Innocenz III.

[417] Innocenz III., ein Papst groß durch seine Zeit und durch sich selber, ein staatsmännisches Genie voll Klarheit über seine Zwecke und die Mittel, dieselben durchzuführen, Gregor VII. und Alexander III. in theolog. u. juridischer Bildung sowie an Geschäftsgewandtheit, ersteren vor allem hinsichtlich seiner Erfolge überragend, wurde 1160 aus dem [417] Geschlechte der Conti zu Anagni geb., in Paris, Rom und Bologna gebildet, unter Gregor VIII. Subdiakon, 1190 Cardinal u. 37jährig am 8. Jan. 1198 der Nachfolger Cölestins III. Der Glanzpunkt von I. III. kirchl. Wirken (Bekehrungsversuche und Verfolgung der Albigenser s. d. Art. Albigenser; Errichtung von Ketzergerichten 1198; Kreuzzug von 1202–4, dessen Verlauf u. Ergebnisse den Anbruch einer neuen und trotz des spätern Kreuzzuges der Knaben minder glaubensvollen Zeit ankündigten) war das 12. allgem. Concil (4. Lateransynode) von 1215, welcher 71 Erzbischöfe, 413 Bischöfe, 800 Aebte u. die Gesandten fast aller christlichen Herrscher beiwohnten. Die Anregung eines Kreuzzuges, ein allgem. Gottesfriede auf 4 Jahre, Vorschläge für Vereinigung mit den Griechen, Feststellung der Abendmahlslehre durch den Ausdruck transsubstantiatio (s. Hildebert), Verdammung von Ketzereien, die Entscheidung des Streites um die deutsche Krone zu Gunsten Friedrichs II., waren die Ergebnisse dieser Synode. Die nächsten Plane I. III. als kirchl. Politikers waren: Befestigung des Kirchenstaates, Befreiung Italiens von der Herrschaft der Ausländer, die Fernhaltung beider Sicilien von Deutschland, Geltendmachung der Kirchengesetze. Gegen den Kaiser und Adel schützte er den lombardischen Städtebund, gründete einen ähnlichen in Toscana und vertrieb dadurch die Inhaber italien. Kirchengüter, welche Heinrich V. (s. d.) belehnt hatte. In Deutschland trat I. III. gegen die Hohenstaufen für Otto IV. auf, krönte denselben 1209 und ließ ihn erst fallen, als vielfache Beweise vorlagen, daß er die Rechte des Papstes trotz seinem Schwure für nichts achte. Ueber I. III. Verhältniß zum Kaiser s. Friedrich II.; fast in allen Staaten Europas waltete I. III. als Oberlehensherr und Schiedsrichter. Philipp August wurde durch Bann u. Interdict zur Anerkennung der Heiligkeit der Ehe gezwungen (1201), ähnlich Alfons IX. von Leon; Peter II. von Aragon zahlte Tribut, Sancho I. von Portugal wurde gebeugt, am meisten Johann ohne Land von England (1199 bis 1216), der einen päpstl. Spruch in Betreff des Erzstiftes Canterbury nicht anerkennen wollte, 1208 England ins Interdict brachte, 1209 gebannt, 1212 abgesetzt wurde u. 1213 froh war, England u. Irland als Lehen vom Papste zu empfangen. Die Fürsten der Bulgaren und Dalmatier ließen sich von I. III. krönen, in Polen und Norwegen entschied er Thronstreitigkeiten, in Ungarn versöhnte er die königl. Brüder u. st. 1216 am 16. Juli auf der Reise zwischen Genua u. Pisa, welche Städte er aussöhnen wollte. Die Schriften I. III. kamen heraus Köln 1575, Venedig 1578; eine über die heil. Messe gab F. E. Hurter heraus, Schaffhausen 1846. Vergleiche Hurters berühmte »Geschichte Papst Innocenz III. und seiner Zeitgenossen«, Hamburg 1834 bis 1842, 4 Bde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 417-418.
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