Behr

[495] Behr, 1) Johann Heinrich, geb. 1647, brandenburgischer Ingenieur, arbeitete unter Nering u. Grünberg, dann allein am Bau der Friedrichsstadt in Berlin u. st. 1717. Er schr.: Der verschanzte Turenne, Lpz. 1677, 1690 u. 1714. 2) Georg Heinrich, geb. 1708 zu Straßburg u. st. als Beisitzer des kleinen Raths u. Polizeirichter, auch Fürstlich hohenlohe-waldenburgischer Hofrath u. Leibarzt 1761. Er schr.: Physiologia medica, Straßb. 1736; Lexicon physico-chemico-medicum reale, ebd. 1738; Fundamenta medicinae anatomico-physiol., ebd.; Medicina consultatoria, Augsb. 1751. 3) Wilhelm Joseph, geb. 1775 zu Sultzheim; studirte die Rechte u. lehrte 1791–1821 das Staatsrecht in Würzburg. Er machte sich bes. als Deputirter der Universität Würzburg bei der Ständeversammlung 1819 bekannt, wo er sehr liberale Grundsätze entwickelte. In Folge des dort gefundenen Beifalls wählte ihn die Stadt Würzburg zum ersten Bürgermeister, wo gegen er seine Professur niederlegen mußte. Als er 1833 dem Constitutionsfest zu Gaibach beigewohnt u. dort sehr frei gesprochen hatte, wurde er suspendirt u. angeklagt der Mitwirkung zu demagogischen Umtrieben, so wie grober Beleidigungen gegen den König von Baiern, seiner Stelle entsetzt, 1834 verhaftet u. 1836 zur Abbitte vor dem Bilde des Königs u. zu unbestimmter Festungsstrafe verurtheilt. Er büßte dieselbe auf der Feste Oberhaus bei Passau. 1839 erhielt er die Erlaubniß, in Passau eine Privatwohnung zu beziehen, 1842 in Regensburg unter polizeilicher Aufsicht zu wohnen; 1848 durch die Amnestie ganz frei geworden, wurde er in das Deutsche Parlament nach Frankfurt gewählt, u. st. 1851 zu Bamberg, wo er seit seiner Befreiung gelebt hatte. Er schr.: Über die Lehnherrlichkeit u. Lehnhoheit, 1799; System der allgemeinen Staatslehre, 1804; Das deutsche Reich u. der rheinische Bund, 1808; System der angewandten allgemeinen Staatslehre od. Staatskunst, Frankf. 1810, 3 Abtheilungen; Die Verfassung u. Verwaltung des Staates, Nürnb. 1811 f., 2 Bde.; Darstellungen der Bedürfnisse, Wünsche u. Hoffnungen deutscher Nation, Aschaffenb. 1816; Lehre von bei Wirthschaft des Staates, 1822 u. m. a. 4) Joh. Heinrich August, geb. 1793 zu Freiberg, studirte zu Leipzig Anfangs Theologie, wandte sich aber 1812 der Rechtswissenschaft zu, trat 1815 im Amte Schwarzenberg als Accessist ein, ward 1817 Justitiar zu Purschenstein u. 1833 als Hofrath nach Dresden berufen u. hier zum Amtmann ernannt. Nach 5jähriger Thätigkeit ward er zum Geh. Finanzrath ernannt, nahm Theil an den Arbeiten des Finanzministeriums u. wurde am 14. Mai 1849 Königl. sächsischer Finanzminister.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 495.
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