Belgien

Niederlande, Belgien und Luxemburg I. (Karten)
Niederlande, Belgien und Luxemburg I. (Karten)
Flaggen.
Flaggen.
190. Belgien.
190. Belgien.

[176] Belgien, Königreich [Karte: Niederlande, Belgien etc.], auf 66 km von der Nordsee begrenzt, 29.456 qkm, zerfällt in neun Provinzen; vorherrschend eben (nur im SO. Hochflächen der Ardennen), reich bewässert durch Schelde (mit Dender, Rupel, Lys), Maas (mit Sambre, Ourthe) und Yser (Küstenfluß) mit Yperlee, sowie durch ein Netz von Kanälen.

Bevölkerung. B., der relativ bevölkertste Staat Europas (244 E. auf 1 qkm), hat (1904) 7.074.910 E., teils german. Flämen, teils roman. Wallonen. Die Bevölkerung ist fast ausschließlich katholisch. Über Aus- und Einwanderung s. Beilage: Auswanderung.

Industrie und Handel. B. ist reich an Mineralien, bes. Eisen und Steinkohlen (s. Beilage: Bergbau), daher [176] eins der ersten Industrieländer der Erde (Leinen, Damast, Spitzen, Baumwoll- und Wollwaren, Teppiche, Strickwaren, Lederwaren, Zucker, Kutschen, Gewehre, Dampfmaschinen und andere Metallwaren, Strohhüte, Papier, Glas, Porzellan). Viehzucht und Ackerbau blühen, doch muß Getreide eingeführt werden [s. Beilage: Getreide]. Der seit alten Zeiten blühende Handel [s. Beilage: Europa] wird unterstützt durch das vollständigste Netz von Wasserstraßen (2061 km), Eisenbahnen [s. Beilage: Eisenbahnen], Telegraphenlinien (1903: 6608 km, 1409 Stationen) und Kunststraßen. B. gehört der (1865 gegründeten) Lateinischen Münzkonvention an.

Verfassung und Verwaltung. Nach der Verfassung vom 7. Febr. 1831 (revidiert 1893) ist B. eine erbliche (mit Ausschließung der Frauen) konstitutionelle Monarchie; die gesetzgebende Macht teilt der König mit dem Senat (110) und der Kammer der mittels Plural- und Proportionalwahlsystems direkt gewählten Repräsentanten (einer auf 40.000 E.). Dem König steht das Ministerium mit sieben Abteilungen zur Seite. Grundlage der Rechtsprechung ist der Code Napoléon. Über die Finanzen s. Beilage: Finanzen. Es bestehen eine erzbischöfl. Diözese (Mecheln) und fünf bischöfl. (Tournai, Gent, Lüttich, Namur, Brügge). Völlige Glaubensfreiheit und Gleichheit für Amt und Recht. Unterricht frei, meist durch Gemeinde- oder Privatinstitute. Zwei Staatsuniversitäten (Gent, Lüttich), zwei freie Universitäten (Löwen, Brüssel) und die neue (sozialistische) Universität (Brüssel); Akademie der Wissenschaften zu Brüssel, Akademien der Künste zu Brüssel und Antwerpen. Die Armee ergänzt sich nach Gesetz von 1902 durch Freiwillige, im Bedarfsfalle durch jährl. Aushebungen. Gestellungspflicht vom vollendeten 19. Lebensjahre an: Stellvertretung gestattet. Dienstpflicht 8 Jahre im Heere, 5 Jahre in der Reserve; bei guter Führung nach gewisser Zeit unbegrenzter Urlaub. Die Friedensstärke der Armee beträgt 1904: 3427 Offiziere, 41.046 Mann; außerdem 3000 Köpfe Gendarmerie, 2000 Zivilbeamte und Zivilhandwerker. Gesamte Kriegsstärke (nach dem Etat 1902) 3478 Offiziere, 167.072 Mannschaften, davon 44.220 unter den Waffen (en solde) und 122.852 verfügbar (sans solde). Landesfarben: schwarz, gelb, rot, senkrecht nebeneinander [Tafel: Flaggen]; Wappen: der brabantische Löwe mit der Umschrift »L'union fait la force« [Abb. 190]. An Orden bestehen der Leopoldsorden und der Orden für Zivilverdienste.

