Sachsen [3]

[369] Sachsen, Ernestinische Linie. Das Haus Wettin spaltete sich 1485 in zwei Linien, und bei dieser Gelegenheit wurden alle in seinem Besitze befindlichen Länder geteilt. Die jüngere, Albertinische Linie (s. d.), erhielt Meißen, 1547 die Kurwürde und regiert jetzt im Königreich Sachsen (s. d.); die ältere, Ernestinische, verlor 1547 die Kurwürde und erhielt bloß die thüringischen Ämter, Städte u. Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tennberg, Waltershausen, Leuchtenburg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Kamburg, Buttstädt, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück. Hierzu kamen nach dem Tode des Herzogs Johann Ernst von Koburg (1553) noch die Ämter Koburg, Sonneberg, Hildburghausen, Königsberg, Veilsdorf und Schalkau und durch den Naumburger Vertrag (24. Febr. 1554) Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben, die Kurfürst August abtrat, sowie 1555 durch Tausch mit den Grafen von Mansfeld die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der hennebergischen Erbschaft (1583), endgültig allerdings erst 1660, die Ämter Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, [369] Henneberg, Milz, Ilmenau, Kaltennordheim, Frauenbreitungen, Sand und Wasungen.

Gehorsam dem väterlichen Testament, das eine Landesteil ung untersagte, überließen nach dem Tode Johann Friedrichs des Großmütigen (1554) dessen jüngere Söhne, Johann Wilhelm und Johann Friedrich III., in dem Örterungsrezeß von 1557 dem ältesten, Johann Friedrich II., dem Mittlern, die alleinige Regierung; jedoch nach Johann Friedrichs III. Tode (1565) teilten die Brüder im Mutschierungsvergleich vom 21. Febr. 1566 die Länder so, daß Johann Friedrich den weimarischen Teil mit der Hauptstadt Gotha, Johann Wilhelm den koburgischen empfing. Nach der Ächtung und Gefangennahme Johann Friedrichs infolge der Grumbachschen Händel (s. Grumbach) nahm Kurfürst August die Ämter Weida, Ziegenrück, Arnshaugk und Sachsenburg als Ersatz für die Kosten der Achtsvollstreckung, während Johann Wilhelm sämtliche andre Ernestinische Lande unter seiner Regierung vereinigte. Doch mußte er 1572 den koburgischen Teil an Johann Friedrichs Söhne abgeben, von denen Johann Kasimir (gest. 1633) die Linie Koburg, Johann Ernst (gest. 1638) die Linie Eisenach gründeten; beide Linien erloschen jedoch mit ihrem Tode wieder. Die Söhne Johann Wilhelms (gest. 1573), Friedrich Wilhelm I. und Johann, regierten bis zu des erstern Tode (1602) gemeinschaftlich, dann teilten dessen Söhne und ihr Oheim Johann 1603 den weimarischen Anteil in die Linien Altenburg und Weimar, von denen die erstere mit Friedrich Wilhelms II. jüngstem Sohne, Friedrich Wilhelm III., 1672 wieder erlosch.

Herzog Johann von Weimar (gest. 1605), der Stammvater der jetzigen Ernestinischen Linie, hinterließ acht Söhne, von denen der sechste, Herzog Bernhard, der Held des Dreißigjährigen Krieges wurde, Herzog Wilhelm die Linie Weimar fortpflanzte und Ernst der Fromme die Linie Gotha begründete; Wilhelm und Ernst teilten sich durch den Erbvertrag vom 21. Sept. 1641 in die durch das Erlöschen der Linien Koburg und Eisenach (s. oben) vermehrten Lande. Nach Wilhelms Tode (1662) teilte sich die weimarische Linie in die Linien Weimar, Eisenach, Marksuhl, Jena, von denen Eisenach 1670 erlosch, worauf Johann Georg von Marksuhl nach Eisenach zog und seine Linie danach benannte; Jena erlosch 1690, Eisenach 1741, und ihre Lande fielen an das Stammhaus Weimar zurück, in dem Herzog Ernst August 1719 das Recht der Erstgeburt eingeführt hatte und die verderblichen Teilungen nun aufhörten (s. Sachsen-Weimar-Eisenach, Geschichte.

Ernst der Fromme, der Stifter der Linie Gotha, erwarb nach dem Erlöschen der Linie Altenburg (1672) einen Teil von deren Ländern, nämlich Altenburg, Saalfeld, Koburg, Hildburghausen sowie die ehemals hennebergischen Ämter Meiningen, Römhild u.a. Nach seinem Tode (1675) begründeten seine sieben Söhne 1680 sieben Linien, nämlich Friedrich I. Gotha, Albrecht Koburg, Bernhard Meiningen, Heinrich Römhild, Christian Eisenberg, Ernst Eisfeld (später Hildburghausen), Johann Ernst Saalfeld. Koburg erlosch schon 1699, Eisenberg 1707 und Römhild 1710, worauf nach langem Erbstreit 1735 durch kaiserliche Entscheidung ihre Lande unter die vier übrigen Linien Gotha, Meiningen, Hildburghausen und Koburg-Saalfeld geteilt wurden; das inzwischen eingeführte Erstgeburtsrecht verhinderte weitere Zersplitterung. Als 1825 die gothaische Linie ausstarb, erhielt im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 der Herzog Friedrich von Hildburghausen Altenburg, während er Hildburghausen an Meiningen abtrat, und führte seitdem den Titel Herzog von S.-Altenburg (s. d.); Herzog Ernst von Koburg-Saalfeld trat Saalfeld an Meiningen ab und erhielt Gotha, worauf er sich Herzog von S.-Koburg-Gotha (s. d.) nannte; Herzog Bernhard von Meiningen erwarb Hildburghausen und Saalfeld und nannte sich seitdem Herzog von S.-Meiningen-Hildburghausen (s. Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Meiningen). Gemeinschaftlich blieb den drei gothaischen Speziallinien, die 1844 den Titel »Hoheit« annahmen, der 1690 gestiftete und 1833 erneuerte Ernestinische Hausorden (s. d.), während die Gesamtuniversität Jena und das Oberappellationsgericht daselbst, seit 1879 thüringisches Oberlandesgericht, sämtlichen Ernestinern gemeinschaftlich gehörten. Das Gesamtgebiet des Ernestinischen Hauses beträgt 9386 qkm mit (1905) 1,105,951 Einw. Vgl. Pölitz, Geschichte der Staaten des Ernestinischen Hauses S. (Dresd. 1827); Burkhardt, Stammtafeln der Ernestinischen Linien des Hauses S. (Weim. 1885); Posse, Die Wettiner, Genealogie des Gesamthauses Wettin (Leipz. 1897), und die »Geschichtskarten von Deutschland« im 4. Band.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 369-370.
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