Kauf

1. Alle Käufe wollen Gewer.Graf, 260, 220.

Wird der Käufer einer Sache mit einer Eigenthumsklage belangt, so bezieht er sich in Betreff der Gewer auf seinen Vordermann, um den rechtmässigen Erwerb nachzuweisen. Auf Rügen: Alle Köpe willen Wehrent hebben. (Normann, 209.)


2. Am besten ist der beste Kauff.Herberger, I, 490.


3. An solchem Kaufe solches Geld.

It.: Tanto è mercante colui che perde quanto colui che guadagna.


4. Besser thewer kauff als nichts feyl.Henisch, 1047, 6.


5. Bey manchem Kauff ist trug vnd fahr.Petri, II, 43.


6. Blinden Kauf thut niemand gern.

Jeder will erst die Sache sehen, kennen, ehe er sie hauft.


7. Böss Käuff bringen auf Lörles Hochzeit gen Strassburg.

Ein Kaufmann zählt seine Mühen und Sorgen auf und schliesst: »Böss Käuff die machen mich auch sorgen, dass ich doch endtlich wird bereit gen Strassburg auff't Lörles Hochzeit.« (H. Sachs, III, LXIII2.)


8. Chäuf und Läuf göh verschide. (Solothurn.) – Schild, 160, 18.

Im Handel geht es nicht immer gleich.


9. Dar hört Twee tom Kôp. (Holst.) – Eichwald, 1095; Schütze, II, 319.

Um zu sagen: Ich allein kann die Sache nicht abmachen.


[1216] 10. De lichtest Kôp is de kortest Dachreis. (Süderdithmarschen.)

Der leichteste Kauf ist die kürzeste Tagereise.


11. Der erst kauff ist gemainlich der best.Gruter, III, 16; Petri, II, 86; Henisch, 320; Lehmann, 188, 11; Lehmann, II, 79, 71; Graf, 281, 334; Simrock, 5519; Körte, 3324; Birlinger, 291.

Im Plattdeutschen: De erste koep, de beste. (Tappius, 123a.) Auf der Insel Amrum: A iarst Kuup as a hast. (Haupt, VIII, 361, 161.)

Dän.: Første bud det beste. – Første kiøb og første lykke, er best. (Prov. dan., 342.)

Holl.: De eerste koop is de beste. ( Harrebomée, I, 431a.)


12. Der erste Kauf hat Macht.Graf, 281, 333.

Ein späterer Käufer kann den abgeschlossenen Kauf, auch wenn er mehr bietet, nicht mehr umstossen. Im Niederdeutschen: De erste koop schal macht hebben. (Dittmer, Sachsenrecht, 33.)


13. Der Kauf ist gemacht.Lehmann, 272, 3.

Die Sache ist geschehen.


14. Der Kauff ist thewer, wenn man von dem kauft, vor dem man muss den Hut abziehen.Lehmann, 414, 4.


15. Der theuerste Kauf, der beste Kauf.


16. Durch Kauf, Fürkauf und Abkauf, böser Münze freien Lauf wird der Arme gefressen auf.Estor, I, 81; Pistor., VI, 64; Graf, 261, 229.


17. E Chauf und d' Ohrfyge göh ungerschidlich. (Solothurn.) – Schild, 64, 92.


18. Ein wohlfeiler Kauf ist nicht immer gut und ein theuerer nicht immer schlecht.

Holl.: Alle goed koop niet gekocht, en alle duur koop niet gelaten. (Harrebomée, I, 434a.)

19. Ein wohlfeiler Kauf ist oft der theuerste.

Die Engländer sagen: Ein billiger Kauf ist ein Taschendieb. (Reinsberg III, 30.)

Böhm.: Laciné koupi nikdy se neraduj. (Čelakovsky, 331.)

Holl.: Goed koop duur (kwaad) koop. (Harrebomée, I, 434b.)


20. En Kop is en Kop. (Strelitz.) – Firmenich, III, 74, 126.


21. Ersparter Kauf, ersparter (gewonnener) Thaler.

Frz.: Ne pas acheter, c'est se faire une rente. (Cahier, 25.)


22. Es bleibt mancher guter Kauff nach auss Mangel dess Gelts.Petri, II, 242; Henisch, 1470, 48; Lehmann, II, 126, 105; Simrock, 5526.

