Patrimonium Petri

[750] Patrimonium Petri (P. ecclesiae, Petri Erbgut), die weltliche Herrschaft des Papstes, welche sich seit dem 4. Jahrh. im Laufe der Zeit ausgebildet hat. Schon unter Gregor dem Großen gehörten mehre Grundherrschaften auf Sicilien, Sardinien, Illyrien u. Dalmatien, um Rom, Tusculum, Sutri, Todi u.a., in Tuscien Nepte etc., in Oberitalien die Cottischen Alpen mit Genua u. den Küsten von Ligurien, in Unteritalien Gallipoli, Otranto u. Neapel der Römischen Kirche. Diese Besitzungen hießen Patrimonia, der Zusatz Petri sollte bezeichnen, daß der Apostel Petrus der Gründer der Römischen Kirche wäre, ihre Verwalter hießen Defensores. Nach der Besiegung des Longobardenkönigs Aistniph durch Hülfe des Frankenkönigs Pipin 754 schenkte dieser das Exarchat, Ravenna nebst der Pentapolis, also das Küstenland zwischen Rimini u. Ancona, der Römischen Kirche. Diese sogenannte Pipinsche Schenkung (Donatio Pipini) bestätigte u. erweiterte Karl der Große 774 u. nochmals 781 u. 787, wodurch einige Gebietstheile im Herzogthum Benevent u. in Tuscien hinzukamen. Eine neue Vergrößerung des P. bewirkte unter Gregor VII. die Schenkung der Markgräfin Mathilde von Toscana, welche alle ihre Güter in Toscana u. am Po dem Heil. Stuhle vermachte. Im Jahre 1273 fügte Philipp der Kühne von Frankreich die Grafschaft Venaissin hinzu, 1348 erwarb Clemens VI. durch Kauf Avignon u. 1513 Julius II. Bologna. Die beiden ersteren Gebiete gingen in der Französischen Revolution verloren. Im 16. Jahrh. kamen Ancona, Ferrara, Camerino u. Comacchio, im 17. das Herzogthum Urbino, im 18. das Herzogthum Castro hinzu, Parma u. Piacenza gehörten nur kurze Zeit zum Kirchenstaate. Dieser ganze Complex wurde 1809 durch Napoleon Frankreich einverleibt, aber schon 1815 von den Verbündeten dem Papste Pius VII. zurückgegeben, s.u. Kirchenstaat. Durch die Italienische Revolution 1859 wurde in diesem u. dem folgenden Jahre der Kirchenstaat, Rom ausgenommen, der päpstlichen Herrschaft entzogen. Vgl. Orsi, Della origine del dominio et della povranita de'Romani Pontifici etc.: Cenni, Monumenta dominationis Pontif., Rom 1760; Scharpff, Die Entstehung des Kirchenstaates, Freiburg 1860.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 750.
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