Nebraska

[760] Nebraska, 1) (Territory of N.), Gebiet im Nordwesten der Vereinigten Staaten von Nordamerika, grenzt im Osten an die Staaten Minnesota u. Iowa (durch die White Earth u. Missouri Rivers davon getrennt), im Süden an Kansas, im Westen an die Territories Utah, Oregon u. Washington (durch die Rocky Mountains davon getrennt), im Norden an das Gebiet der Hudsonsbai Compagnie (Britisches Nordamerika); Flächenraum: 335,866 englische (15,798 geographische) QM. Die Bevölkerung bestand bis 1854 nur aus Indianern; die Zahl der eingewanderten Weißen ist noch gering, obschon dieses Gebiet, wie Kansas einen Anziehungspunkt für Nordamerikaner zu neuen Ansiedelungen u. neuen Landspeculationen bildet. N. wird von den Caravanenstraßen, welche aus den Staaten nach dem Westen führen, durchzogen; aber ist nur theilweise genauer bekannt, namentlich wurde es 1852 von Thomas Jefferson Southerland zum Theil näher erforscht. Bodenbeschaffenheit: die Oberfläche des Landes, unmittelbar westlich von dem Missouri, ist hügelige Prairie; im Inneren große Sandwüsten, dagegen ist der am Fuße der von Südwesten nach Nordosten auslaufenden Black Hills u. zwischen den Rocky Mountains hinziehende, die Thäler der Yellowstone u. Maria Rivers bildende Landstrich, größtentheils sehr fruchtbar u. gesund; eben so ist der Süden des Gebietes reich an fruchtbarem, sich namentlich zu Getreidebau eignendem Boden; je weiter nach Westen, um so gebirgiger wird das Land (Rocky Mountains). Das Klima ist mit dem von Kansas (s.d.) ziemlich gleich. Flüsse: Missouri River, Yellowstone River, der Nebraska od. Platte River (Nebenflüsse des Missouri) mit Elkdorn, Loup Fork, Wood Creek u. Saline River; der Eau qui courre (englisch Running Water, von den Indianern Niobrara genannt), Blue River, Great Nemaha u. Little Nemaha. Weder der Platte River noch der Missouri haben nutzbare Wasserkraft, ihr jährliches Anschwellen, das großen Veränderungen unterworfene Bett, machen sie dafür ungeeignet, u. im Juni u. Juli, bei anhaltendem Regenwetter, steht gewöhnlich eine breite Landstrecke an beiden Ufern unter Wasser. Producte: einst war das Gebiet N. reich an Wild (Büffel, Antilopen etc.), doch hat sich dasselbe in neuerer Zeit sehr vermindert, da die zahlreichen Durchzügler jährlich große Mengen erlegen. Dagegen gibt es in den mit Holz bewachsenen Strecken noch Eichhörnchen, Waschbären u. Hafen; Füchse, Panther u. wilde Katzen wenig, ferner viel Prairiewölfe; in den östlichen Theilen findet man noch viele wilde Truthühner, Prairiehühner, Rebhühner, Wachteln, Tauben; auch Raben, Krähen, Geier u. andere Raubvögel sind häufig. Am Missouri reichen die Papageien bis zur Mündung des Nebraska. Die meisten Gewässer sind sehr fischreich. Unter den Schlangen ist nur die Klapperschlange giftig; sie verschwindet aber bald, wo das Land angesiedelt wird. Die Bevölkerung von N. umfaßte 1856: 10,716 Seelen. Verfassung: Die Legislatur besteht aus einem Senat od. Rath (Council), dessen Mitglieder auf 2 Jahre, u. einem Repräsentantenhause, dessen Mitglieder auf 1 Jahr gewählt werden. Jeder freie Weise, über 21 Jahre alt, welcher ein wirklicher Einwohner (Resident) des Territoriums ist, ist zur ersten Wahl stimmberechtigt u. wählbar; zu späteren Wahlen werden nähere Bestimmungen bezüglich des Stimmrechtes u. der Wählbarkeit in der ersten Zusammenkunft der Legislatur getroffen werden. Im Ganzen ist die Verfassung mit denen der übrigen neuen Gebiete ziemlich gleich. An der Spitze dieses als Gebiet organisirten Landes steht ein von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannter Gouverneur (bis 1863 Samuel W. Black). Die Justiz ist einem Oberrichter (Chief Justice), zwei Gerichtsbeisitzern (Associate Judges), einem Anwalt (Attorney) u. einem Marschall anvertraut.