Dän.: Mangt et godt kiøb lades for pengene er borte. (Prov. dan., 343.)


23. Es gehören allweg zween zum kauff.Petri, II, 247.


24. Es gibt nirgends besser käuff, als wo man Weinkäuff gibt.Fischart, Gesch., in Kloster, VIII, 468.


25. Gib guten Kaufs, so wirst du viel verkaufen.

Frz.: Fais bon marché et tu vendras autant que quatre. (Kritzinger, 440a.)


26. Gute Käufe muss man sich zweimal überlegen.

Engl.: On a good bargain think twice. (Bohn II, 2.)


27. Guter Kauf leert den Beutel.Simrock, 5532; Körte, 3326.

Wer sich ohne Noth einen Vorrath anschafft, ist ein Verschwender, weil ein solcher Vorrath ein todtes Kapital ist, das keine Zinsen trägt. Vieles verliert mit der Zeit an Werth, oder verliert den Werth ganz. Mit einem Vorrathe geht man selten haushälterisch um. Besonders unräthlich ist es, sagt ein erfahrener Mann, viel Geld im Hause zu haben, weil sich vom Gelde nur dann Nutzen ziehen lässt, wenn man es ausgibt.

Engl.: A good bargain is a pickpurse. (Bohn II, 69; Körte, 3326.)

Frz.: Bon marché tire l'argent hors de la bourse. (Kritzinger, 440a.) – Les bons marchés ruinent. (Bohn I, 34.)

It.: Buon mercato inganna chi và al mercato. (Pazzaglia, 221, 2.)

Port.: Mercadoria barata, roubo das bolsas. (Bohn II, 69.)


28. Kâf on Lâf es ugleich. (Wasungen.)

Kauf und Lauf sind ungleich.


29. Kauf bedarf hundert Augen, Verkauf hat an einem genug.Simrock, 5521; Körte, 3325; Braun, I, 1800; Reinsberg III, 31.


30. Kauf bricht Miethe.Graf, 280, 311; Gaal, 993; Simrock, 5518; Petri, II, 414.

Im Plattdeutschen: Koep brekt Hure. (Pufend., I, 82, 12.)

Frz.: Achat passe louage. (Starschedel, 415.)

Holl.: Koop breekt huur. (Harrebomée, I, 435a.)

Lat.: Emtio locatum tollit. (Binder II, 946; Philippi, I, 133.)


[1217] 31. Kauf bricht Miethe nicht (oder: hebt Miethe nicht auf).Graf, 280, 320; Nopitsch, 50; Eisenhart, 390; Eiselein, 363.

Vgl. darüber Blumer, I, 469; III, 136; Hillebrand, 105, 139; Bacmeister, Hamburger Privatrecht, I, 356; Gengler, System des deutschen Privatrechts, 180; Bluntschli, II, 279; Herm. Zoll, Defensio sententiae: Kauf hebt Miethe nicht auf (Rinteln 1690).

Holl.: Koop breekt geene huur. (Harrebomée, I, 435a.)


32. Kauf erfordert Kaufmannsgut und Kaufmannsglauben.Eisenhart, 367; Pistor., VI, 63; Hertius, I, 52; Hillebrand, 169; Eiselein, 368; Simrock, 5517.

Von zwei Pflichten, die jeder Verkäufer beobachten muss. Die erste, er darf keine Dinge verkaufen, deren Verkauf gesetzlich verboten ist, z.B. die Apotheker nicht an jede Person Gift; so früher keinen Jagdhund an solche, die nicht jagdberechtigt waren; Waffen dem Feinde, gewisse Artikel ins Ausland u.s.w. Die andere ist, er muss alle Betrügereien vermeiden, weil sie den ganzen Handel für nichtig erklären.


33. Kauf erfordert Waar' oder Geld.Sutor, 416.


34. Kauf geht vor Miethe (Heuer).Eisenhart, 390; Pistor., VI, 47; Tunn., 10, 22; Estor, II, 490; Hillebrand, 104, 138; Hertius, I, 46; Eiselein, 363; Fallersleben, 275; Runde, 295; Körte, 3323; Simrock, 5518; Nopitsch, 70 u. 87; für Waldeck: Curtze, 355, 516.

