Bach [3]

[229] Bach, 1) August Wilhelm, Orgelspieler und Komponist, geb. 4. Okt. 1796 in Berlin, wo sein Vater Organist an der Dreifaltigkeitskirche war, gest. daselbst 15. April 1869, genoß den Unterricht Zelters und Bergers, wurde 1816 Organist an der Marienkirche, bald darauf auch Lehrer und nach Zelters Tode (1832) Direktor des königlichen Instituts für Kirchenmusik. 1833 wurde er zum Mitgliede der Berliner Akademie der Künste sowie zum Mitgliede des Senats derselben ernannt. B. war als Lehrer geschätzt, aber wenig produktiv (nur eine Anzahl Präludien und Fugen etc. für die Orgel sowie »Der praktische Organist« [Orgelkompositionen], ein »Choralbuch«, einige Psalmen, Lieder und das Oratorium »Bonifacius«).

2) Alexander, Freiherr von, österreich. Staatsmann, geb. 4. Jan. 1813 zu Loosdorf in Niederösterreich, gest. 13. Nov. 1893 in Unterwaltersdorf bei Wiener-Neustadt. Nach dem Tode seines Vaters Michael (1842) übernahm er dessen Advokatur und wurde einer der angesehensten Advokaten Wiens. In den Märztagen 1818 trat er in die politische Bewegung ein, wurde in den Wiener Gemeinderat und in den ersten Julitagen in den neuen Reichstag gewählt. Aber noch vor dessen Eröffnung in das Ministerium Wessenberg-Doblhoff berufen, übernahm er darin das Ressort der Justiz. Er war für eine zentralistische Organisation des österreichischen Staates, trennte sich aber bald von der freiheitlichen Partei und näherte sich zunächst der Hofpartei, später auch den konservativen und slawischen Mitgliedern des Reichstags. Während der Oktoberrevolution legte er sein Amt nieder und verließ Wien. In das Kabinett Schwarzenberg trat B. als Justizminister ein, übernahm aber nach Stadions Tode 28. Juni 1849 das Ministerium des Innern. Während er als Justizminister noch die Grundentlastung und die Reorganisation der Gerichte durchgeführt hatte, stellte er sich nunmehr ganz in den Dienst der Reaktion. Er stimmte der Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit bei (20. Aug. 1851), blieb im Amt, als die Verfassung aufgehoben wurde (31. Dez. 1851), und gelangte nach Auerspergs Tode (5. Apr. 1852) zur leitenden Stellung, die er im Sinne eines bureaukratischen Absolutismus ausübte. Der Unwille über den Polizeidruck, die Verhinderung jeder freien Meinungsäußerung wurde immer größer; »Bachhusaren« nannte man die nach Ungarn entsandten österreichischen Beamten. Unter B., der 1854 Freiherr geworden, wurde das Konkordat mit dem Papst 18. Aug. 1855 geschlossen. Erst die Niederlage des absoluten Systems auf den italienischen Schlachtfeldern führte seinen Rücktritt herbei (21. Aug. 1859). Er wurde Gesandter beim päpstlichen Stuhl und trat 1867 in den Ruhestand. 1891 wurde er von der klerikalen Partei in Wien für ein Reichsratsmandat aufgestellt, lehnte jedoch wegen seines Alters ab. – Sein Bruder Eduard, geb. 1814, gest. 8. Febr. 1884, war seit 1852 längere Zeit Statthalter von Oberösterreich; ein zweiter Bruder, Otto, Musiker und Komponist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 229.
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