Böhmen

Österreich-Ungarische Monarchie (Karten) III. Westliche Hälfte.
Österreich-Ungarische Monarchie (Karten) III. Westliche Hälfte.
237. Böhmen.
237. Böhmen.

[232] Böhmen (lat. Boihaemum, d.i. Heimat der Bojer, neulat. Bohemĭa), früher ein selbständiges Königreich, jetzt zum zisleithanischen Teil der Österr.-Ungar. Monarchie gehöriges Kronland [Karte: Österreichisch-Ungarische Monarchie III], 51.948 qkm, von Sachsen, Schlesien, Mähren, Ober- und Niederösterreich und Bayern begrenzt; im N. das Erzgebirge, im O. die Sudeten, im W. der Böhmerwald. Dem Erzgebirge parallel im N. das Böhm. Mittelgebirge (s.d.). Hauptflüsse: Elbe mit Moldau, Iser, Eger. Die mineralischen Schätze bestehen bes. in Silber, Blei, Eisen, Zinn, Schwefel, Alaun, Porzellanerde, Vitriol, Stein- und Braunkohlen, Halbedelsteinen (Granaten etc.). Weltberühmte Mineralquellen am Erzgebirge (Karlsbad, Marienbad, Teplitz, Bilin etc.). Reicher Acker- und Obstbau (Hopfen, Wein), Viehzucht. Bedeutende Industrie: Webindustrie mit Druckereien und Färbereien; Fabrikation von Metall-, bes. Eisenwaren, Schmucksachen (Gablonz), Glaswaren (Böhmerwald), zahlreiche Zuckerfabriken und Brauereien (Pilsen). Handel sehr lebhaft, ausgedehntes Eisenbahnnetz. Hauptstadt Prag.

Bevölkerung: (1900) 6.318.697 Seelen, 37 Proz. deutsch, 63 Proz. tschechisch; 6.065.213 (96 Proz.) Katholiken, 72.922 Evangelische augsburg., 71.736 helvet. Konfession, 92.745 Israeliten. Deutsche und tschech. Universität, deutsche und tschech. Technische Hochschule zu Prag, Bergakademie, 4 kath.-theol. Diözesanlehranstalten, 45 Ober-, 5 Unter-, 10 Realgymnasien, 30 Oberrealschulen, 16 Lehrer-, 6 Lehrerinnenbildungsanstalten etc., 5500 Volksschulen. Fürsterzbischof von Prag, 3 Bischöfe, 3 evang. Superintendenten. An der Spitze der Verwaltung ein Statthalter (in Prag). Landtag (an der Spitze der Oberstlandmarschall) aus 242 Mitgliedern bestehend; 110 Vertreter für das Haus der Abgeordneten. 2 Städte mit eigenem Statut und 96 Bezirkshauptmannschaften. Oberlandes-, Landes-, Handelsgericht, 15 Kreis-und 223 Bezirksgerichte. Finanz-Landesdirektion in Prag. 8. und 9. Korpskommando (Prag, Josefstadt); Festungen Josef- und Theresienstadt. Wappen: silberner, doppelschwänziger Löwe im roten Feld, darauf die böhm. Königskrone [Abb. 237]; Landesfarben rot-weiß.