Grundsatz des gemeinen römischen Rechts und will sagen, dass der Käufer seine Miethsleute, mit denen er ja keinen Vertrag eingegangen ist, aus dem Hause treiben könne, welche Meinung, die im römischen Rechte begründet und an vielen Orten Deutschlands im Gebrauch ist, im vorigen Jahrhundert von mehrern Rechtsgelehrten heftig bestritten wurde, indem man das Sprichwort »Kauf hebt Miethe nicht auf« ihm entgegenstellte und zu begründen suchte, was allerdings auch an vielen Orten in Anwendung kommt. Die in dieser Streitsache über beide einander entgegenstehende Sprichwörter erschienenen Schriften sind von Eisenhart (391) und Hillebrand (105) genannt. Bei Nopitsch finden sich folgende aufgeführt: Otto Phil. Zaunschliffer, Vindiciae vindiciorum triti illius: Kauf geht vor Miethe, 1691; Joh. Joach. Schoepfferi Diss. de vulgari regula juris: emtor praefetur conductori, seu: Kauf geht vor Miethe, Kilonii 1713; Ephr. Gerhard, Diss, de regula juris Germanici, Kauf geht vor Miethe; occas. Reform. noric. tit. XVII, 1, 7, Altdorf 1718 und 1741; ferner: M.W. Götz, Beiträge zur populären Rechtsgelehrsamkeit, Nürnberg 1782, 166-181; Krüll, Prüfung einzelner Theile des bürgerlichen Rechts, Landshut 1804, Bdchn. 4, Aufs. 1.

Frz.: Achat passe louage. (Kritzinger, 7b; Gaal, 993; Eiselein, 363.) – Vendage ou achat passe louage. (Loysel, 472.)

35. Kauf hebt Miethe auf.

Engl.: Bargaining spoils the game.


36. Kauf heisst: Augen auf.Eiselein, 364.

Lat.: Ne cupide emas. (Eiselein, 364.)


37. Kauf ist Kauf.Eiselein, 364; Graf, 259, 200.

Von einem geschlossenen Handel.

Dän.: Kiøb er kiøb, det bør gaae frem og ei tilbage. (Prov. dan., 341.)

Engl.: A bargain is a bargain. (Eiselein, 364.)

Holl.: Koop is koop. (Harrebomée, I, 435a.)


38. Kauf ist Kauf, Käufer thu' die Augen auf.

Lat.: Caveat emptor. (Gaal, 995.)


39. Kauf kennt keine Freundschaft.

It.: Patto chiaro, amico caro. (Bohn. I, 118.)


40. Kauf mit Gottespfennig darf nicht widersprochen werden.Graf, 243, 119.

Ein mündlich verabredeter Vertrag wurde noch auf verschiedene Weise bekräftigt. (S. Hand 192 u. 193, Mund, Strohhalm.) Zu diesen Bestärkungsmitteln gehörte auch besonders das An-, Daran- oder Handgeld, auch Toppschilling, Gottes- oder Heiligergeistpfennig genannt. (S. Gottespfennig und Handgeld.)

Mhd.: Kauf mit gotis pfenning schol nicht wider redt werden. (Lichner, 195, 375.)


41. Kauf thut die Miethe ab.Graf, 280, 313.

Den Rechtsnachfolger einer Vertragspartei bindet nichts, das Treueverhältniss seines Vorgängers fortzusetzen und etwas zu gewähren, was er nicht verheissen hat.

Mhd.: Kauf tued di mite abe. (Ortloff, 711, 31.)


42. Kauf treibt die Kuh aus ihrer Miethe.Graf, 280, 319.

Holl.: De koop drijft de koe uit hare huur. (Harrebomée, I, 434a.)


43. Kauf treibt die Miethe ab.Graf, 280, 314.

In Hamburg: Koep de drift hure op. (Lappenberg, 340, 65.)


44. Kauf und Backenstreich sind ungleich (oder: sind einander selten gleich, sie schlagen auf und ab).Sutor, 416; Eiselein, 364; Sailer, 255; [1218] Eisenhart, 371; Pistor., VI, 46; Graf, 252, 162; Simrock, 5522.

