Pentateuch

[811] Pentateuch (v. gr.), 1) Band od. Werk aus fünf Büchern bestehend; vornehmlich 2) (hebr., Thorah, Chamuschin), bei den Kirchenvätern die fünf Bücher Mosis (Genesis, Exodus, Leviticus, Numeri u. Deuteronomium), welche bei der Eintheilung des Alten Testaments in Gesetz, Propheten u. Hagiographa den ersten Theil ausmachen. Während steht das Alterthum dem Moses als Verfasser zuschreibt, indem derselbe die Urkunde der Genesis gesammelt u. die letzten vier Bücher schriftlich verzeichnet habe (den Schluß von Mosis Lebensende erklärt man entweder für Werssagung od. für eine Ergänzung), haben neuere Untersuchungen den P. als das Werk mehrer Verfasser bezeichnet. So steht z.B. der Abschnitt Deut. 1–32, 44 ohne Verbindung da, bringt in mehr breiter Darstellung später entstandene. Gesetze u. ist der Sprache des Jeremias ähnlich; dagegen bildet Gen. 1 bis Num. 13 u. Deut. 32, 48–34 ein zusammenhängendes Ganze; dessen zwei Bestandtheile sind; a) die Grundschrift, eine alte historische Schrift von der Schöpfung bis auf Moses, auch Elohimschrift (der Verfasser Elohist) genannt, weil bis Exod. 6, 2 nur Elohim als Gottesname vorkommt, nie Jehovah; b) die Ergänzungsschrift, Jehovahschrift (der Verfasser Jehovist), welche kürzere Abschnitte der Grundschrift ausführlicher darstellt, hauptsächlich im historischen, nie im legislativen Theil, welchen die erstere ausführlich enthält. Als Gottesname kommt nur Jehovah vor, dessen Dienst schon in die Urzeit versetzt wird; nur aus Rücksicht auf den Sprachgebrauch kommt das Wort Elohim vor. Über die Entstehung des P. gibt es hauptsächlich drei Hypothesen: die Urkundenhypothese nach Eichhorn, de Wette), wonach ein späterer Bearbeiter[811] die Elohimschrift u. Jehovahschrift als ältere Urkunden excerpirte u. verband; die Fragmentenhypothese (nach Becker, Hartmann), wonach getrennte Fragmente an einander gereihet wurden; u. die Ergänzungshypothese (Tuch), wonach die Grundschrift als Grundlage beibehalten u. das Fehlende beigefügt wurde. Von den orthodoxen Theologen wird die einheitliche Verfassung festgehalten. Die Schriften des P. sind die ältesten Geschichtsurkunden der Hebräer, ihr Gesetzcodex u. Regulativ der Belehrungen der späteren Weisen. In ihrer Verehrung vereinigten sich Juden u. Samaritaner, welche Letztere den P. allein unter allen Schriften des Alten Testaments als Religionsbuch anerkannten. Der Inhalt: a) des ersten Buches, der Genesis (d.i. Entstehung, nämlich der Welt u. Menschen, bei den Juden nach dem Anfange Paraschit), ist die Schöpfungsgeschichte, die Geschichte des Sündenfalles, die Geschichte der Noahischen Fluth, die Geschichte der Stammväter der jüdischen Nation bis auf Joseph, 1750 v. Chr. b) Das zweite Buch, Exodos (d.i. Auszug, nämlich der Israeliten aus Ägypten), erzählt die Schicksale der nach Ägypten verpflanzten Nachkommen Abrahams, des Moses, dessen Versuche, die Nation der Sklaverei zu entreißen, ihren Auszug aus Ägypten, ihren Heerzug, die Gesetzgebung u. ihre Folgen u. enthält Gesetze verschiedener Art, u.a. die 10 Gebote. c) Der größte Theil des Inhalts des dritten Buches, Leviticus, besteht aus Gesetzen für Priester, od. Vorschriften über das, was der Israelit bei Opfern, Krankheiten, gegen Sklaven u. in Absicht der Ehe beobachten