Magnus [1]

[717] Magnus (lat., der Große); I. Fürsten: A) Könige von Dänemark: 1) so v.w. Magnus 2). B) Könige von Norwegen: 2) M. I. der Fromme od. Gütige, Sohn Olaf Tryggvesons, begleitete seinen von den Dänen vertriebenen Vater nach Rußland u. wurde 1036 König von Norwegen (s.d., Gesch.), 1042 auch König von Dänemark (s.d., Gesch. II. A) u. st. 1047. 3) M. II., Sohn Haralds III., folgte seinem Vater mit seinem Bruder Olaf 1067 u. theilte mit diesem, starb aber schon 1069. 4) M. III. Barfot (Bersälli, d.i. Barfuß), natürlicher Sohn von Olaf Kyrre, regierte 1093–1103, s. ebd. 5) M. IV. der Blinde, Sohn Sigurds I., regierte 1130–35; wo er von Harald geschlagen, gefangen, geblendet, verstümmelt u. ins Kloster nach Drontheim geschickt wurde; er st. 1130. 6) M. V., Sohn Haralds IV., Halbbruder Sigurds II. u. Ingos I., theilte mit diesen u. seinem rechten Bruder Eystein 1155, starb jedoch bald darauf. 7) M. VI. Erlingson, Sohn des Grafen Erling u. der Christine, einer Tochter Sigurds I., wurde zuerst unter den norwegischen Königen von dem Erzbischof gekrönt, regierte von 1162, Anfangs unter der Vormundschaft seiner Eltern, bis 1181, wo er das Reich an den Prätendenten Swerir verlor; s. Norwegen (Gesch.). 8) M. VII. (od. IV.) Lagabâtir (Gesetzverbesserer), Sohn Hakos V., regierte 1262–1280, s. ebd. C) Könige von Schweden: 9) M. I. Ladulås (Scheunenschloß, weil er durch seine Strenge gleichsam ein Schloß vor die Scheune des Bauers legte), Sohn des Jarl Birger, geb. 1240, war Statthalter während seines Bruders, des Königs Waldemar, Wallfahrt nach Rom, empörte sich nach dessen Rückkehr gegen ihn, nahm ihn 1279 gefangen, bestieg nun den schwedischen Thron u. regierte bis 1290; über ihn s. Schweden (Gesch.); er war vermählt mit Hedwig von Holstein, sein Nachfolger war sein ältester Sohn Birger I. 10) M. II. Smet (der Glatte od. Furchtsame, weiter sich durch Woldemar Schonen hatte abnehmen lassen) od. Eritson, Sohn des Herzogs Erich von Gothland, geb. 1310, wurde nach Birgers II. Absetzung 1319 König u. stand bis 1333 unter der Vormundschaft des Senators Magnus Kettilmundson; ein schwacher König, regierte er unglücklich u. unruhig bis 1365, wo er von dem Gegenkönig Albrecht von Mecklenburg gefangen wurde. Frei gelassen, verunglückte er beim Durchreiten einer Furth bet seinem Sohne Hako von Norwegen 1374; über ihn s. ebd. D) Herzog von Livland: 11) M., Sohn des Königs Christian III. von Dänemark u. der Dorothea von Sachsen-Lauenburg, geb. 1540:, er trat seinen Antheil an Holstein seinem Bruder Friedrich ab u. behielt sich nur Kurland u. die Insel Ösel vor, gewann auch später noch Livland. Nach Streitigkeiten mit seinen Unterthanen, den Polen, Schweden u. dem Czar Iwan IV., von dem er 1574 eine nahe Verwandte geheirathet hatte u. der ihm eine Zeit lang den Titel König von Livland gab, fiel der Czar Livland ein, u. als M. ihm entgegenging u. ihm einen Fußfall that, schimpfte ihn der Czar u. gab ihm sogar eine Ohrfeige. M. zog sich nun nach Kurland zurück u. starb daselbst in Pillen 1583. E) Herzöge von Braunschweig: 12) M. I. der Fromme, Sohn Albrechts des Feisten, folgte 1319 mit seinen Brüdern, stand früher unter der Vormundschaft seines Bruders Otto des Milden, führte nach dessen Tode 1344 mit seinem jüngern Bruder Ernst die Regierung gemeinschaftlich bis 1345, wo sie theilten u. M. das Braunschweigsche erhielt; er st. 1368, s. Braunschweig (Gesch.) II. A) c); er war vermählt mit Sophie, Tochter des Markgrafen Konrad von Brandenburg. 13) M. II. der Jüngere od. mit der Kette (Torquatus, weil er, da ihm sein Vater seines Eigenwillens wegen drohte, ihn hängen zu lassen, höhnend antwortete, er möchte es doch nicht mit einem Stricke od. einer eisernen Kette, sondern einer silbernen thun; er ließ sich eine solche verfertigen u. trug sie beständig am Halse); Sohn des Vorigen, wurde 1358 Mitregent seines Vetters Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, folgte 1368 seinem Vater in Wolfenbüttel u. blieb 1373 bei[717] Ledeste, s. ebd. Von Katharina von Anhalt hinterließ er Friedrich, Bernhard, Heinrich u. Otto. F) Herzöge von Mecklenburg: 14) M. I., zweiter Sohn des Herzogs Albert von Mecklenburg, folgte 1379 seinem Vater mit seinem Bruder Albrecht u. st. 1385, s. Mecklenburg (Gesch.); vermählt war er mit Agnes von Rügen; sein Sohn war Johann II. 15) M. II., zweiter Sohn Heinrichs des Feisten; folgte diesem 1477, theilte 1480 mit seinem Bruder u. st. 1503; er hinterließ von Sophie von Pommern Heinrich den Friedlichen, Erich u. Albert den Schönen. G) Herzöge von Sachsen: 16) M., Sohn des Herzogs Ordulf u. 1073 dessen Nachfolger, st. 1106, s. Sachsen (Gesch.). Mit ihm erlosch der Billungsche Mannsstamm. Er war mit Sophie, Tochter des Königs Bela I. von Ungarn, vermählt. 17) M. von Sachsen-Lauenburg, Sohn Johanns III., regierte 1507–43, s. Lauenburg (Gesch.). Er war vermählt mit Katharina, Tochter Heinrichs des Ältern von Braunschweig-Lüneburg; sein Sohn Franz I. folgte ihm.

