Salm [5]

[473] Salm, uraltes deutsches Grafen- und Fürstenhaus, als dessen Ahnherr Graf Siegfried im Moselgau (gest. 998) gilt und das nach der Burg S. (jetzt Ruine Viel-S.) in den Ardennen heißt, teilte sich 1204 in zwei Linien, Obersalm im Wasgau und Niedersalm in nördlichern Gebieten, deren Geschicke sich völlig trennten. Vgl. die Stammtafel von Obersalm in den vom Verein der deutschen Standesherren herausgegebenen »Stammtafeln der mediatisierten Häuser«.

Als das alte Haus Obersalm 1475 im Mannesstamm erloschen war, ging der Besitz auf das Haus der Wild- und Rheingrafen (s. d.) über, die sich seitdem auch als Grafen von S. bezeichnen. Wild- und Rheingraf Friedrich aus der Linie Dann (gest. 1608), der mit einer Gräfin Franziska von S. vermählt war, erhielt bei der Teilung mit seinen Brüdern 1574 die falmischen Güter und nannte sich nun nur noch »Graf von S.«; er besaß außer S. Langenstein, Dillac, Vinstingen, Ogewiller, Bayon, Neufwiller u.a. Sein Sohn Philipp Otto (gest. 1634) erhielt 1623 die Fürstenwürde, und mit dessen Enkel Otto Ludwig starb 1738 die Linie aus. Philipp Ottos Halbbruder Friedrich Magnus (gest. 1678) hatte Neufwiller erhalten und dessen Sohn Karl Florentin (gest. 1676), der katholisch geworden war, sich mit Maria [473] Gabriele von Hoogstraten vermählt und dadurch das Herzogtum Hoogstraten bei Antwerpen sowie die Herrschaft Leuze erworben hatte, gründete eine flandrische Linie des Hauses S., deren Glieder »Rheingrafen von S.« heißen. Karl Florentins Söhne teilten die ererbten Güter und begründeten zwei Äste der flandrischen Linie: Wilhelm Florentin (gest. 1707) die von S.-Hoogstraten, Heinrich Gabriel Joseph (gest. 1716) die von S.-Leuze. Die Nachkommen beider wurden 1742, nachdem 1738 das Haus der alten Fürsten von S. ausgestorben war, gefürstet; sie teilten sich 1744 durch Vertrag in das Erbe der letztern, und nunmehr nahm der hoogstratische Ast den Namen Fürsten von S.-S. und der leuzische den Namen Fürsten von S.-Kyrburg an. 1771 wurde der Besitz beider zum Fideikommiß nach dem Rechte der Erstgeburt erklärt; beide verloren durch den Einmarsch der Franzosen ihren linksrheinischen Besitz und wurden anderweit entschädigt. Beide blühen jetzt noch, und zwar ist Haupt der Linie S.-S., der Prinz Felix (s. unten) angehört, Fürst Leopold (geb. 18. Juli 1838) auf Schloß Anholt bei Bocholt in Westfalen, Haupt der Linie S.-Kyrburg Fürst Ludwig (geb. 3. Aug. 1845) auf Schloß Renneberg bei Neuwied. – Durch die Teilung der wild- und rheingräflichen Güter von 1574 waren außer dem genannten salmischen Aste noch die zwei rheingräflichen Häuser auf dem Hundsrücken, Grumbach und Dann, entstanden. Das letztere war 1750 ausgestorden; das erstere, von dem sich 1668–1782 eine Nebenlinie (Rheingrafen vom Rheingrafenstein oder Grehweiler) abgezweigt hatte, wurde 1794 beim Einmarsch der Franzosen vertrieben und 1817 von Preußen unter dem Namen S.-Horstmar gefürstet. Ihr gegenwärtiges Haupt ist Fürst Otto (geb. 23. Sept. 1867; s. unten) zu Varlar bei Koesfeld in Westfalen.

Das alte Haus Niedersalm, das 1226 Bedbur und 1357 Dyck erworben hatte, erlosch im Mannesstamm 1416, worauf ein Graf von Reifferscheidt bei Aachen aus dem herzoglichen Haus Niederlothringen dessen Güter und Titel erbte. Die Glieder des Geschlechts S.-Reifferscheidt führen das Prädikat »Hochgeboren« sowie zur Anerkennung ihrer Zugehörigkeit zum alten Grafenstand den Namen »Altgraf«. Seit 1639 war das Haus in zwei Äste gespalten, deren jüngerer (Majorat Dyck) 1888 mit Fürst Alfred, preußischem Oberstmarschall (geb. 30. Mai 1811), ausgestorben ist. Die gegenwärtig blühenden Zweige S.-Reifferscheidt-Krautheim und Dyck und und S.-Reifferscheidt-Raitz gehören beide dem ältern Aste an, der sich 1720 gespalten hat. Haupt des erstern, der 1804 nach dem Rechte der Erstgeburt reichsfürstlich wurde, ist Fürst Alfred (geb. 23. Juni 1863 in Neucilli) auf Schloß Dyck bei Neuß; Haupt des letztern seit 1790 reichsfürstlichen Zweiges ist Fürst Hugo (geb. 14. Okt. 1893 in Blasko, Mähren) auf Schloß Raitz in Mähren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 473-474.
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