So wenig Schläge und Streiche einander gleich sind, sondern gemeiniglich ein Streich empfindlicher und schmerzhafter als der andere ist, ebenso wenig findet im Handel eine vollkommene Gleichheit zwischen dem Werth der Waare und dem Gelde, das dafür bezahlt wird, statt; der eine Käufer gibt mehr, der andere weniger, je nachdem er mehr oder weniger nothwendig die Sache bedarf, schärfer oder weniger scharf dingt u.s.w.


45. Kauf und Tod hebt Lehn auf. (Luzern.)


46. Kauf will Waare, sagte der Bauer, und er ging in die Stadt, um Flegel zu kaufen.


47. Kauft geht vor Gewinn, Gewinn vor kauff. Henisch, 1601, 26; Graf, 280, 315.


48. Kêp, on wenn metzwîs. (Litauen.) – Frischbier2, 1939.

Richte dich ein mit dem, was du hast.


49. Kôp brêkt Hüre.Goldschmidt, 80.

Holl.: Die coop drijft die coe uter huren. (Tunn., 10, 22.)

Lat.: Libera fit vacca, dum venditur ipsa locata. (Fallersleben, 275.)


50. Kôp is Kôp.Eichwald, 1096.


51. Man muss den Kauf nicht zu schnell machen.Parömiakon, 273.

Nichts ohne Ueberlegung.


52. Man muss im Kauf nicht lange dingen, kann man nicht mit Gelde klingen.

Lat.: Promittit large, qui certo jam caret aere. (Sutor, 69.)


53. 'Ne wolfeile Kauf es nit lûter (immer, jedesmal) 'ne gode Kauf. (Köln.) – Firmenich, I, 412, 25.

»Verlangt dein Kind ein Freier, der wenig nach der Mitgift fragt; so denke, was das Sprichwort sagt: Sehr wohlfeil ist sehr theuer.« (Lessing.)


54. Nirgends bessere Käufe, als wo man Weinkauf gibt.


55. Sie werden wol des Kaufes eis, wie man den Bock gibt um die Geiss.Eiselein, 88.


56. So bleibt der Kauf stet, wenn der Richter aufsteht.Graf, 243, 124.

Von der Form, in der nach deutschem Recht Verkäufe von Grundbesitz vollzogen wurden. Das dingliche Recht oder die Gewer wurde durch öffentliche und förmliche Einweisung vor dem Volksgericht erlangt, indem der bisherige Besitzer die Sache mit Zopf und Zweig abtrat. Er übergab zu diesem Zweck eine Erdscholle, worin ein Zweig oder eine Aehre steckte, oder warf Zweig, Halm oder Erde dem Erwerber in den Schos. Der Richter erklärte sodann: Kundig allen Dingpflichtigen, Heinz hat sein Eigen verkauft und gebiete ich hier zum ersten, zweiten und dritten male: hat jemand darauf zu sprechen, so verlaute er seine Ansprache oder schweige immer still. Erfolgte kein Widerspruch, so bestätigte dies der Richter und schloss mit den Worten: »Es würke hinfür Gottes- und Gerichtsfriede zum ersten, zweiten und dritten male.« Wenn sich der Richter nach solchen Worten vom Stuhle erhoben hatte, war kein Einspruch mehr zulässig, der Kauf war stet und unwiderruflich. »So beleibt der chauwif stät, wann der richter aufstet.« (Freyberg, V, 44.)


57. Solch Kauf, solch Geld.Eiselein, 364.


58. Tewer Kauff spart.Petri, II, 544.


59. Thewres kauffs muss man sich offt satt essen.Henisch, 949, 61; Petri, II, 545.


60. Wenn der Kauf geschlossen, ist das Feilschen (Mäkeln) zu spät.

Holl.: Het is te laat, te willen dingen, als de koop gedaan is. (Harrebomée, I, 434b.)


61. Wer den ersten Kauf beweist, behält ihn. Graf, 281, 335.

Im Niederdeutschen: We den ersten kop betaget, do scal ene beholden. (Oelrichs, 363, 49; Anderson, I, 235, 240.)


62. Wer den ersten Kauf beweist, ist der Nächste zum Erbe.Graf, 281, 336.

Dem ersten Käufer gehört die Sache. In Hamburg: We den ersten kop betoget, de ys des erues de negeste. (Lappenberg, 175, 3.)


