Kriegsministerium

[672] Kriegsministerium, oberste Verwaltungsbehörde des Landheeres, an deren Spitze der Kriegsminister steht, der nicht nur dem Staatsoberhaupt, sondern in konstitutionellen Staaten betreffs der Verwaltung auch der Volksvertretung verantwortlich ist. Der Kriegsminister ist in der Regel ein hoher Offizier. Es hat sich nach den in Deutschland gemachten Erfahrungen als nicht empfehlenswert erwiesen, den Generalstab dem K. zu unterstellen. Die hauptsächlichen Generalstabsgeschäfte (taktische und strategische Tätigkeit in Krieg und Frieden, Mobilmachung und Ausbildung) erfolgen daher in Deutschland schon lange in gesonderter Organisation, vom K. getrennt, womit sehr gute Erfahrungen gemacht worden sind. Andre Länder sind in dieser Beziehung noch zurück, am ähnlichsten der deutschen Organisation ist der Grundidee nach wohl die japanische. Für das deutsche Heer besteht außer in Preußen noch je ein K. in Bayern, Sachsen und Württemberg. Das preußische K. hat seit 1898 eine neue Gliederung erhalten (D. = Departement, A. = Abteilung): 1) Zentral-D. mit Ministerial- und Intendantur-A. 2) Allgemeines Kriegs-D. mit Armee-, Infanterie-, Kavallerie-, Feldartillerie-, Fußartillerie-, Ingenieur- und Pionier-A.; außerdem ressortieren von ihm: Inspektion der Infanterieschulen, Gewehrprüfungskommission, Artillerieprüfungskommission, Zeughausverwaltung, Feldzeugmeisterei, Militärreitinstitut, Inspektion des Militärveterinärwesens und Armeemusikinspizient; dem Etat nach: Abteilung für persönliche Angelegenheiten (s. Militärkabinett und Kriegskanzlei, geheime). 3) Armeeverwaltungs-D. mit: Kassen-, Verpflegungs-, Bekleidungs-, Unterkunfts-, Übungsplatz-, Bau-A.; es ressortieren ferner: Prüfungskommission für höhere Intendanturbeamte, Generalmilitärkasse. 4) Versorgungs- und Justiz-D. mit Pensions-, Versorgungs- und Justiz-A., von dem Inspektion der militärischen Strafanstalten, Direktorium des großen Militärwaisenhauses, evangelische und katholische Feldpropstei ressortieren. 5) Remonteinspektion (Remontierungskommissionen und Remontedepots). 6) Medizinal-A., von der die Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen ressortiert. An der Spitze der Departements stehen Direktoren, der Abteilungen Chefs.[672] In Österreich-Ungarn bestehen ein Reichskriegsministerium und für jede der beiden Reichshälften je ein Landesverteidigungsministerium (für Landwehr). An der Spitze steht ein Reichskriegs-, bez. Landesverteidigungsminister, dem zwei Flügeladjutanten und vier Sektionschefs zugeteilt sind. Die Verwaltungsangelegenheiten sind ähnlich wie in Preußen in ein Präsidialbureau und 15 Abteilungen verteilt, deren fünfte auch Generalstabsgeschäfte besorgt, wie denn hier der Generalstab als Hilfsamt für das K. gilt. Außer diesem bestehen an Hilfsorganen des Reichskriegsministeriums: Kriegsarchiv, General-Kavallerieinspektor, General-Artillerieinspektor, Inspektor der Festungsartillerie, General-Genieinspektor, General-Pionierinspektor, General-Traininspektor, Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten, General-Remontierungsinspektor, Sanitätstruppenkommandant. Apostolisches Feldvikariat, Chef des militärärztlichen Offizierkorps, General-Bauingenieur, technisches Militärkomitee, Militärsanitätskomitee, Fachrechnungsabteilung.

Das französische K. hat vor einigen Jahren eine Neugliederung erfahren, die darauf hinausgeht, die Machtfülle des allein verantwortlichen Ministers zu erweitern. Hierdurch mag zwar der Vorteil einer einheitlichen Leitung nach gleichen Grundsätzen erreicht werden, aber es werden auch die großen Nachteile zu großer Zentralisation, die sich schon 1870 zeigten, sich wiederum geltend machen. Deshalb wurde der Bestand des Kriegsministeriums, der das Kabinett des Ministers, den Generalstab (s. d.), die Abteilung für den innern Dienst und acht Direktionen umfaßte, um eine neunte erweitert. Letztere erhielt die Bezeichnung Direktion für Streitsachen und für Militärgerichtswesen (Direction du contentieux et de la justice militaire), und ihre Aufgabe ist die Bearbeitung sämtlicher zu Rechtsfragen in Beziehung stehenden Angelegenheiten und die Orientierung des Kriegsministers über schwierige Fragen dieser Art. Von den andern acht Direktionen ist je eine bestimmt für die Kontrolle, für die Infanterie, für die Kavallerie, für die Artillerie, für das Genie, für den Verwaltungsdienst, für die Pulverfabriken etc. und für den Sanitätsdienst.

Das russische K. ist mit Oberleitung sämtlicher Truppen, Militärverwaltungsbehörden und militärischen Anstalten betraut. Es gliedert sich in 1) das kaiserliche Hauptquartier, 2) den Kriegsrat, 3) das Hauptmilitärgericht, 4) die Kanzlei des Kriegsministers und 8 Hauptverwaltungen: Hauptstab, Hauptintendanturverwaltung, Hauptartillerieverwaltung, Hauptingenieurverwaltung, Hauptmilitärmedizinalverwaltung, Hauptverwaltung der Militärbildungsanstalten, Hauptverwaltung der Kosakentruppen, Hauptmilitärjustizverwaltung, 5) der Generalinspekteur der Kavallerie, der Inspekteur des Schützenwesens, das Alexander-Komitee für die Verwundeten, die Hauptdirektion der Militärgeistlichkeit. Unter dem Chef des Hauptstabes, dem außer den eigentlichen Generalstabsarbeiten noch ein großer Teil wirtschaftlicher, personeller etc. Angelegenheiten zufällt, steht auch der Generalstab, dem die bei Truppen etc. befindlichen Generalstabsoffiziere unterstehen, dann das Feldjägerkorps, die Junkerschule, Topographenschule und Nikolaus-Generalstabs-Akademie. In neuerer Zeit hat sich eine größere Dezentralisation, namentlich für den Westen, nötig gemacht, deshalb wurde, um das K. zu entlasten, ein großer Teil der Befugnisse seiner Hauptabteilungen auf die Verwaltungen der einzelnen Militärbezirke, bez. dem Gouverneur übertragen. – Über das englische K. vgl. Großbritannien, S. 377. – Im italienischen K. erhielt 1888 der Kriegsminister einen Unterstaatssekretär, der ihn zu vertreten und zu unterstützen hat. Das Ministerium zerfällt in der Hauptsache in das Generalsekretariat und 5 Generaldirektionen (für Infanterie und Kavallerie; Artillerie und Genie; Verwaltung; Kontrolle; Rechnungswesen). Der Generalstab hat außer dem Chef einen zweiten Kommandanten zur Leitung der Generalstabsreisen etc. und steht in einer gewissen Abhängigkeit zum K.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 672-673.
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