Tugend

[922] Tugend, 1) soviel wie Tauglichkeit, Vorzüglichkeit, Vortrefflichkeit; daher z.B. die heilkräftigen Wirkungen gewisser Pflanzen etc. bisweilen T-en genannt, auch Thieren, namentlich den Pferden, T-e zugeschrieben werden. Der wissenschaftliche Sprachgebrauch, welchem sich der des gewöhnlichen Lebens angeschlossen hat, beschränkt dagegen den Begriff der T. ausschließend auf das Gebiet des Sittlichen; hier bezeichnet T. 2) diejenige Eigenschaft einer Person als denkenden u. wollenden Wesens, vermöge deren sie entweder überhaupt od. in einer bestimmten Beziehung Gegenstand des sittlichen Beifalls ist; T. ist die Angemessenheit des persönlichen Wollens u. Handel. is an die sittlichen Ideen. Man spricht daher theils von einer Mehrheit von T-en, z.B. der Güte, Frömmigkeit, Tapferkeit, Versöhnlichkeit, Rechtlichkeit etc.; theils faßt man in dem Begriffe der T. das Ganze der sittlichen Gesinnung, aus welcher die verschiedenen Formen des sittlichen Handelns hervorgehen, zusammen u. bezeichnet eine Person als tugendhaft bald in der ersten, bald in der zweiten Beziehung. Mit der wissenschaftlichen Ausbildung der Ethik od. Moral entstand die Frage theils nach dem Inhalte des Tugendbegriffes, theils nach der Eintheilung u. Gliederung des Mannigfaltigen, was in dessen Umfang fällt. Die Antwort auf die Frage, worin die T. bestehe, hängt davon ab, was überhaupt als der oberste Maßstab aller sittlichen Werthgebung aufgestellt wird; eine rein eudämonistische Moral wird sagen müssen, T. sei das erfolgreiche Streben nach Glückseligkeit; eine theologische, für welche die Idee Gottes unmittelbar das sittliche Ideal bezeichnet, wird die T. für das Streben nach Gottähnlichkeit, od., wenn sie eine mystische Richtung hat, für eine geheimnißvolle Vereinigung der von sinnlichen Trieben gereinigten Seele mit Gott, od., wenn sie den Unterschied des Guten u. Bösen lediglich auf den Willen Gottes als solchen gründet, für den thätigen Gehorsam gegen die Gebote Gottes erklären; eine Sittenlehre, welche, wie die Kants, den kategorischen Imperativ der Pflicht als die ursprüngliche u. alleinige Norm des Sittlichen ansieht, wird das charakteristische Merkmal der T. in der sittlichen Stärke des Willens, in der Befolgung der Pflicht u. in dem Kampfe mit den pflichtwidrigen Neigungen finden; überhaupt wird jede Verschiedenheit in der Auffassung u. Gestaltung des sittlichen Ideals Verschiedenheiten in der Bestimmung der Rangordnung u. der Eintheilung dessen, was zur T. gehört, zur Folge haben. Die Geschichte der Ethik zeigt dabei, daß die sogenannten Cardinaltugenden, d.h. diejenigen wesentlichen sittlichen Gesinnungen u. Thätigkeiten, welche als Grund u. Quelle des ganzen sittlichen Verhaltens anzusehen seien, meistentheils nicht sowohl aus einem vorher bestimmten sittlichen Ideal abgeleitet worden sind, als vielmehr mit der Auffassung desselben zusammenfallen. So bezeichnen die vier antiken Cardinaltugenden, wie sie, nach dem Vorgange des Sokrates, Plato zur Geltung gebracht haben, die Weisheit (Σοφία), Mannhaftigkeit u. Tapferkeit (Ἀνδρεία), besonnene Mäßigung u. Selbstbeherrschung (Σωφροσύνη) u. die nicht sowohl den modernen Begriff der Gerechtigkeit, als das der ganzen Stellung u. Aufgabe des Individuums entsprechende sittliche Verhalten bezeichnende Δικαιο-σύνη ein sittliches Ideal, welches die Ethik der Alten bis auf die Stoiker herab beherrscht. Aristoteles unterschied die dianoëtische u. ethische T., jene sollte in der Ausbildung des speculativen Wissens, diese in der richtigen Mitte zwischen entgegengesetzten Extremen (dem Zuviel u. Zuwenig) rücksichtlich der Neigungen u. Leidenschaften bestehen. Die Erläuterung, welche er dem letzteren Gesichtspunkte durch eine Anzahl von Beispielen gibt, ist die Veranlassung gewesen, daß man später vonzehn Cardinaltugenden (Tapferkeit, besonnene Mäßigung, Freigebigkeit, angemessene Prachtliebe, Großsinnigkeit, Ehrliebe, Sanftmuth, Freundschaft, Wahrhaftigkeit, Zartgefühl im Umgange u. Gerechtigkeit) gesprochen hat; vgl. Clodius, De virtutibus-cardinalibus, Lpz. 1825. Schleiermacher (Über die wissenschaftliche Behandlung des Tugendbegriffs, 1819) unterschied die belebende u. bekämpfende, die vorstellende u. die darstellende Seite der T.; die darauf gegründete Unterscheidung der Weisheit als der vorstellenden belebenden, der Besonnenheit als der vorstellenden bekämpfenden, der Liebe als der darstellenden belebenden, der Beharrlichkeit als der darstellenden bekämpfenden T. ist eine Verschmelzung der hellenischen Auffassung mit dem durch das Christenthum zur Geltung gekommenen sittlichen Grundgedanken des Wohlwollens u. der Liebe. Die sogenannten theologischen Cardinaltugenden, an welche sich im späteren Mittelalter neben den platonischen u. aristotelischen Cardinaltugenden die Behandlung der Moral anschloß, waren Glaube (Fides), Liebe (Caritas), Hoffnung (Spes). Über Temperamentstugenden s. Temperament. Scheintugend bezeichnet ein dem äußern Scheine nach sittliches Verhalten ohne die rechte sittliche Gesinnung u. ohne einen sittlichen Beweggrund. Von praktischer Wichtigkeit ist der Unterschied unmitelbarer[922] u. mittelbarer T-en; die letzteren ind solche, deren Mangel erst unter Voraussetzung bestimmter sittlicher Verhältnisse u. Anforderungen in sittlicher Vorwurf trifft. Im allgemeinen ist est zu halten, daß die T. als vollständige u. ununterbrochene Angemessenheit der persönlichen Gesinnung u. des persönlichen Verhaltens an das Ganze der sittlichen Ideen ein Ideal ist, an welches es für den Menschen nur eine Annäherung gibt, u. daß die Verschiedenheit der Achtung u. des Lobes, welches bestimmte Richtungen u. Äußerungen des Willens als bestimmte T-en in Anspruch nehmen, darauf hinweist, daß die sittliche Beurtheilung u. Werthschätzung nicht blos von einer einzigen sittlichen Idee ausgeht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 922-923.
Lizenz:
Faksimiles:
922 | 923
Kategorien: