Krone

[673] Krone, von dem lat. corona, ist ein Hauptschmuck, welcher als Abzeichen vornehmer, namentlich fürstl. Geburt, betrachtet wird. Entstanden ist derselbe wahrscheinlich aus dem Kranze, welchen man bei festlichen Gelegenheiten um das Haupt trug, den namentlich die Priester bei Verrichtung der Opfer trugen, woraus bei diesen dann die priesterliche Binde wurde. Die fürstl. Kronen werden aus edlem Metall gearbeitet und mit Edelsteinen verziert und sind in einfachster Gestalt ein Reif, auf dem nachher ein oder mehre das Haupt überwölbende Bügel gesetzt wurden. Als Bezeichnung der Würde sind die Kronen dann auch in die Wappen aufgenommen worden, und man unterscheidet in der Heraldik Kaiser-, Königs-, Herzogs-, Fürsten- und Grafenkronen, alte und neue Kronen. Geschichtliche Berühmtheit hat die eiserne Krone erlangt, mit welcher früher die Könige von Italien und die röm. Kaiser als Könige der Lombardei gekrönt wurden. Dieselbe wird zu Monza im Mailändischen aufbewahrt und hat ihren Namen von einem schmalen eisernen Reif im Innern derselben, welcher nach einer spätern Sage aus einem der Nägel geschmiedet worden sein soll, mit welchen Christus ans Kreuz geheftet worden ist. Sie wurde 593 n. Chr. in Auftrag der lombard. Prinzessin Theodolinde zur Krönung ihres Gemahls Agilolf verfertigt. Nachdem Napoleon 1805 als König von Italien sich diese Krone selbst aufgesetzt hatte, stiftete er den Orden der eisernen Krone, welchen der Kaiser von Östreich 1815, als das lombardisch-venetian. Königreich errichtet wurde, als Hausorden beibehielt. Nicht minder berühmt ist die päpstliche dreifache Krone, welche die Tiara genannt wird. Die Griechen nannten Tiara die Kopfbedeckung der pers. Könige. Die päpstliche Tiara besteht in einer hohen Mütze, welche von drei übereinanderstehenden Kronen umgeben wird, die man auf die dreifache Gewalt des Papstes im Himmel, in der Hölle und auf Erden gedeutet hat. Die Kronen sind ganz mit Edelsteinen besetzt und mit einer Kugel geziert, über der ein Kreuz steht, neben welchem zu beiden Seiten Go hänge von Edelsteinen sich befinden. Andere beziehen die drei Kronen auf die leidende, streitende und triumphirende Kirche. Früher trugen die Päpste nur eine Bischofsmütze. Papst Alexander Ul. soll im 12. Jahrh. eine einfache Krone um die Bischofsmütze gelegt haben, dann soll Bonifacius VIII. (gest. 1303) die zweite und Urban V. (gest. 1370) die dritte Krone hinzugefügt haben. Regierende Fürsten pflegen nach ihrer Thronbesteigung durch Aufsetzung der Krone feierlich zu ihrer hohen Würde sich einweihen zu lassen. Diese religiöse, mit vielen Ceremonien, als der Salbung, der öffentlichen Huldigung und mit alterthümlichen Lehnsgebräuchen verherrlichte Feier, die Krönung, ist jedoch nicht nöthig, um den regierenden Fürsten Anerkennung zu verschaffen. Bei derselben leistet namentlich auch der Monarch den feierlichen Eid, daß er gerecht und fromm und nach den bestehenden Grundgesetzen des Staats regieren wolle. Nach dem Vorbilde Karl's des Großen, welcher 800 vom Papste zu Rom zum röm. Kaiser gekrönt worden war, ließen sich auch die röm. deutschen Kaiser von Otto I. bis Maximilian I. fast alle in Rom krönen. Später geschah die Krönung der deutschen Kaiser meist zu Frankfurt am Main. Die engl. Könige werden mit großer Pracht in der Westminsterabtei zu London gesalbt und gekrönt, und in Frankreich hat die erzbischöfliche Kirche zu Rheims seit uralten Zeiten das Vorrecht, daß die Könige von Frankreich in ihr gekrönt werden. – Indem man in der Würde des Monarchen die des ganzen Staats repräsentirt sieht, hat man häufig Krone für Staat gebraucht und in engerer Bedeutung nennt man Krone die Regierung eines Staats in Bezug auf ihre Rechte. Man hat daher z.B. die Güter, welche dem Herrscher eines Landes als solchem als sein besonderes Eigenthum zukommen, Krongüter oder Krondomainen genannt. Im eigentlichen Sinne sind dieses diejenigen Güter, welche sich von seinen Privatgütern dadurch unterscheiden, daß er sie nicht veräußern darf, weil er sie seinem Nachfolger überlassen muß. (Vgl. Domainen.) Kronämter waren in den ältern Staaten die erblichen Ämter, welche zum Theil nur in gewissen Hofwürden bestanden, zum Theil aber auch mit Staatsämtern verbunden waren. In neuerer Zeit haben sie nur die Bedeutung von Hofwürden, sind erbliche Titel, ohne daß der auf sie angedeutete Dienst wirklich von dem Inhaber verrichtet würde. (Vgl. Erbämter und Hof.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 673.
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