Ansbach [1]

[555] Ansbach, ehemals eine Markgrafschaft in Franken, 3579 qkm (65 QM.) mit (Ende des 18. Jahrh.) ca. 300,000 Einw., jetzt ein Teil des bayr. Regbez. Mittelfranken. S. die »Geschichtskarte von Bayern«. A. war eins der fränkischen Fürstentümer des Hauses Hohenzollern. Die Güter, welche die Babenberger im Nord- und im Rednitzgau erworben hatten, fielen 908 an Herzog (911 König) Konrad von Franken, dann an das herzogliche Haus Meran. 1362 wurde Friedrich V. von Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg, damit belehnt. Friedrich teilte 1398 seine fränkischen Besitzungen in das Land unterhalb des Gebirges (A.) und das Land oberhalb des Gebirges (Kulmbach, nachher Bayreuth). Diese Teilung blieb auch, als der Burggraf Friedrich VI. die Mark Brandenburg (s. d.) an sein Haus gebracht hatte. Durch die Dispositio Achillea des Kurfürsten Albrecht Achilles von 1473 wurden die fränkischen Lande zu einer Sekundogenitur des Hauses Brandenburg gemacht. Nach Albrechts Tod 1486 fiel A. an seinen zweiten Sohn, Friedrich, Bayreuth an den dritten Sohn, Siegmund. Da letzterer schon 1495 ohne Erben starb, so kam Bayreuth an Friedrich und nach dessen Tod (1536) an seinen ältern Sohn Kasimir, der sich im Bauernkrieg und in Diensten Kaiser Karls einen Namen machte. Unter ihm fand die Reformation in A. Eingang, der sich Friedrichs zweiter Sohn, Georg der Fromme, der A. erhielt, offen anschloß. Dessen Sohn Georg Friedrich vereinigte 1557 nach dem Tode des geächteten Kulmbacher Markgrafen Albrecht Alcibiades die fränkischen Lande wieder. Da mit ihm die fränkische Linie erlöschen mußte, so wurde durch den Geraer Hausvertrag 1598 bestimmt, daß nach dem Tode Georg Friedrichs (1603) die jüngern Söhne des brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg A. und Bayreuth (s. d.) erhalten sollten. Joachim Ernst kam demzufolge 1603 in den Besitz Ansbachs. Ihm folgte 1625–34 sein Sohn Friedrich, anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter Sophie, Gräfin von Solms-Laubach, die auch einige Jahre für ihren zweiten Sohn, Markgraf Albrecht (1634–67), regierte. Damals litt das Land entsetzlich durch die Stürme des Dreißigjährigen Krieges, nicht minder später nach den kurzen Regierungen von Johann Friedrich (1667–86), Christian Albrecht (1686–92) und Georg Friedrich (1692–1703) durch die wüste Wirtschaft des Markgrafen Wilhelm Friedrich (gest. 1723). Dessen Nachfolger Karl Wilhelm Friedrich (gest. 1757) errichtete 1743 die Universität zu Erlangen und trat dem Bund gegen Friedrich d. Gr. bei, obwohl er dessen Schwester Friederike Luise zur Gemahlin hatte. Sein Sohn Karl Alexander, von seiner Maitresse und spätern morganatischen Gemahlin, der Lady Craven (geb. Gräfin Berkeley), beherrscht, trat 1791 A. und Bayreuth, das ihm 1769 nach dem Erlöschen der Bayreuther Linie zugefallen war, gegen eine Jahresrente an Friedrich Wilhelm II. von Preußen ab; er starb 5. Jan. 1806 kinderlos in England. A. und Bayreuth wurden fortan als preußische Provinzen von dem zu A. residierenden Freiherrn v. Hardenberg, dem spätern Staatskanzler, verwaltet. 1806 wurden sie von den Franzosen besetzt, A. bereits 1806, Bayreuth nach dem Tilsiter Frieden an Bayern übergeben, das durch Patent vom 10. April 1810 davon Besitz ergriff. A. bildet seitdem den größten Teil des [555] Kreises Mittelfranken. Vgl. K. H. Lang, Annalen des Fürstentums A. unter der preußischen Regierung 1792–1806 (Frankf. u. Leipz. 1806); Stein, Geschichte Frankens (Schweins. 1883–86, 2 Bde.); »Bavaria«, 3. Bd., 2. Abt. (Münch. 1865); Schornbaum, Die Stellung des Markgrafen Kasimir zur reformatorischen Bewegung in den J. 1524–1527 (Nürnb. 1901); Ranke, Hardenberg, Bd. 1 (Sämtliche Werke, Bd. 46); Chr. Meyer, Hardenberg und seine Verwaltung der fränkischen Fürstentümer A. und Bayreuth (Münch. 1892); Süßheim, Preußens Politik in A.-Bayreuth 1791–1806 (Berl. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 555-556.
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