Strombeck

[933] Strombeck, ein aus Niedersachsen stammendes altes braunschweigisches Patriziergeschlecht, dessen Stammhaus Ströbeck bei Halberstadt liegt u. welches im Braunschweigischen noch begütert ist, es erhielt 1812 den Freiherrnstand. 1) Friedrich Karl v. S., geb. 16. Sept. 1771 in Braunschweig; studirte 1789–91 in Helmstädt u. Göttingen die Rechte, bereiste dann einen Theil von Italien, wurde in Wolfenbüttel Beisitzer des Hofgerichts u. 1799 Hof- u. Abteirath im Stift Gandersheim, nach der neuen Gestaltung der Regierungsverhältnisse Präsident des neu errichteten Districtsciviltribunals zu Eimbeck, bald darauf Präsident des Appellationshofes in Celle u. kurz vor Auflösung des Königreichs Westfalen Präsident des Staatsrathes in Kassel u. 1812 in den Freiherrnstand erhoben; er zog sich dann nach Wolfenbüttel zurück, wurde 1817 fürstlich Lippescher Rath beidem gemeinsamen Oberappellationsgericht in Wolfenbüttel, später Geheimerath u. 1843 Präsident des Oberappellationsgerichts; er wurde auch von dem engeren Ausschuß der Braunschweigischen Stände zum Mitgliede u. zum Steuerrathe gewählt u. st. 17. Aug. 1848 in Wolfenbüttel. Er übersetzte Ovids Mittel u. Gegenmittel der Liebe, Gött. 1795; Tibullus, ebd. 1798, u. Aufl. 1825; Propertms, ebd. 1798, u. Aufl. 1822; Tacitus, Braunschw. 1815–16, 3 Bde.; Sallustius, ebd. 1817; Vellejus Patoetculus, ebd. 1822; u. schr.: Formulare u. Anmerkungen zu der Proceßordnung des Königreichs Westfalen, Gött. 1809–13, 3 Bde.; Juristische Abhandlungen, ebd. 1810 f., 2 Hefte; Die Rechtswissenschaft des Gesetzbuches Napoleons, Braunschw. 1810–14, 1. Bd. u. 2. Bd. 1. Heft; Über die französischen öffentlichen Gerichtssitzungen, 1812; Geschichte eines allein durch die Naturhervorgebrachten animalischen Magnetismus, ebd. 1813; Beiträge zur Rechtswissenschaft Deutschlands, Gött. 1815; Hennig Braband, Bürgerhauptmann der Stadt Braunschweig, u. seine Zeitgenossen, Halbst. 1829; Entwurf eines Strafgesetzbuches für ein norddeutsches Staatsgebiet, Braunschw. 1829, 2. Aufl. ebd. 1834; Staatswissenschaftliche[933] Mittheilungen, ebd. 1831, 3 Hefte; Darstellungen aus meinem Leben u. aus meiner Zeit, ebd. 1833–40, 8 Bde.; Memorabilien aus dem Leben u. der Regierung des Königs Karl XIV, Johann von Schweden, ebd. 1841, 2. A. 1842; gab den Fürstenspiegel des Herzogs Julius von Braunschweig, ebd. 1824, u. die deutsche Bearbeitung der Geologie von Breislak, ebd. 1821, 3 Thle., heraus. 2) Friedrich Heinrich von S., Bruder des Vor., geb. 2. Oct. 1773 in Braunschweig; studirte seit 1792 in Helmstädt, Jena u. Göttingen die Rechte, trat 1798 als Auscultator des Stadtgerichts zu Berlin in preußische Dienste, wurde 1801 Regierungsrath in Posen u. folgte 1806 dem König nach Königsberg, dann nach Tilsit. Nach dem Frieden entlassen, wurde er später in westfälischen Diensten Richter beim Districtsgericht in Helmstädt; reiste, um sich genauere Kenntniß des öffentlichen Gerichtsverfahrens zu erwerben, nach Mainz, legte aber bald nach seiner Zurückkunft seine Stelle nieder, wurde jedoch kurze Zeit darauf als Tribunalrichter nach Celle berufen. Nach Auflösung des Königreichs Westfalen wurde er 1814 Rath beim Oberlandesgerichte zu Halberstadt, erhielt den Charakter als Geheimer Justizrath u. bearbeitete Mehres über die Gesetzgebung. Er nahm 1831 seinen Abschied u. starb 30. März 1832. Er schr.: Über die Organisation der französischen öffentlichen Gerichtssitzungen, Gött. 1809; Handbuch des westfälischen Civilprocesses, Hannov. 1810–12, 3 Bde.; Zusätze zum 20. Titel des 2. Theils des allgemeinen Landrechts, Berl. 1816, 4. Aufl. ebd. 1829; Ergänzungen des allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten, Lpz. 1824, 3 Bde., 3. Aufl. ebd. 1829; Nachträge dazu (4. Bd.), ebd. 1837; Zusätze zur preußischen allgemeinen Hypotheken- u. Depositalordnung, 4. Aufl., Halberst. 1830; Ergänzungen der preuß. allgem. Gerichtsordnung u. der Gebührentaxe, Lpz. 1824, 3. Aufl. ebd. 1829, 3 Bde., Nachträge dazu (4. Bd.), ebd. 1838; auch war er Mitherausgeber der Provinzialrechte aller zum Preußischen Staate gehörenden Länder u. Landestheile, Lpz. 1827 f. Jetziger Chef ist: 3) Freiherr Friedrich, Sohn von S. 1), geb. 1804.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 933-934.
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