Kapuziner

[294] Kapuziner (Fratres minores Capucini), ein Bettelorden, welcher sich durch Matthäus von Bassi im Herzogthum Urbino 1526 von den Minoriten abzweigte, 1527 durch die Bemühungen des Herzogs von Camerino als Frateres minores Eremitae in den Gehorsam u. Schutz der Conventualen aufgenommen u. 1528 vom Papst Clemens VII. bestätigt, von den Observanten befreit u. den Conventualen untergeordnet wurde. Ihre Tracht besteht in einer pyramidalen Kapuze (wie sie nach ihrem Glauben St. Franciscus getragen hat), spitzem, langem Barte, braungrauer wollner. Kutten. Sandalen an den bloßen Füßen. Der Bestimmung des Papstes Clemens VII. gemäß durften die K. nur einen Generalvicar haben, welcher von dem General der Conventualen bestätigt werden mußte; auch wurden von den Conventualen Visitatoren zu ihnen gesandt, u. die K. mußten bei Processionen unter dem Kreuze der Conventualen gehen. Ihren Namen trugen sie anfangs nur spottweise, wurden aber 1536 ausdrücklich als K. anerkannt. Im Jahre 1529, in welchem sie schon vier Klöster hatten, wurde zu Alvacina das erste Capitel gehalten u. die Gesetze des neuen Ordens aufgestellt, welche 1536 u. 1575 noch Veränderungen erhielten. Sie sind allen Regeln der Bettelorden, namentlich der gänzlichen Besitzlosigkeit, unterworfen, der Generalvicar wird alle drei Jahre, die Provinzialen, Custoden u. Guardiane jährlich neu gewühlt. Der Stifter des Ordens wurde erster Generalvicar, dankte aber schon nach zwei Monaten wieder ab, u. Ludwig von Fossombrone, der zweite Stifter des Ordens, folgte ihm bis 1535. Der Papst Clemens verfolgte die K. noch im letzten Jahre seines Pontificats, aber sein Nachfolger Paul III. war ihnen zugethan, u. der Orden nahm besonders durch den Generalvicar Bernhard von Asti einen hohen Aufschwung. Noch größeres Ansehen erlangte er durch den Generalvicar Bernhard Occhino; als aber Letzter 1543 zu den Protestanten floh, beabsichtigte der Papst den Orden aufzuheben u. konnte nur durch die demüthigste Unterwerfung bewogen werden, denselben bestehen zu lassen. Seit dieser Zeit gelangte die charakteristische Eigenthümlichkeit der K. zur schärfsten Ausbildung: die äußerste Beschränkung von Genuß u. Bildung u. die absichtliche Verwahrlosung von Geist u. Körper um eines äußerlichen Gottesdienstes willen. Ursprünglich nur auf Italien angewiesen, erlangten sie 1573[294] die Aufhebung dieser Beschränkung, breiteten sich über Frankreich aus, kamen 1592 nach Deutschland, um dieselbe Zeit in die Schweiz u. 1606 nach Spanien; 1619 erhielten sie völlige Unabhängigkeit von den Conventualen, eigene Generale u. das Recht, bei Processionen unter einem eigenen Kreuze zu gehen. Mit den Spaniern u. Portugiesen gingen sie auch über das Meer u. missionirten in Südamerika, Ost- u. Westindien, Afrika u. Syrien. 1782 zählten sie in 50 Provinzen 1661 Klöster mit 26, 826 Mönchen u. Nonnen, ihre Tertiarier u. Missionen ungerechnet. Als sehr populäre Bußprediger (s. Kapuzinade) waren sie im Allgemeinen beliebt, aber im 18. Jahrh. durch Schmuz, Roheit u. Unwissenheit, oft auch Unsittlichkeit in der öffentlichen Meinung so gesunken, daß sie ohne großes Bedauern die Säcularisation in Deutschland u. Frankreich traf; in Portugal u. Spanien wurden sie 1835 aufgehoben. In Italien, dem Orient, der Türkei, Afrika, Ostindien u. Amerika sind sie ziemlich zahlreich, in Baiern wurden sie 1843 wieder hergestellt u. nahmen in neuster Zeit in allen katholischen Ländern an Zahl wieder zu. Kapuzinerinnen sind 1538 in Neapel aus dem von Maria Laurentia Longa errichteten Kloster unserer lieben Frauen zu Jerusalem entstanden; sie kamen 1575 nach Rom, durch Borromäus nach Mailand u. bezogen 1606 ihr neues Kloster in Paris, Jetzt haben sie zwölf Klöster in der katholischen Schweiz u. in den übrigen Ländern zusammen acht. Vgl. Joh. Boverius, Annales sacr. hist. ordinis minorum S. Francisci, qui Capucini nuncupantur, Lezd. 1632 ff., 3 Thle., Fol.; M. a Tugio, Bullarium ordinis Capucinorum, Rom 1740 ff., 7 Thle., Fol.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 294-295.
Lizenz:
Faksimiles:
294 | 295
Kategorien: