der Herzöge von Pommern. 2) B. I., Urenkel des Vor., Sohn des Herzogs Wratislaw, dem er 1136 mit seinem Bruder Kasimir folgte; er st. 1187; er war vermählt erst mit Walburge, Tochter des Königs Waldemar d. Gr. von Dänemark; in zweiter Ehe mit Miroslawa, Tochter des Herzogs Mistui von Pommern-Danzig. 3) B. II. (IV.), Enkel des Vor., Sohn von Barnim I., folgte diesem 1278 gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Barnim II. u. Otto I., theilte aber 1295 mit ihnen u. erhielt Wolgast; er st. 1309, s. Pommern (Gesch.); er war vermählt mit Mathilde, Tochter des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, in zweiter Ehe mit Margarethe, Tochter des Fürsten Witzlaff von Rügen. 4) B. IV. (V.), Enkel des Vor. u. Sohn Wratislaws II., folgte diesem 1326 unmündig mit seinem Bruder Barnim III. erhielt in der Theilung mit dessen Söhnen 1366 Hinterpommern u. st. 1374; er war vermählt mit Elisabeth, Tochter des Königs Kasimir III. von Polen (starb 1326); in zweiter Ehe mit Adelheid, Tochter des Herzogs Heinrich von Braunschweig-Grubenhagen. 5) B. V. (VI.), Neffe des Vor., Sohn von Barnim III., erhielt in der Theilung mit seinem Oheim 1366 Vorpommern u. starb 1393; er war vermählt mit Judith, Tochter des Herzogs Erich von Sachsen, u. dann mit Agnes von Braunschweig. 6) B. VI. (VII.), Sohn Barnims IV., folgte diesem 1368 mit seinen Brüdern Kasimir V. u. Swantibor in Stettin u. st. 1404; er war vermählt mit Elisabeth von Braunschweig-Grubenhagen. 7) B. VII. (VIII.), zweiter Sohn Bogislaws IV., er war erst Bischof von Kamin, folgte dann seinem Bruder Kasimir IV. 1377 in Hinterpommern u. st. 1417; er war vermählt mit Sophie, Tochter des Herzogs Prokopius von Moravien. 8) B. VIII. (IX.), Sohn des Vor., folgte diesem 1417 u. st. 1448 ohne Söhne; er war vermählt mit Marie, Tochter des Herzogs Konrad von Masovien, u. in zweiter Ehe mit Agnes, Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg. 9) B. IX. (X.), der Große, Sohn Erichs II. zu Pommern-Wolgast u. Sophiens, Tochter B-s IX. in Hinterpommern, wurde von Letzterer so unmütterlich behandelt, daß sogar ein Bauer von Lanske, Georg Lange, ihn mit den nöthigen Kleidern versorgen mußte, folgte seinem Vater 1472, erhielt durch den Tod Wratislaws VIII. 1478 ganz Pommern, nachdem Stettin schon 1464 mit Vorpommern vereinigt worden war, u. st. 1523; unter ihm begann die Reformation. Er war vermählt 1476 mit Margarethe, Tochter des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg (st. 1489); in zweiter Ehe 1490 mit Anna, Tochter des Königs Kasimir IV. von Polen. 10) B. (XI.), Sohn des Herzogs Georg I. von Pommern-Wolgast u. Enkel des Vor.; st. sehr jung, ohne an die Regierung zu kommen. 11) B. (XII.), Sohn Barnims XI., erhielt von diesem Wolgast mit Vorpommern; er blieb unvermählt. 12) B. XI. (XIII.), der Gute, Sohn Philipps, geb. 1554, wurde mit einem kleinen Gebiet abgefunden, da seine Brüder Johann Friedrich u. Ernst Ludwig die Regierung führten, residirte zu Barth u. Stettin von 1560 an, führte seit 1592 die Vormundschaft über seinen unmündigen Neffen Philipp Julius, erhielt 1603 von Herzog Kasimir die Regierung in Stettin u. starb 1606 zu Stettin. Er war vermählt mit Clara, Tochter des Herzogs Franz von Lüneburg (st. 1590); in zweiter Ehe mit Anna, Tochter des Herzogs Johann von Holstein-Sonderburg (st. 1616). 13) B. XII. (XIV.), Herzog über ganz Pommern, geb. 1580, Sohn des Vor., erhielt 1606 durch Interimsvergleich mit seinem Bruder Georg Rügenwalde zum Antheil u. 1620, nach dem Tode seines älteren Bruders, Franz, Stettin mit Hinterpommern u. nach dem Tode seines Vetters, Philipp Julius, 1625 Wolgast mit Vorpommern, wodurch er ganz Pommern vereinte. Über seine Regierung s. Pommern (Gesch.). Da er von seiner Gemahlin Elisabeth von Holstein-Sonderburg keine Kinder hatte, so st. er 1637 als der Letzte seines Stammes, u. Schweden behielt nun Pommern besetzt. Siehe über diese alle Pommern (Gesch.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 8.
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