Falken-Orden

[86] Falken-Orden, 1) (Falkener Bund), gestiftet 1379 von vielen westfälischen u. paderbornischen Rittern, zur Erhaltung u. Erhöhung ritterlicher Rechte gegen Fürsten u. Städte, Erwerbung verlorener Güter durch Waffengewalt, 1383 aufgelöst; 2) Orden vom Weißen F., großherzoglich weimarischer Orden, den 2. Aug. 1733 vom Herzog Ernst August zu Sachsen-Weimar gestiftet u. Orden der Wachsamkeit od. auch nach dem Symbol der Wachsamkeit, dem Weißen Falken, Orden vom Weißen Falken genannt, bes. zur Aufforderung zur Tugend u. Meidung des Lasters, so wie zur Treue u. Ehrerbietung gegen den Kaiser als des Reiches Haupt. Er wurde aber später selten vergeben, u. 1806 lebte nur noch Ein Ritter. Am 18. Oct. 1815 wurde der Orden vom Großherzog Karl August von Weimar erneuert u. für Militär u. Civil bestimmt. Er hat 3 Klassen: die erste von 24 Großkreuzen, die zweite von 25 Commandeuren u. die dritte von 50 Rittern gebildet. Ordenszeichen: ein goldener weißemaillirter Falke auf einem achteckigen goldenen, grünemaillirten Kreuze liegend, über welchem eine goldene Krone schwebt u. hinter welchem ein viereckiger rother Stern mit weißemaillirten Spitzen steht. Auf der Rückseite ist das Kreuz weiß u. der Stern rothemaillirt u. hat in dem blauemaillirtem Mittelschild die Devise: Vigilando ascendimus. Beim Civil umgibt ihn ein Lorbeerkranz, beim Militär Armatur. Band: hochroth; wird von der ersten Klasse über die rechte Schulter, von der zweiten um den Hals, von der dritten im Knopfloche getragen. Die erste Klasse trägt noch auf der linken Brust einen silbernen achteckigen Stern; Ordenstag: der 18. Octbr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 86.
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