Stuhl

[5] Stuhl, 1) Sitz für eine Person mit einer Rückenlehne, welche aus zwei Seitenstücken u. einem Querstück (Kopfstück) in der Mitte besteht. Der eigentliche Sitz des S-es ist meist gepolstert u. das Polster mit Leder od. einem eleganten Stoffe überzogen, od. man bindet bes. Decken (Stuhlkappen) über das Polster. Der Armstuhl hat eine niedrigere Rückenlehne u. ausgeschweifte Seiten- od. Armlehnen; beim Lehnstuhl reicht die Rückenlehne über den Kopf des Sitzenden; bei dem Großvater- (Backen-, Kröpel-) stuhle hat die Rückenlehne vorstehende Backenlehnen zum Anlehnen der Backen; am Feldstuhle ist das hölzerne od. eiserne Gestell zum Zusammenlegen eingerichtet u. oben mit Leder bespannt. Gartenstühle von Holz sind einfach u. lassen ich oft auch zusammenklappen; nach der Belegung des Sitzes sind die Stroh-, Rohr- u. Holzstühle benannt. Ein Armstuhl, dessen Lehne zurückgeschlagen u. welcher so zum darauf Legen u. zum Sitzen gebraucht werden kann, bes. für Kranke., heißt Bettsessel, Schlafstuhl (Chaise longue). Von den Stühlen der Alten s. Sella; 2) der Sitz d Meisters vom Stuhl, s. Freimaurerei; daher 3) so v.w. maurerische Behörde in einer Loge; 4) der Sitz eines weltlichen od. geistlichen Regenten, eines Richters od. Gerichts, vgl. Dingestuhl; 5) so v.w. Sitz, z. B Beicht-, Bet-, Lehr-, Predigt-, Kirchenstuhl: 6) so v.w. Nachtstuhl; 7) so v.w. Stuhlgang; 8) ein Gestell, z.B. Dachstuhl (s. Dach I. C), Glocken-, Webstuhl; 9) das Holzwerk eines Hauses bis an das Dach; 10) so v.w. Säule od. ein stehendes Stück Zimmerholz; 11) so v.w. Schienenstuhl; 12) ein ausstehendes Capital; 13) der Boden od. untere fleischige Theil der Artischocken; 14) in Siebenbürgen (s.d.) ein Gerichtsbezirk od. Amt, in welche das Szekler- u. Sachsenland eingeteilt wird; 15) in Halle a. d. S. die Ein- u. Abteilungen der Saalbrunnen. So wird z.B. der deutsche Brunnen in 32 S. getheilt, ein Stuhl = 4 Quart = 48 Pfannen. Jede Pfanne wird in der Besetzung auf 5 Zober = 40 Eimer = 480 Kannen Hallisches Gemäß gerechnet.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 5.
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