Britische Mythologie

[320] Britische Mythologie, die Celtische Religion (s.d.) auf den britischen Inseln. Die Einkleidung der Göttermythen war in Triaden. Der oberste Gott, gleichsam der Inbegriff aller übrigen Götterwesen, war Hu Gudarn (s.d.), der mächtige Hu. Auch Mysterien waren mit Hu u. seinen Ochsen verbunden, deren Inbegriff in dem bardischen Ochsenstalle (Buard Beirdd) gegeben war. Andere Mysterien waren die auf der heiligen Insel von Tenby in Pembrocke, welche zu den reinsten u. unverdorbensten des nordisch-celtischen Heidenthums gehören; für sie scheint Tallesins Lied Mic Dinbych ein festlicher Tempelgesang gewesen zu sein. Berühmt war auch der Bardenorden von dem Kessel der Ceridwen, die als Mutter Erde verehrt wurde, als Inhaber von Mysterien, die diese Bedeutung hatten (s. Taliesin). Der Sinn dieser Mysterien soll im Allgemeinen sein, die Wiedergeburt des Menschen an dem Wechsellaufe der Natur u. ihren Erscheinungen zu zeigen. Inhaber der Mysterien u. Priester waren die Druiden. Heilige Orte der britischen Celten waren Inseln, bes. Mona, wo der Hauptsitz der Religion war. Die Tempel (Caer, Cor, Cylch) waren runde, offene Plätze, in deren Umkreis große Steine standen; die Altäre (Cromtechn, irisch Cromieacha) bestanden aus 3 Steinen; vgl. Rokkingstones. Die Veränderungen, welche die Römer in der B-n M. hervorbrachten, waren außer der Unterdrückung der Druiden, besonders die Abschaffung der Menschenopfer; auch in die Mythen wurde manches römische Element gebracht. Das Christenthum vermochte gänzliche Unterdrückung des Heidenthums hier nicht, u. noch jetzt finden sich unter dem irischen u. schottischen Volke viele auf dasselbe hinzeigende Gebräuche. Hauptquelle ist die bardische Überlieferung, die in Wales am treuesten sich noch vorfindet (die ältesten Stücken derselben in The Myvyrian archaeology of Wales, Lond. 1801–7, 3 Bde.), u. der Sagenkreis der Tafelrunde. Von neueren Schriften bes. Davies, Mythology and rites of the British Druids, Lond. 1809.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 320.
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