Die frühere Geschichte des Gebietes N., welches zum großen Theil das ehemalige Nordwestterritorium (auch Missouri-Territory genannt) umfaßt, ist mit der von Kansas (s.d.) ganz gleich. Seit dem Jahre 1818 wurden von Zeit zu Zeit Verträge zu Gunsten der Vereinigten Staaten sowohl mit den verschiedenen eingeborenen Indianerstämmen, als auch mit denen, welche früher östlich von dem Mississippi lebten, geschlossen, wodurch denselben passende Landstrecken, die sie jetzt bewohnen, angewiesen wurden. Später wurden zweimal Versuche im Congreß gemacht (im Juni 1845 u. im März 1853), ein Gebiet unter dem Namen N. zu organisiren, aber beidemal ohne Erfolg. Die Grenzen des in der ersten Bill neu zu organisirenden Territoriums, sollten sich von dem Missouri-River westlich nach den Rocky Mountains u. von dem 41° zu dem 43° nördl. Breite erstrecken; die in der zweiten Bill von 1853 vorgeschlagene Grenze sollte von der westlichen Grenze des Staates Missouri nach dem Felsengebirge u. von dem 41° bis zu dem 36°30' nördliche Breite gehen; mit dem Vorbehalte, daß die, durch Vertrag den innerhalb dieser Grenzen wohnenden Indianerstämmen zugestandenen Rechte ohne deren Zustimmung nicht gebrochen od. aufgehoben u. nur gegen entsprechende Vergütung in Besitz genommen werden sollten. Im Decbr. 1853, als der Congreß abermals versammelt war, brachte Senator Dodge von [760] Iowa nochmals die Bill zur Organisation des Nebraskagebietes (Nebraskabill) ein; sie wurde zweimal mit ungetheilter Zustimmung verlesen u. an das zur Organisirung neuer Gebiete ernannte Comité (welches aus dem Vorsitzenden Douglas u. den Senatoren Houston, Johnson, Bell, Jones von Iowa u. Everett bestand) zur Prüfung überwiesen. Am 4. Jan. 1854 referirte Douglas die Bill mit wichtigen Abänderungen. Es entspann sich nun eine Debatte über die Sklavenfrage, die in Section 21 der Bill enthalten war u. wie folgt lautete: Und beschlossen sei hiermit ferner, daß, um alle irrige Auslegungen zu vermeiden, hierdurch erklärt wird, so weit die Sklavenangelegenheit dabei in Frage kommt, die folgenden, durch die Compromißacte von 1850 festgesetzten Vorschläge u. Principien in Kraft treten sollen; d.h., daß alle die Sklaverei in den Territorien u. in den neuen aus denselben gebildeten Staaten betreffenden Fragen der Entscheidung der in denselben wohnenden Bevölkerung durch ihre gesetzlichen Vertreter überlassen bleiben; ferner, daß alle Fälle, welche sich auf Rechte der Sklaven u. Fragen über persönliche Freiheit beziehen, dem Rechtsspruche der Ortsgerichtshöfe, mit dem Vorbehalte an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu appelliren, überwiesen sind; endlich, daß die in der Constitution enthaltenen Verordnungen u. Gesetze der Vereinigten Staaten bezüglich Flüchtiger aus dem Dienste in allen organisirten Gebieten ebenso, wie in den Staaten, gewissenhaft vollzogen werden. Es wurde eine neue Bill eingebracht, in welcher die Organisirung von zwei Territorien vorgeschlagen wurde, welche, wie Douglas sagte, in ihrer neuen Fassung ganz mit den Ansichten des Delegaten von Iowa, der Missouri-Delegation im Congreß u. den von der Bevölkerung des Territoriums nach Washington gesandten Agenten übereinstimme. Diese Bill bestimmte die Grenzlinie sowohl von N., als von Kansas u. setzte dieselbe auf den 40° nördl. Breite fest. In derjenigen Section, welche die Ernennung eines Delegaten festsetzte, sollte zu den Worten: ƇUnd sei verordnet, daß die Constitution u. alle Gesetze der Vereinigten Staaten, welche nicht örtlich unanwendbar sind, innerhalb des besagten Territoriums dieselbe Kraft wie überall in den Vereinigten Staaten haben sollen,ű folgender Zusatz gemacht werden: Ƈausgenommen die achte Section der zur Aufnahme des Missourigebietes in die Union eingebrachten u. den 6. März 1820 angenommenen Acte, welche als unverträglich mit den Principien der Nichtintervention des Congresses rücksichtlich der Sklaverei in den Territorien (wie dies durch die Principien der Legislatur von 1850 [gewöhnlich die Compromißmaßregel genannt] anerkannt worden) hiermit als aufgehoben u. ungültig erklärt wird.ű Am 30. Jan. 1854 begann endlich die Debatte über diese Bill im Senate; sie brachte große Aufregung in den meisten nördlichen Staaten bezüglich der Aufhebung des Missouricompromisses hervor; wurde aber am 3. März im Senate angenommen. Den 21. März kam die Bill in das Repräsentantenhaus, wurde zweimal verlesen, nach lebhafter Debatte dem Comité zur Begutachtung überwiesen, am 22. Mai 1854 ebenfalls angenommen u. den 30. Mai von dem Präsidenten Franklin Pierce, Linn Boyd (Sprecher im Hause der Reptäsentanten) u. R. Atchison (Präsident des Senates pro tempore) genehmigt u. unterzeichnet. 2) (N. Niver) so v.w. Platte-River.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 760-761.
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