Erzämter

[876] Erzämter, Ämter, mit denen der deutsche Kaiser die deutschen Kurfürsten belehnte; die meisten waren nur Ehrentitel, denn die Inhaber derselben, den Kurfürsten von Mainz ausgenommen, hatten nur einige kleine Geschäfte bei der Kaiserkrönung u. ähnlichen Feierlichkeiten zu besorgen u. überließen auch diese Besorgung meist den Erbbeamten (s. Erbämter). Das Entstehen der E. erklärt sich aus dem Werthe, welchen die Deutschen auf die Lehnstreue u. die Ehre legten, einem mächtigen Herrscher zu dienen u. von demselben durch besondere Vorrechte ausgezeichnet zu sein. Um der Gefolgschaft, welche im Kriege den König umgab, auch im Frieden eine Art von Thätigkeit zuzuweisen, dienten die E., welche auch ursprünglich die reale Bedeutung eines Amtes gehabt haben mögen. Vor Kaiser Friedrich I. waren sie nicht erblich, u. schwankend blieb ihre Erblichkeit, bis Karl IV. in der Goldnen Bulle 1356 dieselben mit dem Besitz der Erzstifter u. Kurländer unabänderlich verband. Demzufolge waren die 3 geistlichen Kurfürsten: Erzkanzler, Mainz in Germanien; Trier in Gallien u. dem Königreiche Arelat; Köln in Italien. Der König u. Kurfürst von Böhmen war Erzschenk; Erztruchseß war Anfangs Kurpfalz, dann Kurbaiern, u. beide führten daher den Reichsapfel im Schild; Erzmarschall war Kursachsen, daher die kreuzweisen Schwerter im Wappen; Erzkämmerer war Brandenburg, weshalb dieses ein Scepter im Wappen führte; Erzschatzmeister war Anfangs Kurpfalz, später Braunschweig in Gemeinschaft mit Kurpfalz, bis Kurbaiern 1706 in die Acht gerieth, Pfalz übernahm nun das Erztruchseßamt, Braunschweig das Erzschatzmeisteramt, aber als Baiern aus der Acht erklärt wurde, trat die frühere Ordnung wieder ein, bis endlich 1777 Pfalz nach Aussterben des Hauses Baiern das Erztruchseßamt definitiv übernahm u. an Hannover das Erzschatzmeisteramt überließ, weshalb sie die kaiserliche Krone im Wappen führten. Bei der Zurückgabe sollte Braunschweig 1692 das Erzpannier- (Erzbanner-) amt, mit dem Reichsbanner im Wappen, u. mit der Verbindlichkeit, dem Kaiser das Reichsbanner vorzutragen, bekommen, aber Sachsen, welchem das Recht zustand die Reichsfahne zu führen, u. der zeither mit diesem Amte (eigentlich blos mit der Rennfahne, s.d.) belehnte Herzog von Württemberg setzten sich dagegen, u. Letzter nahm es, als er später Kurfürst geworden war, wirklich als Erzamt. Für die neuen Kurfürsten wurden 1803 eine Menge E. in Vorschlag gebracht, die bei der baldigen Auflösung des Deutschen Reichs nicht ins Leben traten. Auch für die Kaiserin gab es besondere E.; so war der Fürstabt zu Fulda Erzkanzler, der Fürstabt zu Kempten Erzmarschall, der Abt zu St. Maximin bei Trier Erzcapellan der Kaiserin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 876.
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