Voß [1]

[704] Voß, ein altes Geschlecht, welches seit dem 12. Jahrh. in Mecklenburg begütert ist, wo es Groß-Giewitz besitzt; es blüht gegenwärtig in zwei Linien, welche 1800 u. 1840 in den Grafenstand erhoben wurden. I. Erste Linie, in Mecklenburg-Schwerin, der Lutherischen Confession folgend, seit 1800 in den Grafenstand erhoben; Chef: 1) Graf Felix, Urenkel Ernst Johanns, dessen Wittwe Sophie [704] Wilhelmine von Pannewitz mit ihrer Descendenz in den Grafenstand erhoben wurde, u. Sohn des 1832 verstorbenen Grafen August, geb. 15. Aug. 1801, Erbherr von Groß-Giewitz u. Schönau u. Landrath des Herzogthums Schwerin, seit 1841 in zweiter Ehe vermählt mit Luise geb. Gräfin Henckel von Donnersmarck; sein älterer Sohn aus der ersten Ehe (mit Luise Wilhelmine geb. Gräfin von Hahn), Eugen, ist geb. 1827. II. Zweite Linie, Voß-Buch, in der Mark Brandenburg u. in Mecklenburg begütert, die Nachkommen von B. 2), der Evangelischen Confession folgend u. 1840 nach dem Rechte der Erstgeburt in den Grafenstand erhoben. 2) Otto Karl Friedrich von V., geb. 1755 in Berlin, wurde 1777 Kammergerichtsreferendar u. dann Assistenzrath, nahm aber bald den Abschied u. zog sich um 1780 auf sein Gut Wartenberg bei Berlin zurück, wurde 1784 Domprobst zu Havelberg u. nahm sich als ritterschaftlicher Rath, seit 1784 als Hauptritterschaftsdirector der Mittelmark, der landständischen Geschäfte eifrig an. 1786 wurde er wieder Präsident der kurmärkischen Kriegs- u. Domänenkammer u. 1789 Staatsminister; er gründete als solcher mehre Landarmen- u. Invalidenverpflegungsanstalten, so wie auch Irrenanstalten, legte mehre Colonien im Oderbruch an, baute den Ruppiner Kanal, war 1793 mit der Organisation Südpreußens beschäftigt u. erhielt Südpreußen übertragen, verlor es aber 1794 wieder. 1795 nahm er von Neuem seinen Abschied, trat jedoch 1798 wieder in Dienste, erhielt das südpreußische Kameraldepartement, bald das von Pommern u. Neumark u. 1800 das der Kurmark u. wurde Domprobst zu Magdeburg. Er machte den ersten Versuch mit der Dienstablösung der Unterthanen. 1807 nahm er, da er sich mit den neuen Änderungen im Staate nicht befreunden konnte, wieder seinen Abschied u. zog sich auf seine Güter zurück. Erst als man 1821 sich wieder zu den früheren Grundsätzen neigte, wurde er von Neuem angestellt u. 1822 ins Ministerium berufen u. Vicepräsident, nach Hardenbergs Tode aber wirklicher Präsident des Staatsraths u. st. 1823, 3) Graf Friedrich Wilhelm, älterer Sohn des Vorigen, Domcapitular zu Magdeburg, wurde 1840 in den Grafenstand erhoben u. st. 28. Febr. 1847 ohne Nachkommen. 4) Graf Karl, Bruder des Vorigen, geb. 26. Sept. 1786, studirte in Göttingen Jurisprudenz, nahm an den Befreiungskriegen Theil, wurde dann Assessor, später Rath beim Kammergericht in Berlin, endlich Präsident des Consistoriums der Provinz Brandenburg u. bei Gründung des Herrenhauses zum Kronsyndicus ernannt; er wurde nach dem Tode des Vorigen 1847 in den Grafenstand erhoben; 1862 trat er in Ruhestand u. st. 3. Febr. 1864 in Berlin. 5) Graf Ferdinand, Vetter des Vorigen, geb. 17. Oct. 1788, preußischer General der Infanterie a. D.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 704-705.
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