63. Wer den Kauf bekennt, muss des Kaufs Gewer sein.Graf, 261, 223.

Er muss dem Käufer für den rechtmässigen Erwerb der verkauften Sache haften. (S. Jude 61 u. Käufer 5.) (Graf, 260, 222.)

Mhd.: Wer so eynes kouffes bekennet, der sal des kouffes gewer sien. (Daniels, 436, 39.)


64. Wer einen bösen kauff thut, sieht seine Thorheit, so lang er die Waare vor Augen hat. Lehmann, 420, 51.


[1219] 65. Wer guten Kaufs gibt, hat guten Markt.

Dän.: Hvo giver godt kiøb, faaer altid tillob. (Prov. dan., 342.)

It.: Fa buon mercato, che venderai per quatro. (Pazzaglia, 335, 3.)

66. Wie Kauf, so Handgeld.


67. Wo Kauf und Verkauf, da ist Gewinn und Verlust.

Engl.: Buying and selling is but winning and losing. (Bohn II, 75.)


68. Wohlfeiler Kauf lockt das Geld aus dem Beutel.

Frz.: A tout bon compte, revenir. (Cahier, 419.) – Il n'y a que les bons marchés qui ruinent. (Bohn I, 26.) – Le bon marché fait sortir l'argent de la bourse.

It.: A buona derrata pensaci su. – Le buone derrate vuotana la borsa. (Bohn I, 65 u. 108.)


69. Zu einem Kauf gehören oft viel Worte.

Engl.: More words than one go to a bargain. (Bohn II, 69.)


*70. Das ist nicht jedermanns Kauf.


*71. Das muss man mit in den Kauf nehmen.


*72. Der Kauf reut ihn.

»Den (welchen) in anfechtung rewt der kauff. Da sprach der Bawr: mich rewt der kauff. Jn rewt gar bald der vorig kauff.« (Waldis, I, 23, 45; II, 33, 18; IV, 56, 65.)

Mhd.: Dô rou den dûvil de kouf. (Wernher von Niederrhein.) (Sundvoss, Sprichwörterlese, 64.)


*73. Ein blinden kauff thun.Henisch, 419, 47.

In dem Sinne: Die Katze im Sack kaufen.


*74. Einem einen Kauf machen.Grimm, V, 321.

Sucht den andern zu übervortheilen, um dessen Kundschaft zu erlangen. »Mancher eim andern macht ein kauf, der blibt, so er zum thor auss lauft.« (Vgl. Brandt.)


*75. Einem in den Kauf fallen.Grimm, V, 318.

Durch höheres Gebot den Käufer aus dem Kauf drängen.


*76. Er hat einen bösen Kauf gethan.Lehmann, 763, 1.

»Von einem der nicht wol fürsichtig in sachen ist.« Lehmann führt in derselben oder ähnlichen Bedeutung noch folgende Redensarten an: Er hat Brodt vor Kuchen genommen, Sackgarn vor Seiden, Messing vor Goldt, ein Strohsack für ein Bett. Es bleibt jhm das Stichblatt in der handt.


*77. Es wird bessern Kauf geben.

Holl.: Hij zal wel beter koop geven. (Harrebomée, I, 434b.)

*78. Ich konnt' ihn zu dem Kauf nicht bringen.

»Ja, wenn ich solchs nit besser wüsst, hett (= so hätte er) mich lang bracht zu solchem kauff.« (Waldis, IV, 81, 57.)


*79. In Kauff vnnd Handel.Mathesy, 121a.


*80. 'S hott senn Koof wie anne Haller-Sammel.Robinson, 737.

Es ist fester Preis, es geht davon nichts ab.


*81. Sie ist auff den Kauff geputzt.Hoffartsteuffel im Theatrum Diabolorum, 396b.


[Zusätze und Ergänzungen]

82. Da wirt gar mancher kauff ein wicht, wo der pfennig beywohnet nicht.Loci comm., 165.

Lat.: Impedit omne forum, defectus denariorum. (Loci comm., 165.)


*83. Er ist leichten Kaufs davon gekommen. (S. Auge 414; Haut 164.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870.
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