II. Prinz: 18) M., Enkel des Vorigen, ältester Sohn des Herzogs Franz I., geb. 1549; er lebte lange in Schweden u. heirathete 1568 Sophie, Tochter des Königs Gustav I., unterstützte aber dessen Brüder, Karl u. Johann, als sie Erich XII. entsetzten, wurde dann aus Schweden verwiesen u. ließ seine Gemahlin zurück; da ihn sein Bruder Franz II. nicht aufnahm, ergriff er 1574 gegen ihn die Waffen, eroberte u. plünderte Ratzeburg u. schonte auch die Kirchengüter nicht; deshalb that ihn der Papst in den Bann u. die niedersächsischen Fürsten verbanden sich gegen ihn. Er ging nach Schweden zurück u. bekam dort von seinem Schwager das Schloß Sonnenburg auf der Insel Ösel. Nach Deutschland zurückgekehrt ließ ihn sein Bruder 1588 in Ratzeburg gefangen setzen, wo er bis an seinen Tod, 1603, blieb.

III. Heilige: 19) St. M. (Magnoald, Maginald, Mangold), ein Alemanne, Schüler, Begleiter u. Nachfolger des St. Gallus in St. Gallen; nach Andern war er ein Irländer, gründete nach der Zerstörung St. Gallens das Kloster Füssen, bekehrte das Volk um Augsburg u. st. 660; vgl. Koch-Sternfeld, St. Mangold in Oberschwaben, Passau 1625; Tafrathshofer, St. Magnus, Kempt. 1842. 20) St. M., der Apostel der Orkaden, deren Einwohner sonst einen Becher bewahrten, den er einst ausgetrunken haben sollte. Er wurde jedem neuen Bischof gleich beim Landen gereicht; trank er ihn aus, so galt dies für eine gute Vorbedeutung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 717-718.
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