Geschichte. B. war zuerst von den kelt. Bojern bewohnt, welche um 8 v.Chr. durch die german. Markomannen verdrängt wurden, an deren Stelle zu Anfang des 6. Jahrh. die slaw. Tschechen traten. Von den Karolingern mehrfach mit Krieg überzogen, wurde B. 871-894 dem Großmähr. Reich und dem Christentum gewonnen. 895 huldigten die Häuptlinge des Landes dem deutschen König Arnulf. Bald darauf vereinigte Spithiniew ganz B. unter seiner Herrschaft. Sein Neffe, der heil. Wenzel, wurde durch Heinrich I. 929 gezwungen, die deutsche Lehnshoheit anzuerkennen. 1029 wurde Mähren mit B. vereinigt. Herzog Wratislaw II. erhielt 1086 von Kaiser Heinrich IV. die Königswürde, die 1212 erblich wurde. Ottokar II. (1253-78) erwarb Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, verlor aber diese Länder an Rudolf von Habsburg und fiel 1278 auf dem Marchfeld. Mit Ottokars Enkel Wenzel III. erloschen 1306 die Przemysliden. Von 1310 bis 1437 wurde B. von Luxemburgern regiert. König Johann (1310-46), Kaiser Heinrichs VII. Sohn, erwarb Schlesien. Sein Sohn Karl (als deutscher Kaiser Karl IV.) hob das Land durch Belebung von Handel und Gewerbe; unter seinem Sohn Wenzel IV. (1378-1419) brachen die Hussitenwirren aus, in denen Georg von Podiebrad 1458 auf den Thron gelangte, der [232] bis 1471 regierte. Unter den Jagellonen Wladislaw (1471-1516) und Ludwig (1516-26) waren B. und Ungarn vereinigt (seit 1490). Nachdem Ludwig in der Schlacht bei Mohács gefallen war, wählten die Stände den Gemahl seiner Schwester, Ferdinand I von Österreich (1526-64), zum König, und dieser erklärte 1547 B. für ein Erbreich. Unter Matthias (1611-19) brachen wegen Verletzung der Religionsfreiheit in Prag die Unruhen aus, welche den Beginn des Dreißigjähr. Krieges bezeichneten. Dem kurzen Regiment des Königs Friedrich von der Pfalz folgte nach der Schlacht am Weißen Berge (8. Nov. 1620) die furchtbarste Reaktion. Der Protestantismus wurde unterdrückt und die ständischen Rechte durch die Ferdinandeische Landesordnung aufgehoben. Nach dem Tode Karls VI. (1740) erhob Karl Albrecht von Bayern Anspruch auf B., doch behauptete Maria Theresia im Österr. Erbfolgekriege das Land. Die freiheitlichen Regungen des J. 1848 ließen den nationalen Gegensatz zwischen Deutschen und Tschechen zum Ausbruch kommen. Während Juni 1848 ein Slawenkongreß in Prag tagte, kam es zu einem Aufstand, der von Windisch-Grätz unterdrückt wurde. Als 1861 Österreich wieder in konstitutionelle Bahnen einlenkte, erlangten die Tschechen in dem neukonstituierten böhm. Landtage das Übergewicht. Nach dem mißlungenen Versuch, im Abgeordnetenhause eine slaw. Majorität zustande zu bringen, verließen sie 1863 dasselbe unter Protest und setzten 1868 durch Verlassen des böhm. Landtags ihre passive Opposition fort, während sie gleichzeitig in öffentlichen »Deklarationen« die Selbständigkeit der böhm. Krone und die Wiederherstellung des böhm. Staatsrechts forderten. Das Ministerium Hohenwart, das sich diesen in den sog. »Fundamentalartikeln« zusammengefaßten tschech. Ansprüchen geneigt zeigte, kam darüber Okt. 1871 zu Fall. Unter dem verfassungstreuen Ministerium Auersperg übte die Spaltung der tschech. Partei in die konservativen »Alttschechen« und die radikalen »Jungtschechen«, die 1878 wieder im Landtage erschienen, eine Lähmung auf die Tätigkeit der Partei aus. Unter dem föderalistischen Ministerium Taaffe traten die Tschechen 1879 in den Reichsrat ein, wo sie mit den Polen und Klerikalen die Regierungspartei bildeten und große Zugeständnisse (tschech. Universität, Sprachenverordnung, Abänderung der Wahlordnung) erlangten. 1883 gewannen sie die Majorität im Landtage und veranlaßten 1886 durch ihr schroffes Verhalten die Deutschen zum Austritt, die erst 1890 infolge von Zugeständnissen wieder in den Landtag eintraten. Doch hielten die Tschechen, unter denen die Jungtschechen die Oberhand gewonnen hatten, nicht an den Vereinbarungen fest, so daß die nationalen Gegensätze eine immer schroffere Form annahmen, bes. nachdem 5. April 1897 der Ministerpräsident Graf Badeni zwei Sprachenverordnungen erlassen hatte, wodurch für alle Staatsbehörden in B. Doppelsprachigkeit eingeführt wurde. Nach dem Sturz Badenis (28. Nov. 1897) ersetzte sein Nachfolger von Gautsch 5. März 1898 die Sprachverordnungen durch andere, wonach deutsche, tschech. und gemischtsprachige Amtsbezirke unterschieden wurden; diese wurden 17. Okt. 1899 unter dem Ministerium Clary ebenfalls aufgehoben. Spätere Versuche zur Regelung der Sprachenfrage verliefen ergebnislos. – Vgl. Palacky (5 Bde., 1845-74), Schlesinger (2. Aufl. 1870), Bachmann (Bd. 1 u. 2, 1899-1905), Apianus (1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 232-233.
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