Naumburg [1]

[720] Naumburg (N.-Zeitz), sonst königlich sächsisches Hochstift, kein zusammenhängendes Ganzes bildend, an den Thüringischen u. Leipziger Kreis, Altenburg, Reuß u. Meiningen grenzend; 12 QM., 40,000 Ew. Die Stiftsregierung, das Consistorium u. das Kammercollegium waren in Zeitz; es zerfiel in die Ämter Zeitz, N. u. Hainsburg. Das Wappen des Bisthums N. zeigte in rothem Felde kreuzweis über einander liegend, ein Schwert u. einen silbernen Schlüssel. – Dieses ehemalige Bisthum od. Hochstift in Kursachsen stiftete 968 Kaiser Otto I. für die Südthüringische Mark nebst dem Voigtlande u. einem großen Theile des Osterlandes, u. zwar in Zeitz, indem er dasselbe dem Erzbischof von Magdeburg unterordnete u. den Benedictiner Hugo (starb 979) zum ersten Bischof ernannte. Der vierte Bischof Hildeward (regierte 1002–30) bewirkte, durch wiederholte Verheerungen des Stiftes von Seiten der Böhmen veranlaßt, dessen Verlegung von Zeitz nach dem festeren N. im Jahre 1028, womit die Verwandlung der bisherigen Zeitzer Kathedralkirche in eine der Naumburger Kathedrale untergeordnete Collegiatstiftskirche verbunden war, wiewohl auch die späteren Naumburger Bischöfe meist im Zeitzer Schlosse residirten (s. Zeitz). Ihm folgte 1030 Bischof Cadalus, ein Lombarde, welcher 1045 Bischof zu Parma, 1061 aber als Honorius II. zum Gegenpapst gewählt wurde u. 1067 starb; er brachte u.a. Dahlen, Regis u. Kösen an das Stift, sowie sein Nachfolger Eberhard (st. 1078), ein treuer Anhänger des Kaisers Heinrich IV., Strehla, Grimma u. Oschatz. In Folge der Reformation setzte Kurfürst Johann Friedrich zu Sachsen 1542 in Nikolaus von Amsdorfs (s.d.) Person einen lutherischen Bischof ein, welchen jedoch das Domcapitel nicht anerkannte, sondern den katholischen Domherrn Julius Pflug zum Gegenbischof wählte, welcher als der 39. u. letzte Bischof zu N. bis zu seinem Tode im Jahre 1564 regierte. Kraft Vertrag ging nunmehr das weltliche. Stiftsregiment an Kursachsen über, indem das Domcapitel den unmündigen Prinzen Alexander, Sohn des Kurfürsten August, u. nach dessen Tode 1566 den Kurfürsten selbst zum Administrator des Hochstifts wählte, während das letztere als geistliches Institut fortdauerte u. noch jetzt aus 1 Propst, 1 Dechant, 1 Senior, 1 Cantor u. 8 Domherren besteht. Als im Jahre 1653 Herzog Moritz kraft Testament seines Vaters, des Kurfürsten Johann Georgs I., die Regierung des Stifts N.-Zeitz antrat, erhielt er zugleich den Voigtländischen u. Neustädter Kreis u. wurde so Stifter der Linie Sachsen-Zeitz, die aber schon mit seinem Sohne Moritz Wilhelm 1718 wieder ausstarb (s. Zeitz u. Sachsen, Gesch.), worauf nach längeren Streitigkeiten des Kapitels mit der sächsischen Regierung 1726 das weltliche Stiftsregiment vertragsweise an die letztere definitiv überging, unter Beibehaltung der Verfassung u. Rechte des Stiftes als geistlichen Körpers. Bei der Theilung Sachsens im Jahre 1815 kam das Stift, mit Ausnahme einer kleinen Parzelle, welche bei Sachsen blieb, an Preußen u. bildet seitdem die Kreise N. u. Zeitz des Regierungsbezirks Merseburg. Vgl. Philipp, Geschichte des Stifts N.-Zeitz, Zeitz 1810; Lepsius, Geschichte der Naumburger Bischöfe, Naumb. 1846, 1. Thl.; Über das Alterthum u. die Stifter des Doms zu N., ebd. 1822.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 720.
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