Geschichte. B. gehörte zur Römerzeit unter dem Namen Gallia belgica zu Gallien, wurde später als Teil des Fränk. Reichs zu Neustrien gerechnet und im Vertrag von Verdun (843) zwischen Frankreich und Lothars Reich, in dem zu Mersen (870) zwischen dem Westfränk. Reich (Frankreich) und dem Ostfränk. (Deutschland) geteilt. Die Grenze zwischen beiden Reichen war im wesentlichen die Schelde. Mit der Zeit spalteten sich die Länder in eine Reihe von Territorien, unter denen die Herzogtümer Brabant, Luxemburg und Limburg, die Grafschaften Flandern, Hennegau, Namur und Antwerpen die wichtigsten waren. Sie alle kamen allmählich an das Haus Burgund und 1477 durch Karls des Kühnen Erbtochter Maria, die Gemahlin Kaiser Maximilians I., an das Haus Habsburg, 1555 an Philipp II. und damit an die span. Linie. Für kurze Zeit (1598-1621) ward B. unter Philipps II. Tochter Isabella und deren Gemahl Erzherzog Albrecht ein selbständiges Reich, doch fiel es nach Albrechts Tode an Spanien zurück. Die Kriege Ludwigs XIV. rissen vielfach Grenzbezirke davon ab (Artois, Lille etc.), die an Frankreich kamen. Durch den Frieden von Utrecht (1713) gelangten die span. Niederlande an Österreich, das jedoch in den sog. Barrièreplätzen (s.d.) den holländ. Generalstaaten ein Besatzungsrecht einräumen mußte. Die österr. Herrschaft war, mit Ausnahme des Österr. Erbfolgekrieges, wo die Franzosen das Land eroberten, eine gedeihliche, bis unter Joseph II. 1789 ein durch dessen Neuerungen verursachter Aufstand ausbrach, der 1790 unterdrückt wurde. Die Schlacht von Jemappes (1792) machte die Franzosen zu Herren des Landes. Zwar wurden sie im folgenden Jahre wieder vertrieben, doch eroberte Pichegru 1794 die südl. Niederlande von neuem, und 1795 erfolgte deren Vereinigung mit Frankreich; erst 1814 wurden sie wieder von letzterm getrennt und 1815 mit den nördl. Provinzen zum »Königreich der Niederlande« vereinigt. Indes erzeugte der schroffe Gegensatz zwischen den reform. Niederländern und den kath. Belgiern zahlreiche Wirren, und der 25. Aug. 1830 in Brüssel ausgebrochene Aufstand verbreitete sich sehr schnell über die belg. Provinzen. Es bildete sich eine provisorische Regierung, und der Nationalkongreß proklamierte die Unabhängigkeit B.s, welche von der Londoner Konferenz der Großmächte 20. Dez. 1830 anerkannt wurde. Prinz Leopold von S.-Coburg wurde zum König gewählt. Das Widerstreben der Niederlande gegen den neugeschaffenen Zustand ward durch Frankreichs und Englands bewaffnete Intervention beseitigt, jedoch erkannte König Wilhelm der Niederlande erst 1839 das neue Königreich B. an. Unter Leopold I. nahm B. geistig und materiell bedeutenden Aufschwung. Nach Leopolds I. Tode (10. Dez. 1865) bestieg sein Sohn Leopold II. den Thron. Auch unter ihm ging, trotz des wachsenden klerikalen Einflusses, die wirtschaftliche und polit. Festigung vorwärts. Auf das klerikale Ministerium Malou (seit 1871) folgte 1878 ein liberales Ministerium unter Frère-Orban, das durch seine Schulgesetze mit der Kurie in Konflikt geriet und 1880 dem päpstl. Nuntius seine Pässe zustellen ließ. Juni 1884 folgte wieder ein klerikales Kabinett unter Malou, das das liberale Schulgesetz sofort beseitigte. Die großartige industrielle Entwicklung B.s hatte soziale Mißstände zur Folge, die vielfache Streiks und sogar aufrührerische Bewegungen hervorriefen. Durch eine Reihe sozialpolit. Gesetze über Kinderarbeit, Schiedsgerichte, Lohnzahlung etc. suchte das etwas gemäßigtere Kabinett Beernaert, das Okt. 1884 die Regierung übernommen hatte, die Unzufriedenheit der Arbeiter zu beseitigen, und auch dem Verlangen nach einer Wahlreform zeigte es sich entgegenkommend. Sept. 1893 wurde ein neues von den Kammern beschlossenes Wahlgesetz von dem König bestätigt, das das Pluralwahlsystem einführte und jedem 25 J. alten Staatsbürger das Wahlrecht verlieh. Folge dieses Gesetzes war eine völlige Niederlage der Liberalen, die nur wenige Mandate gegen die Klerikalen und die Sozialdemokraten zu behaupten vermochten. 1898 gelang es den Flämen, ihrer Sprache die Gleichstellung mit der französischen für die Abfassung sämtlicher Gesetze und Verordnungen zu verschaffen. 1899 kam es wegen eines neuen Wahlgesetzes zu heftigen Unruhen und mehrmaligem Ministerwechsel, bis Smet-de-Nayer eine neue Vorlage einbrachte, die das Proportionalwahlsystem auch auf die Deputiertenkammer ausdehnte und von beiden Kammern angenommen wurde. Durch Gesetz vom 10. Aug. 1901 wurde das Verhältnis B.s zum Kongostaat geregelt. 1902 wurden die Spielhäuser aufgehoben und die Militärdienstzeit herabgesetzt. Die Klerikalen behielten auch nach den Neuwahlen von 1904 die Mehrheit sowohl im Senat als in der Kammer.

Literatur. Leroy (1889), Juste (5. Aufl., 3 Bde., 1894), Vercamer (2. Aufl. 1894), Balau (19. Jahrh., 4. Aufl. 1894), Pirenne (deutsch, Bd. 1 u. 2, 1899-1902), Prost (1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 176-177.
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