Minnesota

[301] Minnesota (Minesota, Minnisotah), 1) (M. River, d.i. trüber Fluß), so v.w. St. Peters River; 2) einer der Vereinigten Staaten von Nordamerika u. zwar der jüngste der sechs sogenannten nordwestlichen Agriculturstaaten; grenzt im Norden an die Hudsonsbailänder (Britisches Nordamerika), im Osten an den Oberen See u. Wisconsin, im Süden an Jowa, im Westen an das Dakotaterritorium (früher als Territory M., wo Dakota [als westlicher Theil] noch zu M. gehörte, an das Nebraskaterritorium); Flächenraum früher als Territory ungefähr 166,000 englische od. iiber 7800 deutsche QM., jetzt als Staat 86,000 englische od. 4045 geogr. QM. Das Land ist im Ganzen eben, größtentheils zur Südhälfte der nordamerikanischen Centralebene gehörig; nur die Wasserscheiden sind höher; übrigens größtentheils Prairie, zum Theil Waldland; Seen: der Minni Wakan od. Dewilssee, der Red-, Tchanchicanah-, Itasca-, Leech-, Caß-, Aitkin-, Winnibigoshishsee u. v. a. Die Flüsse gehen theils durch den Winnipegsee zur Hudsonsbai, wie der North Red mit seinen Nebenflüssen u. der Rainy; theils zum Oberen See, wie der St. Louis; der größte Theil zum Golf von Mexico, nämlich der Mississippi links mit dem St. Croix, Red Cedar, Chippeway, Black etc., rechts mit dem Crow, St. Peters od. Minnisotah etc.; ferner der Missouri mit White Earth, River à Jacques, dem großen Sioux etc. Zur Schifffahrt dienen bes. der Missouri u. Mississippi, welcher letztere ununterbrochen bis zu den St. Anthonyfällen mit Dampfbooten befahren wird; doch gehen auch schon oberhalb der Fälle Dampfboote. Auch fast alle anderen Flüsse sind weit hinauf mit Booten befahrbar. Auch beabsichtigt man bereits, die Mississippifälle durch einen Kanal zu umgehen. Das Klima ist gemäßigt, mit strengem Winter u. heißem Sommer, gesund. Producte: Pappeln, Linden, Eschen, Ahorn, Ulmen, Obstbäume, Weizen, Mais; Bären, Büffel, Erdeichhörnchen, Rothwild, Enten, Tauben, viele Fische etc.; die Viehzucht ist bedeutend, Pferde, Rinder, Schweine; an Mineralien, bes. Blei, Eisen, Kupfer u. Kohlen. M. bildet die Grenze zwischen dem wilden u. civilisirten Leben; beide durchdringen sich daselbst noch vielseitig. Weiße Bevölkerung nach dem allgemeinen Census von 1850 (wo M. noch Territory war), 6077 Ew.; Gesammtbevölkerung im Mai 1858 (wo M. selbständiger Staat wurde), 150,042 Ew., worunter 36,000 Indianer, bes. Dakotahs od. Sioux, Chippeways u.a., doch haben dieselben keinen Anspruch auf den Boden, da die Union ihnen denselben abgekauft hat. Eintheilungin 19 Grafschaften (Counties): Benton, Blue Earth, Caß, Chisago, Dakota, Fillmore, Goodhue, Hennepin, Itasca, Le Sueur, Nicollet, Pierce, Pembina, Ramsay, Rice, Scott, Sibley, Wabasha u. Washington; Hauptstadt: St. Paul. Die Verfassung ist vom 29. Aug. 1857 (ratificirt 13. Oct.). An der Spitze der Executivgewalt steht ein Gouverneur (1860–62 Alexander Ramsey) u. ein Vicegouverneur (Lieutenant Governor), beide werden auf 2 Jahre vom Volke mit absoluter Stimmenmajorität gewählt, müssen 25 Jahre alt, Bürger der Vereinigten Staaten u. seit 1 Jahre in M. wohnhaft sein; dem Gouverneur zur Seite stehen ein Staatssecretär u. ein Schatzmeister, ebenfalls vom Volk auf 2 Jahre gewählt. Die Gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen eines Senats u. eines Repräsentantenhauses, Senatoren, je einer auf 5000 Ew.; (1860: 37) Repräsentanten, je einer auf 2000 Ew., (1860: 80) erstere für 2, letztere für 1 Jahr vom Volk gewählt; die Legislature versammelt sich jährlich im December; Wahlrecht hat jeder freie weiße männliche, einundzwanzigjährige Einwohner, wenn