Smithson

[225] Smithson (spr. Smishs'n), James Lewis Macie, natürlicher Sohn des Herzogs Hugh von Northumberland u. der Elizabeth von Hungerford von Audley, geb. in London, wurde in Oxford erzogen, graduirte dort 1786 u. wurde 1787 Mitglied der Royal Society. Nachdem er hierauf den Familiennamen der Northumberlands, Smithson, angenommen hatte, verließ er England in Folge eines seinen Ruf verletzenden Processes, lebte dann in verschiedenen Gegenden des Continentes mit wissenschaftlichen Studien (bes. Physik u. Chemie) beschäftigt u. st. 27. Juni 1829 in Genua. Da er nie verheirathet gewesen war, so hinterließ er sein bedeutendes an 120,000 Pfd. Sterl. (über 1/2 Million Dollars) betragendes Vermögen zunächst seinem Neffen Henry James Hungerford, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß dieser, im Falle er ohne Erben sterben würde, die gesammte Summe den Vereinigten Staaten von Nordamerika (obgleich S. selbst nie dort gewesen war) zur Gründung eines wissenschaftlichen Instituts vermache. Am 5, Juni 1835 starb Hungerford in Pisa ohne Erben, u. die amerikanische Regierung sandte sogleich einen Agenten nach England, um das Legat zu übernehmen. Doch erhob die Court of Chancery in London Einwendungen gegen die Rechtsgültigkeit des Legates, u. es kam zu einem Proceß, welcher erst nach drei Jahren zu Gunsten der amerikanischen Regierung entschieden wurde, so daß am 1. Sept. 1838 das Schatzamt zu Washington die Summe von 515,169 Dollars ausgezahlt erhielt. Von da an wurde diese Summe vom Schatzamt zu 6 Procent verzinst, so daß diese Zinsen bis zur Gründung des Instituts bereits auf 242,129 Dollars angewachsen waren, also in Summa 757,298 Dollars. Am 10. August 1846 erfolgte die Acte zur Gründung der Smithsonian Institution (spr. Smishsonien Institjuhsch'n) for the increase and diffusion of knowledge among men u. am 13. Dec. 1847 die Constituirung durch Annahme des von dem Secretär desselben, Professor I. Henry, aufgestellten Programme of organization. Hiernach ist der Zweck dieser Stiftung ein doppelter, einerseits neue Forschungen anzuregen, andererseits das Wissen zu verallgemeinern u. zwar durch eine Sammlung von (bisher vorzugsweise naturwissenschaftlichen) Abhandlungen (Contributions to knowledge u. Miscellaneous Collections), sowie eine Reihe von Berichten (Reports) über neue Entdeckungen, durch öffentliche Vorlesungen, welche dann auch dem Druck übergeben werden, u. endlich durch Gründung einer Bibliothek, eines naturhistorischen Museums u. einer Kunstgalerie; zugleich wurde durch Congreßacte bestimmt, daß jeder amerikanische Verlagsbuchhändler von jedem Verlagswerke ein Freiexemplar an die Stiftung abzuliefern habe. Die Stiftung, deren Sitz die Bundeshauptstadt Washington ist, begann ihre Thätigkeit mit großer Freigebigkeit u. vertheilte seit 1848 ihre Veröffentlichungen unentgeltlich an alle nur einigermaßen bedeutende wissenschaftliche Anstalten u. Vereine der gesammten [225] Erde (gegenwärtig, mit Ausschluß derer der Vereinigten Staaten über 1050, darunter in Deutschland allein gegen 390) u. unterzog sich zugleich auch der Beförderung der Erzeugnisse aller anderen amerikanischen gelehrten Anstalten u. Gesellschaften an deren Correspondenten, so daß es sehr bald außer dem ursprünglichen doppelten Zweck noch einen dritten zu erfüllen auf sich nahm, nämlich die Vermittelung des gesammten wissenschaftlichen Verkehrs u. Austausches zwischen der Neuen u. Alten Welt Hierfür stellte sie drei besondere Agenten (in Leipzig, Paris u. London) an, um diesen Verkehr zu leiten, welcher namentlich durch die Thätigkeit des damaligen amerikanischen Consuls I. G. Flügel in Leipzig einen großartigen Aufschwung genommen hat, nach dessen Tode (1855) sein Sohn F. Flügel die Leipziger Agentur übernahm, in gleichem Sinne fortführte u. wesentlich zu der ausgedehnten Verbindung beitrug, welche diese Stiftung namentlich in Deutschland hat. Für die Bibliothek u. die Sammlungen wurde ein prachtvolles, im Normannischen Style ausgeführtes Gebäude (447 Fuß lang, 160 Fuß breit) errichtet. Die Stiftung steht unter den höchsten Autoritäten des Staates; Präsident ex officio ist der jedesmalige Präsident der Vereinigten Staaten, Vicepräsident ex officio der Vicepräsident derselben, außer diesen bilden den Vorstand sämmtliche Mitglieder des Cabinets, der Oberrichter des Höchsten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, der Commissioner of Patents, der Mayor von Washington u. 12 andere Vorstandsmitglieder (Regents: drei Senatoren, drei Repräsentanten u. sechs durch gemeinschaftliche Resolution beider Häuser bestimmte Bürger der Union). Der wichtigste Beamte jedoch ist der Secretär (gegenwärtig u. seit dem Bestehen der Stiftung Professor I. Henry), in dessen Hand vorzüglich die ausübende Gewalt liegt. Bis jetzt gab das Institut außer zahlreichen kleinern naturwissenschaftlichen Schriften u. Abhandlungen heraus: Smithsonian Contributions to Knowledge, Washington 1848–62, 13 Bde.; Smithsonian Miscellaneous Collections, 1862, 5 Bde. (zum Theil schon früher gedruckte Abhandlungen enthaltend); Smithsonian Annual Reports (to Congress), 1847–62, 16 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 225-226.
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