Rottweil

[403] Rottweil, 1) Oberamt im württembergischen Schwarzwaldkreise, an Baden grenzend; 5 QM., 23,300 Ew.; 2) Hauptstadt darin, am Neckar; hat alte Befestigung; 10 katholische Kirchen, Hospital, ehemaliges Jesuitercollegium, Gymnasium, Realschule, katholisches u. niederes Convict, Verein zur Auffindung römischer Alterthümer (s.u. Alterthumsverein K), Industrieschulen, neues Kaufhaus, Fabriken in Seide u. Baumwolle, Pulvermühle, Productenhandel; 4000 Ew.; in der Nähe das Bad Jungbrunnen. – R. lag früher auf dem anderen Neckarufer; es war freie Reichsstadt u. trat 1463 in den Schweizerbund; 1477 schlug es eine große Schlacht gegen Eberhard; wurde 1507 vom Herzog Ulrich belagert; erneuerte 1519 den Bund mit den Schweizern, wurde aber ausgestoßen, als es 1632 schwedische Besatzung einnahm; 1643 wurde es von dem französisch-weimarischen Corps Guébriants erobert, bald darauf aber wieder von den Kaiserlichen genommen. 1710 war ein Bürgeraufstand, in dessen Folge der Rath abgesetzt wurde. Als R. 1802 seine Reichsfreiheit verlor, hatte es 4 QM. Gebiet u. eine Bevölkerung von 11,000 Mann, war auch Sitz eines kaiserlichen Hofgerichts, dessen Vorsitzer (Erbhofrichter) ein Fürst von Schwarzenberg, die sieben Beisitzer aber aus R. (Adelige u. Rathspersonen) waren; von hier appellirte man an den Reichshofrath. R. kam 1802 an Württemberg u. wurde Hauptstadt der Landvoigtei R. Im Sommer 1812 Feuersbrunst. Vgl. Hofer, Über die Verfassung der Stadt R., Ulm 1796; L. von Langer, Beiträge zur Geschichte der Stadt R., Rottw. 1821; Ruckgaber, Geschichte der Stadt R., ebd. 1835, 3 Bde.; 3) Landvoigtei mit 103,000 Ew., welche 1818 als Oberamt zum Schwarzwaldkreise geschlagen wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 403.
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