er Bürger der Vereinigten Staaten ist, od. die Absicht erklärt hat, es werden zu wollen, sowie Personen dieses Alters von weißer u. indianischer od. auch rein indianischer Abkunft, welche die Civilisation (Christenthum, Sprache, Sitten etc.) angenommen haben. M. sendet zum Congreß nach Washington 2 Senatoren u. 2 Mitglieder ins Repräsentantenhaus. Für Rechtspflege besteht ein Obergericht (Supreme Court), 6 Districtsgerichte u. eine entsprechende Anzahl Friedensgerichte, sämmtliche Richter des Ober- u. der Districtsgerichte werden vom Volk auf 7, die Friedensrichter auf 2 Jahre gewählt. Die Sklaverei ist durch die Verfassung ausdrücklich ausgeschlossen. Absolute Staatsschuld im Jahr 1859: 250,000 Dollars; doch ist der Staat vom Volk bevollmächtigt worden, 5 Millionen Dollars Eisenbahnanleihe zu 5 Proc. verzinslich aufzunehmen. M. hatte 1859 zwei Banken mit 50,000 Dollars Capital. Unterricht u. öffentliche Bildung: Staatsuniversität in St. Anthony, Methodistencollege in Redwing, Baptistencollege in Hastings, Volksschulen (Common Schools), bestehen bereits in allen nur einigermaßen bevölkerten Townships u. Orten; Taubstummenanstalt in Faribault, Staatsgefängniß in Stillwater. Hauptbeschäftigung ist Ackerbau u. Viehzucht, Industrie u. Handel ist im Beginnen. M. ist überhaupt erst seit Kurzem der Cultur geöffnet worden, steigt aber sehr rasch, jedoch steht ihm erst eine bedeutende Entwickelung bevor, wenn Wisconsin u. Michigan sich dichter bevölkert haben. Bei allen seinen natürlichen Vorzügen hat M. den Nachtheil, von bedeutenden Märkten sehr weit entfernt zu sein; doch hebt sich der Verkehr immer mehr. Bereits sind zwischen St. Paul u. Galena (Illinois) regelmäßige Dampfbootsverbindungen hergestellt worden, ebenso kommen[301] auch regelmäßige Dampfpacketboote von St. Louis in drei Tagen. Mit dem Westen ist M. durch die Eisenbahnen in Wisconsin u. Michigan verbunden; noch mehr gehoben wird der Verkehr durch Vollendung der projectirten Eisenbahn zwischen St. Paul u. Galena u. dreier anderer Linien werden, von denen bereits gegen 60 Meilen so weit vorgeschritten sind, daß sie noch im Laufe des Jahres 1860 dem Betrieb übergeben werden sollen. M. soll bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. von Montreal aus besucht worden sein, blieb jedoch bis Anfang des 19. Jahrh. noch völlig uncultivirt u. unbekannt. Es bildete einen Theil des ursprünglichen Louisiana Territoriums, welches 1803 von Frankreich durch Kauf an die Vereinigten Staaten kam. Die erste Fortification der Amerikaner innerhalb des heutigen M. war Fort Snelling, welches 1819 eine Garnison erhielt. Mit Ausnahme der britischen Ansiedelung in Pembina, dessen Lage innerhalb der Grenze der Vereinigten Staaten nicht bekannt war, hatte M. bis 1845 keine andere Ansiedelung. Nachdem es zu verschiedenen Zeiten Theile der Territorien Missouri, Nordwestterritory, Wisconsin u. Jowa gebildet hatte, wurde es durch Congreßbeschluß vom 3. März 1849 als selbständiges Territory anerkannt, gab sich durch Convention vom 29. Aug. 1857 die jetzige Verfassung (welche 13. Oct. 1857 vom Volke ratificirt ward) u. wurde durch Congreßacte vom 11. Mai 1858 als unabhängiger Staat in die Union aufgenommen. Vgl. Seymour, Sketches of M., New York 1850; Saint Paul, M., der Pionierstaat des Nordwestens, Philadelphia 1859. 3) (M. City), Hauptort der Grafschaft Fillmore im Staate Minnesota, an der Mündung des Rollingstone in den Mississippi River; 1852 angelegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 301-302.
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