Hohenzollern [2]

[464] Hohenzollern, zwei ehemals souveräne Fürstenthümer (H.-Hechingen u. H.-Sigmaringen), durch Vertrag vom 7. Decbr. 1849 dem preußischen Staatsverbande einverleibt u. als Regierungsbezirk Sigmaringen mit der Rheinprovinz verbunden; sie bilden zusammen einen langen, schmalen zusammenhängenden Landstrich in Süddeutschland, grenzen, fast ganz von Württemberg umschlossen, nur im Südwesten an Baden u. enthalten in der Mitte eine bedeutende württembergische Enclave, zusammen 21,3 QM., 64,784 Ew., meist Katholiken, seit 1828 in kirchlicher Hinsicht unter dem Erzbischof von Freiburg stehend, etwa 100 jüdische Familien. Gebirge: ein Theil der Rauhen Alp durchzieht das Land, Spitzen: Kornbühl (2732 F.), Zollerberg (2621 F.). Flüsse: südlich die Donau (Nebenflüsse Schmiech, Lauchert, Ablach), nördlich Neckar (Nebenflüsse Glatt, Eyach, Starzel). Mineralquellen gibt es zu Imnau (einen Sauerbrunnen) u. zu Glatt (Schwefelquelle). Producte u. Industrie: man baut Getreide, doch nicht den Bedarf; treibt Viehzucht (Ausfuhr von Schlachtvieh bedeutend), gewinnt in den Waldungen Holz, von Metallen Eisen; Fabriken wenig, nur einige Flachs- u. Baumwollenspinnereien, Wollen- u. Leinenweberei, Fertigung von Holzwaaren, Bergbau auf Eisen, wovon jährlich 18,000 Centner gewonnen werden, u. eine Glashütte, Handel mit Holz u. diesen Erzeugnissen. Das gemeinschaftliche Haus- u. Landeswappen seit 1844: der Schild ist quadrirt u. mit einem von Silber u. schwarz gevierteten Mittelschilde versehen, welcher das hohenzollernsche Stammwappen darstellt; im ersten blauen Felde eine goldener Hirsch auf grünem Hügel (Grafschaft Sigmaringen), im zweiten goldenen Felde ein schwarzer Löwe mit einer von Roth u. Silber gestickten Einfassung (Burggrafschaft Nürnberg); das dritte silberne Feld drei über einander gelegte blaue Hirschgeweihe (Grafschaft Veringen); das vierte ein von Roth u. Silber quer getheiltes Feld (wegen der Herrschaften Haigerloch u. Wehrstein); Schildhalter: zwei Rüden. Orden u. Ehrenzeichen waren: gemeinschaftliche Hohenzollernsche Militärauszeichnung, am 19 Febr. 1841 gestiftet für 25jährige treue Dienste, ein goldenes Kreuz mit dem fürstlichen Wappenschilde, auf der Kehrseite die Zahl XXV., an schwarzem Bande, mit weißer Einfassung. Der Hohenzollernsche Hausorden wurde vom König Friedrich Wilhelm IV. bei der Huldigung am 23. Aug. 1851 unter die königlichen aufgenommen. Münzfuß ist der neue 30 Thalerfuß, genau wie in Preußen, 1 Thlr. zu 30 Sgr. à 12 Pf.; man rechnete früher nach Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pf.; ausgemünzt sind in Silber: 31/2, 2,1 u. 1/2 Guldenstücke, Conventionsspeciesthaler, 24 u. 12 Kreuzerstücke; in Gold sind die älteren Münzen der Carolin (24 auf die Kölnische rauhe Mark) u. Ducaten (67 auf dieselbe Mark); Maße u. Gewichte die preußischen.

A) H.-Hechingen, welches den nördlichen, kleineren Theil, etwa 1/4 von H.-Sigmaringen ausmacht, umfaßt die Grafschaft H. u. die Herrschaft Stetten, 5,55 QM., 20,143 Ew.; stellte an Militär: 144 Combattanten mit einem Reservedétachement von 71 Mann. Einkünfte betrugen: 160,000 Gulden Conventions-Geld, Staatsschulden: 175,400 Gulden. Mediatbesitzungen des Fürsten von H.-Hechingen waren die Grafschaften Castilnuovo u. Villalva del Alcor in Spanien, die Herrschaft Beulwitz in der preußischen Provinz Brandenburg, die Herrschaften Polnisch-Nettkow, Hohlstein u. Kölmchen in Schlesien. Hauptstadt war Hechingen.

B) H.-Sigmaringen, der südlich größere Theil; vier Mal so groß als H.-Hechingen, 15,8 QM., 44,641 Ew. Es ist erwachsen durch die Grafschaften Sigmaringen u. Vöhringen, die Herrschaften Glatt, Beuern, Holzheim, Haigerloch, Achberg, Hohenfels, Trochtelfingen, Jungenau, Straßberg, Gamertingen u. Hettingen, auch gehören Theile der mediatisirten Gebiete der Fürsten von Fürstenberg u. Turn- u. Taxis dazu; stellte an Militär: 352 Mann nebst einer Reservecompagnie von 173 Mann; Einkünfte betrugen: 272,000 Gulden, Staatsschulden: 274,000 Gulden; Hauptstadt: Sigmaringen. Der Fürst von H.-Sigmaringen besaß noch folgende Mediatbesitzungen: die Klöster Holzheim u. Beuern in Baiern, die Herrschaften Barmeer, Dixmuyden, Berg, Bendringen, Elten, Wisch, Pannerden u. Mählingen in den Niederlanden. Das Einkommen von diesen Herrschaften, etwa 100,000 Gulden, waren beim Staatseinkommen mit gerechnet. Nach dem im Januar 1852 vollzogenen Organisationsdecreten bilden die hohenzollernschen Lande den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen u. ist die Justizorganisation auf preußischen Fuß eingerichtet; mit Ausnahme der Steuerverhältnisse, die vorläufig noch fortbestehen sollten, sind die Fürstenthümer ganz in die Stellung einer preußischen Provinz eingetreten u. haben als solche auch ihre Vertretung in den preußischen Kammern. Vgl. Johlers, Geschichte, Landes- u. Ortskunde der Fürstenthümer H., Ulm 1824.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 464.
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