Bluntschli

[79] Bluntschli, Johann Kaspar, Rechtsgelehrter, geb. 7. März 1808 in Zürich, gest. 21 Okt. 1881 in Karlsruhe, ward 1833 außerordentlicher, 1836 ordentlicher Professor an der neugegründeten Universität in Zürich. Obgleich anfangs der 1830 beginnenden schweizerischen Reformbewegung geneigt, wendete er sich doch bald der konservativen Partei zu und veröffentlichte in diesem Sinne die Schrift »Das Volk und der Souverän« (Zürich 1831), wie er auch in seiner »Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Zürich« (das. 1838–39, 2 Tle.; 2. Aufl. 1856) den Grundsätzen der historischen Schule Rechnung trug. Seit 1837 Mitglied des Großen Rats und Führer der städtischen (konservativen) Partei, beteiligte er sich an den September-Ereignissen 1839 in Zürich und ward infolge derselben Mitglied des Regierungsrats, dem er bis 1845 angehörte. In dieser Eigenschaft verfaßte er den amtlichen Bericht »Die Kommunisten der Schweiz« (Zürich 1843). Später wirkte er für Bildung einer liberal-konservativen Mittelpartei in der Schweiz und schloß sich dem Sozialphilosophen Rohmer an. Als Frucht dieser neuen Richtung erschienen die »Psychologischen Studien über Staat und Kirche« (Zürich 1844). Er besorgte die ihm auch von den politischen Gegnern anvertraute Redaktion des Zivilgesetzbuches. 1848 siedelte er als Professor des deutschen Privatrechts und allgemeinen Staatsrechts nach München über. Er veröffentlichte hier die Werke: »Allgemeines Staatsrecht« (Münch. 1852), das in 5. Aufl. u. d. T.: »Lehre vom modernen Staat« (Stuttg. 1875–76, 2 Bde.; dazu als 3. Teil: »Politik als Wissenschaft«, das. 1876) erschien (Bd. 1 u. 2 in 6. Aufl. von E. Löning, das. 1885 u. 1886); »Deutsches Privatrecht« (Münch. 1853–54, 2 Bde.; 3. Aufl. von Dahn, 1864); »Privatrechtliches Gesetzbuch für den Kanton Zürich« (Zürich 1854–56, 4 Bde. nebst Register) und gab mit Arndts und Pözl die »Kritische Überschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (Münch. 1853–58, 6 Bde.) heraus. 1861 folgte er einem Ruf an die Universität Heidelberg. Er wurde Mitglied der badischen Ersten Kammer und 1863 zum Geheimrat ernannt. An der Entwickelung und Förderung der liberalen Bestrebungen nahm B. hervorragenden Anteil und wirkte mit zur Gründung des deutschen Abgeordnetentags (1862). Auch war er eins der tätigsten Mitglieder in dem Ausschuß des Deutschen Protestantenvereins. 1867 ward er in das deutsche Zollparlament gewählt. Er veröffentlichte noch: »Die neuern Rechtsschulen der deutschen Juristen« (Zürich 1841, 2. Aufl. 1862); »Geschichte der Republik Zürich« (Bd. 1 u. 2, das. 1847–48; Bd. 3 von I. I. Hottinger, 1856–1858); »Geschichte des schweizerischen Bundesrechts« (das. 1849–52, 2 Bde.; 2. Aufl., Stuttg. 1875); »Deutsches Staatswörterbuch« (mit Brater, das. 1857–1870, 11 Bde.); »Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politik« (Münch. 1864, 3. Aufl. 1882); »Das moderne Kriegsrecht der zivilisierten Staaten« (Nördling. 1866, 2. Aufl. 1874); »Das moderne Völkerrecht als Rechtsbuch« (das. 1868, 3. Aufl. 1878; von Lardy ins Französische übersetzt, Par. 1869, 2. Aufl. 1874); »Deutsche Staatslehre für Gebildete« (Nördlingen 1874, 2. Aufl. 1880); »Das Beuterecht im Krieg« (das. 1878); »Gesammelte kleine Schriften« (das. 1879–81, 2 Bde.). Nach seinem Tod erschien seine Selbstbiographie: »Denkwürdiges aus meinem Leben« (Nördlmg. 1884, 3 Bde.). Nach ihm benannt ist die 1882 gegründete B.-Stiftung (mit dem Sitz in München), aus deren Zinsenertrag Preise für die Bearbeitung völkerrechtlicher Fragen verteilt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 79.
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