August [2]

August [2]

[148] August, Kurfürst von Sachsen, 1553–86, ward am 31. Jul. 1526 zu Freiberg geboren.

Nicht durch glänzende Waffenthaten, wol aber durch eine Menge zweckmäßiger Einrichtungen in der Verwaltung seines Landes, durch eine verbesserte Rechtspflege, vor Allem jedoch durch die umsichtigste Sorge für den Wohlstand seiner Unterthanen hat sich dieser Fürst ein unvergängliches Andenken gegründet. A. erhielt zu Freiberg an dem kleinen Hofe seines, mit Katharina, einer Prinzessin von Mecklenburg, vermählten Vaters, Herzog Heinrich des Frommen, eine fast bürgerliche Erziehung. In der Schule des gelehrten Rectors Joh. Rivius in Freiberg empfing er den ersten Unterricht; derselbe leitete auch seine Studien auf der Universität zu Leipzig. Vor seinem Abgange dahin hatte er sich eine Zeit lang am Hofe König Ferdinand's in Prag aufgehalten und war dort mit Maximilian, dem nachmaligen deutschen Kaiser, sehr befreundet geworden, was später für ihn nicht ohne großen Einfluß war. Nachdem er sich 1548 mit Anna, der Tochter König Christian III. von Dänemark vermählt hatte, folgte er 1553 seinem Bruder, dem Kurfürsten Moritz, in der Kurwürde. Zu den wichtigsten Schritten während der ersten Jahre seiner Regierung gehört, daß er 1554 sich mit dem geächteten Kurfürsten Johann Friedrich zu Naumburg verglich, sich 1555 die Würde eines Kreisobersten sicherte und 1559 das in der goldenen Bulle Karl IV. den Kurfürsten zugestandene Privilegium der Entscheidung in oberster Instanz durch ein in Dresden errichtetes Appellationsgericht befestigte. Durch geschickte Unterhandlungen verschaffte er sich die Administration der Stifter Merseburg (1561), Naumburg (1564) und Meißen (1581); die Anwartschaft auf das Fürstenthum Anhalt (1562) und die Sequestration der Grafschaft Mansfeld (1573). Zu einer noch bedeutendern Gebietsvergrößerung führte die ihm aufgetragene Vollstreckung der Reichsacht gegen Herzog Johann Friedrich II., der durch den Ritter Wilhelm von Grumbach aufgereizt, den Landfrieden gebrochen hatte.

Die Unzulänglichkeit und Verschiedenheit des in den einzelnen Städten geltenden Rechts gab ihm Veranlassung, durch eine Menge neuer Gesetze unter dem Namen Constitutionen (1572) ein gleichmäßiges Landrecht zu begründen. Schon vorher hatte er eine Policeiordnung (1555) und eine Münzordnung (1558) gegeben. Das größte Verdienst um das Land erwarb er sich aber durch die unermüdliche Sorge, die er allen Zweigen der gewerblichen Thätigkeit angedeihen ließ, sodaß in dieser Hinsicht kein Fürst seiner Zeit sich mit ihm messen kann. Er selbst ging durch die gute Bewirthschaftung seiner Kammergüter, für die er eine besondere Anweisung abfassen ließ, den Landwirthen mit gutem Beispiele voran, schrieb auch selbst ein »Künstlich Obstgartenbüchlein« und nahm zur Föderung der Industrie gegen 20,000 ihres Glaubens wegen verfolgte Niederländer in seinem Lande auf. Er richtete einige Posten ein, ließ die Straßen verbessern und sorgte durch eine Bergordnung (1554) für bessere Benutzung der Bergwerke. Nicht minder waren der Forstbau, der Fischfang, die Bienenzucht, selbst Perlenfischerei und Goldwäscherei ein Gegenstand seiner Aufmerksamkeit. Als ein Freund der Wissenschaften legte er zum großen Theil den Grund zu den Sammlungen für Wissenschaft und Kunst, welche gegenwärtig Dresden auszeichnen. Nach dem Geschmack jener Zeiten trieb er auch Alchemie; daneben gab er sich zum Zeitvertreib mit Drechseln und Punctiren ab. In den letzten Jahren seiner Regierung ließ er sich, empört über die geheimen, sogenannten cryptocalvinistischen Religionsumtriebe seiner Vertrauten, als ein eifriger Verehrer Luthers zu sehr harten Maßregeln, selbst gegen hochverdiente Männer, verleiten und suchte die Glaubenseinheit durch ein den Geistlichen aufgedrungenes Glaubensbekenntniß, die »Concordienformel« (1580) wieder herzustellen. Nachdem seine erste Gemahlin 1585 gestorben, vermählte er sich im folgenden Jahre mit Agnes Hedwig, der 13jährigen Tochter des Fürsten Joachim von Anhalt, starb aber wenige Wochen darauf, am 11. Febr. 1586, am Schlage. Bei seinen Zeitgenossen stand A. in so großem Ansehn, daß er des heiligen röm. Reichs Herz, Auge und Hand genannt wurde. Von seinen 15 Kindern überlebten ihn nur vier; in der Regierung folgte ihm sein Sohn, Christian I.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 148.
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