Zürich [1]

[1021] Zürich, ein Kanton der Nordostschweiz, grenzt im O. an Thurgau und St. Gallen, im S. an Schwyz und Zug, im W. an Aargau, im N. an das Großherzogtum Baden, den Kanton Schaffhausen und hat eine Fläche von 1724,76 qkm. Dem Rheingebiet an gehörend, senkt er sich vom südöstlichen Oberland, den Vorstufen der St. Galler und Schwyzer Voralpen (Schnebelhorn 1295 m), durch die Schweizer Hochebene zum Weinland (Winterthur-Schaffhausen), Unter- und Bauernland (Bülach). Zwischen Pfannenstiel (853 m) und der Albiskette (918 m) liegt das Zürichsee-Limmattal, westlicher zur Reuß das Knonauer Amt. Von der Gesamtfläche sind 93,9 Proz. produktiv, davon 468,6 qkm mit Wald und 40,55 qkm mit Reben bepflanzt. Der Ackerbau, wie in der ganzen Schweiz auf Kosten der Graswirtschaft eingeschränkt, hat sich im Seegebiet vorherrschend zur Gartenkultur gesteigert. 1906 betrug der Ertragswert an Getreide und Hackfrüchten 11,58 Mill. Frank, derjenige für Heu und angebaute Futterpflanzen 52,24 Mill. Fr. und für Riedstreu 1,57 Mill. Fr. Damit sind zugleich Viehzucht und Milchwirtschaft bewertet. Der Weinbau lieferte 1906: 161,365 hl Wein im Werte von 5,5 Mill. Fr., an Obst wurden 1906; 628,330 dz im Wert von 6,46 Mill. Fr. geerntet. Der Kanton hatte 1906: 9742 Pferde, 112,256 Rinder, 27,815 Schweine, 2273 Schafe, 16,184 Ziegen und 3 Fischzuchtanstalten. Die Bevölkerung beträgt (1900) 431,637 Seelen, wovon 80,752 Katholiken, 2933 Juden (3894 französischer, 11,192 italienischer und 610 romanischer Zunge). 1905 waren 220,309 Einw. in 63,978 Betrieben beschäftigt, wovon 3430 mit Motoren (1143 Dampfkessel) von zusammen 74,887 Pferdekräften. Der Kanton Z. ist das kraftvollste Industriegebiet der Schweiz, hervorragend in Seide und Baumwolle (Zürichsee, Oberland), Maschinen (Winterthur, Zürich, Wald, Uster), der Elektrotechnik (Örlikon) etc. Die Stadt Z. ist neben Basel der erste Handelsplatz der Schweiz, zugleich Knotenpunkt des intensivsten Verkehrs. Dem Innenverkehr dient ein dichtes Straßen- und Wegenetz, das die saubern und wohlhabenden, meist mit [1021] Wasserversorgungen versehenen Siedelungen verbindet. Von den 189 politischen Gemeinden haben 47 eine Bevölkerung von 1–2000,29 von 2–5000 und 9 über 5000, wovon Winterthur über 20,000 und Zürich über 150,000. Im schönen Gesamtbilde zeigt sich zugleich die Wirkung der Anstrengungen für die Hebung der allgemeinen Bildung. Kanton und Gemeinden verausgabten 1906 für das Schulwesen 8,434,983 Frank, d. h. 18 Fr. für 1 Einwohner, 118 Fr. für jeden der 59,765 Primar- und 150 Fr. für jeden der 9124 Sekundarschüler. Fünf Mittelschulen bereiten auf das akademische Studium vor, daneben 3 Lehrerbildungsanstalten, Handels- und Ackerbauschulen, ein kantonales Technikum in Winterthur und eine Universität. Die Fürsorge für Blinde, Taubstumme, Kranke, Schwachsinnige, Epileptische, überhaupt die gesamten sozialen Einrichtungen dürfen zu den fortgeschrittensten gezählt werden (s. Zürich, Stadt).

Die Verfassung vom 18. April 1869 unterstellt alle Gesetze und Konkordate sowie die Beschlüsse der Legislative (die letztern, sofern die Mehrheit es beschließt) dem Volksentscheid (Referendum); demselben unterliegen auch beträchtlichere Ausgabeposten. Einer Zahl von 5000 Votanten ist das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung eingeräumt; dasselbe Recht steht sogar jedem einzelnen zu, sofern er von einem Drittel der Mitglieder der Legislative unterstützt wird. Das Volk wählt nicht bloß die Legislative direkt, sondern auch die Exekutive. Jene, nun richtiger bloß als das legislatorische Organ des Volkes bezeichnet, ist einem Kantonsrat übertragen, der auf je drei Jahre in den Wahlkreisen gewählt wird, und zwar (nach der Verfassungsrevision vom 12. Aug. 1894) je ein Mitglied auf 1500 Schweizer Bürger. Die Exekutive ist auf je drei Jahre einem Regierungsrat von sieben Mitgliedern übertragen. An der Spitze der Rechtspflege steht ein vom Kantonsrat auf sechs Jahre erwähltes Obergericht von 14 Mitgliedern. Verbrechen und politische Vergehen, ebenso Preßprozesse, in denen ein Beklagter es verlangt, werden durch Geschwornengerichte abgeurteilt. Der Kanton ist in elf Bezirke eingeteilt. In jedem Bezirk besteht ein Statthalter als Repräsentant der Exekutive, mit einem Bezirksrat zur Seite; ferner ein Bezirksgericht, eine Bezirksschul- und eine Bezirkskirchenpflege. Jede Gemeinde hat ihren Gemeinderat und ihren Friedensrichter. Einer der Direktionen der Regierung ist ein Erziehungsbeirat beigegeben. Die evangelische Landeskirche und die übrigen kirchlichen Genossenschaften ordnen ihre Kultusverhältnisse selbständig unter Oberaufsicht des Staates; die erstere steht unter Aussicht eines Kirchenrats und der aus Geistlichen und Laien zusammengesetzten Kirchensynode. Die Staatsrechnung von 1907 zeigt an Einnahmen 25,203,156 Fr., an Ausgaben 22,972,083 Fr., also eine Mehreinnahme von 2,231,073 Fr. Es betrugen die Aktiven (ohne Separatfonds) 122,060,683 Fr., die Passiven 83,006,300 Fr., mithin das Reinvermögen 39,054,383 Fr. – Geschichte des Kantons s. unten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1021-1022.
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