u. worüber der Priester wachen solle, überhaupt die ganze hierarchische Polizei. d) Das vierte Buch, Numeri (d.i. Zählung, nämlich des Volkes), ist eine Apologie des Gesetzgebers u. Heerführers. Volkszählungen machen den Anfang, Religions- u. Polizeigesetze füllen einen anderen beträchtlichen Theil aus. Die historischen Begebenheiten fallen theils in das zweite Jahr nach dem Auszug, theils, nach einer unausgefüllten Lücke von 37 Jahren, in das 40. Jahr des Heerzuges. e) Das fünfte Buch, Deuteronomion (zweites Gesetz, hebr. Mischnah, d.h. Wiederholung), ist eine Wiederholung, Revision u. Umarbeitung, ein summarischer, ergänzender u. berichtigender Auszug der drei vorigen Bücher, eine gedrängte Darstellung der Mosaischen Constitution; enthält auch Reden Mosis, sein erhabenes Lied u. seinen Abschiedssegen. Der P. wurde in der Bundeslade niedergelegt. Durch das Vorlesen desselben am Erlaßjahr ward der Inhalt Jedem neu eingeprägt. Mit Samuel wurde der Gebrauch des P. durch die Prophetenschulen allgemeiner. Sicher wurden bald Abschriften davon gemacht, weil die Priester das Recht darnach zu verwalten hatten. Zur Zeit der Trennung des Hebräischen Reiches in zwei Staaten waren die Exemplare bei den Priestern in beiden Reichen in Ansehung der eingeschobenen Glossen gleichlautend, wie die beiden auf unsere Zeit herabgeerbten Abschriften, hebräisch-jüdische u. hebräisch-samaritanische P., beweisen. Von Josias bis zum Anfang des Babylonischen Exils blieb der P. durch die steten Rückweisungen Jeremias' auf das Mosaische Gesetz in frischem Andenken; im Exil gedenkt Daniel desselben, u. nach demselben ist er die einzige Norm, nach welcher die neue Colonie am Jordan ihren Gottesdienst einrichtete. Um 285 v. Chr. wurde der P. ins Griechische übersetzt. In jeder jüdischen Synagoge befindet sich ein Exemplar des P in Rollschriften auf Pergament geschrieben (Rolle des Gesetzes). 1482 wurde der P. zum ersten Mal gedruckt, mit Onkelos' chaldäischer Paraphrase u. Jarchi's Commentar, Bologna, Fol., Soria 1490, Fol. u. o. I. u. O. (Soria 1490–95), 2 Bde.; Neapel 1491; Liss. 1491; Brix. 1492; herausgegeben von Nachmias; Const. 1505; mit arab. Paraphrase u. pers. Version von Jacob, Const. 1546, Fol.; mit span. u. griech. Verf., Const. 1547, Fol.; mit rabbin. Comment., Vened. 1551; Sabion. 1547; hebr. u. chald., mit Commentar, Amst. 1726; mit Commentaren, Frankf. a.M. 1546, 5 Bde., u.m. Neuere Ausgaben sind: mit deutscher Übersetzung von Venusi, Prag 1820, 2 Bde.; mit Mendelsohns Übersetzung, Berl. 1780.– 1783, 5 Bde.; von Vater, 1802–5, 3 Thle.; Tuch, Halle 1838; M. Baumgarten, Theologischer Commentar, Kiel 1843 f.; Commentar über Genesis, Exodos u. Leviticus von Knobel, Lpz. 1852 u. 1857; Das Deuteronomium von Fr. W. Schultz, Berl. 1859; vgl. Hengstenberg, Authentie der P., Berl. 1836–39, 2 Bde.; Ranke, Untersuchungen über den P., 1834–40, 2 Bde.; de Wette, Nachmosaisches im P., 1841; Stähelin, Kritische Untersuchungen über den P., 1843; v. Bohlen, Über die Genesis, Königsb. 1835; Drechsler, Einheit u. Echtheit der Genesis 1838; Ewald, Composition der Genesis, 1823, Hupfeld, Die Quellen der Genesis, 1853.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 811-812.
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