Trient

Trient

[470] Trient, Trento, eine Kreisstadt mit 12,000 Einw. in Tirol, liegt an der hier schiffbaren Etsch, über welche eine 146 F. lange Brücke führt, zwischen mit Weinstöcken und Landhäusern besetzten Bergen und ist befestigt.

Dem aus Norden Kommenden kündigt die Stadt schon von ferne durch ihre platten Dächer den ital. Charakter ihrer Bauart an, und auch die ital. Sprache ist schon vorherrschend. Mehre Straßen zeichnen sich durch ihre Breite, ihre Wege für Fußgänger und treffliches Pflaster aus und viele haben in der Mitte ein gemauertes Bett für Gebirgsbäche, welche durch die Stadt der Etsch zufließen. Es befinden sich dort ein Lyceum und andere höhere Bildungsanstalten, ein Bisthum, ansehnliche Seidenfabriken, und die meist ital. Bevölkerung treibt wichtigen Seiden- und Weinbau und Handel. Der schöne Marktplatz ist mit marmornen Springbrunnen geziert und der bischöfliche Palast, der ehemalige des vom dreißigjährigen Kriege her berühmten Feldmarschall Gallas, der Palast des Grafen Tabarelli aus röthlichem Marmor, die Domkirche mit einem kostbaren, dem der Peterskirche in Rom nachgebildeten Hochaltare, welchen die Stadt in Folge eines Gelübdes errichtete, das während der Belagerung durch die Franzosen unter dem Marschall Vendôme im J. 1703 gethan wurde, die Marienkirche oder Santa Maria Maggiore, deren Inneres hier während einer Sitzung der in T. stattgefundenen, letzten allgemeinen Kirchenversammlung nach einem davon vorhandenen Gemälde abgebildet ist, gehören zu den merkwürdigern Gebäuden. Die Stadt hieß im Alterthume Tridentum und war Hauptort von Rhätien (s.d.). In der neuern Geschichte ist sie durch die danach benannte Tridentiner Kirchenversammlung oder das Concilium von Trient berühmt, welches das neunzehnte und letzte von allen ökumenischen oder allgemeinen (s. Concilium) ist, die von der röm.-katholischen Kirche anerkannt werden Die Anregung zu einer allgemeinen Kirchenversammlung [470] war durch Luther und die protestantischen Fürsten gegeben, welche nach der Entscheidung einer solchen in den Streitigkeiten mit dem Papste verlangten und denen sich die katholischen Fürsten anschlossen, weil das Bedürfniß einer Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern sich durchgehends fühlbar machte. Kaiser Karl V. hatte 1530 dem deutschen Reichstage versprochen, für die Berufung eines allgemeinen Concils beim Papste zu wirken, allein erst nachdem drei Päpste, Leo X., Hadrian VI. und Clemens VII., die Erfüllung seiner Foderung zu vermeiden gewußt hatten, sah sich Paul III. genöthigt, darauf einzugehen. Elf Jahre vergingen aber wieder in unfruchtbaren Verhandlungen über den Ort, wo sie stattfinden solle, ehe am 13. Dec. 1545 das Concilium zu Trient wirklich eröffnet wurde. Drei Cardinäle waren von dem nicht selbst anwesenden Papste dazu abgeordnet worden, und von 25 gegenwärtigen Bischöfen war blos einer nicht aus Italien. Anstatt die vom Kaiser erlangte Reformation der Kirche zu betreiben, beschäftigte sich die Kirchenversammlung zunächst mit Prüfung und dann mit Verdammung der protestantischen Lehrmeinungen, und 1547 wurde sie wegen einer Pest nach Bologna verlegt und bald ganz unterbrochen. Der 1550 auf den päpstlichen Stuhl gelangte Julius III. berief die Versammlung wieder nach Trient, wohin aber die franz. Bischöfe nicht kamen; durch Einfluß der Jesuiten ward jetzt die katholische Lehre von der Transsubstantiation (s. Abendmahl) genauer festgesetzt, wegen des in Deutschland wider den Kaiser begonnenen Kriegs ging aber 1553 die Versammlung abermals auseinander und wurde erst 1562 wieder in T. erneuert. Bis auf Abstellung einiger der schreiendsten Misbräuche geschah indessen nichts, was den Wünschen nach einer durchgreifen den Reform hätte Genüge leisten können. Die päpstliche Partei setzte vielmehr die Bestätigung des Ablasses, Fegfeuers, Cölibats, der Klostergelübde und die Aufrechthaltung der Hierarchie (s.d.) durch; nachdem auch noch ein schauerlicher Fluch über die Ketzer ausgesprochen worden, erfolgte am 4. Dec. 1563 der Schluß dieses Concils, welches die Trennung der Protestanten von der katholischen Kirche unwiderruflich machte, indem es die Lehren der letztern als unabänderlich festsetzte. Die Beschlüsse dieser Kirchenversammlung [471] wurden 1564 vom Papste bestätigt, aber zunächst blos in Portugal, Polen und Italien unbedingt angenommen. In Frankreich, Deutschland und Ungarn erhoben sich Widersprüche dagegen, die jedoch allmälig in stillschweigende Billigung der Glaubensedicte Seitens der Katholischen über, gingen. Der Hauptzweck der Kirchenversammlung, die Versöhnung mit den Protestanten, war ganz verfehlt und die Stellung der röm. Kirche gegen sie und die griech. nur noch schroffer geworden, als vorher.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 470-472.
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