Behr

[568] Behr, 1) Wilhelm Joseph, Publizist, geb. 26. Aug. 1775 in Sulzheim, gest. 1. Aug. 1851, war von 1799–1821 Professor des Staatsrechts zu Würzburg und, nachdem ihm die Erlaubnis, Vorlesungen zu halten, entzogen war, erster Bürgermeister daselbst. Weil B. als bayrischer Landtagsabgeordneter für die Grundsätze des Konstitutionalismus eintrat, leitete die bayrische Regierung eine Untersuchung gegen ihn ein, die seine Entlassung vom Bürgermeisteramt nach sich zog. Nach mehrjähriger Untersuchung wegen demagogischer Umtriebe und Majestätsbeleidigung 1836 verurteilt, brachte B. zwölf Jahre erst auf der Festung (bis 1839), dann unter polizeilicher Aussicht in Passau, Regensburg und in Bamberg zu, bis die Amnestie vom 6. März 1848 dem Greise seine Freiheit wiedergab. Zugleich erhielt er von den Kammern eine Entschädigungssumme von 10,000 Gulden und wurde darauf in die deutsche Nationalversammlung gewählt. Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben:[568] »Darstellung der Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen deutscher Nation« (Aschaffenb. 1816); »Die Verfassung und Verwaltung des Staates« (Nürnb. 1811 bis 1812, 2 Bde.); »Von den rechtlichen Grenzen der Einwirkung des Deutschen Bundes auf die Verfassung, Gesetzgebung und Rechtspflege seiner Gliederstaaten« (2. Aufl., Stuttg. 1820).

2) Johann Heinrich August von, königlich sachs. Staatsminister, geb. 13. Nov. 1793 in Freiberg, gest. 20. Febr. 1871 in Dresden, ging von der Theologie zur Rechtswissenschaft über; 1833 wurde er Hofrat und Amtmann in Dresden. Als Geheimer Finanzrat nahm er teil an der Ausarbeitung der neuen Strafgerichtsordnung. Im Mai 1819 übernahm er das Finanzministerium. Auf dem Landtag von 1849–1850 sprach er sich wiederholt versöhnlich für ein freundliches Verhältnis zwischen Regierung und Volksvertretung aus. Während seines Justizministeriums (Oktober 1858 bis Mai 1866) erschienen mehrere wichtige Gesetze, namentlich das bürgerliche Gesetzbuch von 1861. 1859 wurde er geadelt. – Sein Sohn Kamill veröffentlichte: »Genealogie der in Europa regierenden Fürstenhäuser« (2. Aufl., Leipz. 1870; Suppl. 1890; Wappenbuch dazu, das. 1872).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 568-569.
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