Jägerndorf [1]

[145] Jägerndorf, ein teils zum preuß. Regbez. Oppeln, teils zu Österreichisch-Schlesien gehöriges Fürstentum, vormals ein Bestandteil des Herzogtums Ratibor-Troppau, seit 1377 selbständiges Fürstentum, kam 1523 durch Kauf an den hohenzollerischen Markgrafen Georg von Ansbach. Dessen Sohn Georg Friedrich überließ für den Fall seines Todes das Fürstentum 1596 dem Kurprinzen, spätern Kurfürsten Joachim Friedrich von Brandenburg, der es seinem zweiten Sohn, Johann Georg, als Apanage zuteilte. Letzterer 1621 als Anhänger Friedrichs V. von der Pfalz geächtet, verlor sein Land, das durch kaiserlichen Lehnsbrief 13. Mai 1622 an den Fürsten Karl von Liechtenstein kam. Nach dem kinderlosen Ableben des Markgrafen Ernst (1642), des Sohnes des geächteten Johann Georg, gingen dessen Ansprüche an J. auf Brandenburg über; der Große Kurfürst erklärte die Einziehung des Fürstentums für ungesetzlich und erneuerte 1683 bei Rückforderung der übrigen ihm durch Erbverbrüderung zustehenden schlesischen Fürstentümer auch seine Ansprüche auf J., Beuthen und Oderberg,[145] erlangte aber als Entschädigung nur den Kreis Schwiebus, der auf Grund eines geheimen Vertrags mit dem damaligen Kurprinzen Friedrich 1694 wieder an den Kaiser zurückgegeben ward. Friedrich II. machte 1740 die Erbansprüche Preußens auf J. und die andern schlesischen Fürstentümer mit den Waffen geltend und erhielt im Frieden von Breslau (1742) den diesseit der Oppa gelegenen Teil des Fürstentums mit dem Hauptort Leobschütz. Vgl. Biermann, Geschichte der Herzogtümer Troppau und J. (Teschen 1874); H. Schulz, Markgraf Johann Georg von Brandenburg-Jägerndorf (Halle 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 145-146.
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