[682] Reuss (das fürstl. und gräfl. Haus) führt seinen Ursprung in eine sehr frühe Zeit zurück, und der in der ersten Hälfte des 12. Jahrh. auch in Urkunden genannte Stammvater des Gesammthauses Reuß, Heinrich II., gebot damals über den größten Theil des Voigtlandes. Er war ein Sohn von Heinrich I., der von den Grafen von Luxemburg oder Lützelburg abstammte, welches Geschlecht dem deutschen Reiche mehre Kaiser gegeben hat, und besaß im 11. Jahrh. die Burg Gleisberg bei Weida, von der er auch Graf von Gleitsberg oder Glitzberg hieß. Schon Heinrich III., der Dicke oder Reiche, der Sohn Heinrich II., welcher auch nach der. von ihm erbauten Stadt, edler Voigt von Weida, sowie advocatus de Plawe genannt ward, begann die in diesem Hause mehr als in andern sich wiederholenden Erbtheilungen und vergab seine Besitzungen der Art an seine vier Söhne, daß der erste Voigt und Herr zu Weida, der andere zu Plauen, der dritte zu Greiz, der vierte zu Gera wurde. Von diesen vier Linien bestand 1550 nur noch die plauensche, welche sich aber 1307 in eine ältere und jüngere geschieden hatte, von denen die erste 1426 als Erblehn die Burggrafschaft Meißen nebst der damit verbundenen Fürstenwürde, Sitz und Stimme auf den Reichstagen und der Grafschaft Hartenstein erworben hatte, allein 1572 wieder erlosch. Stifter jener jüngern Linie, die noch blüht und seit 1572 die Geschlechtsnamen Reuß und Plauen nebeneinander führt, war Heinrich der Jüngere, der Reuße, dessen erbenlos verstorbener älterer Bruder den Zunamen der Böhme führte. Sie trennte sich durch die drei Söhne Heinrich des Friedsamen, Reuß, Herrn zu Plauen, Greiz und Kranichfeld, im J. 1535 in die ältere, die 1616 wieder erloschene mittlere und die jüngere Linie, von denen die ältere sich abermals in Obergreiz und Untergreiz spaltete; die letztere starb 1763 aus und ihre Besitzungen fielen an Obergreiz, welches nun sich Reuß-Greiz nannte. Aus der jüngern Linie entstanden 1647 sogar vier: von Gera, Schleiz, Saalburg und Lobenstein; doch erlosch Schleiz noch 1666 und bei der Theilung ihrer Besitzungen unter die andern ward Reuß-Saalburg nach Schleiz versetzt und besteht seitdem als Reuß-Schleiz. Nachdem 1668 die ältere und die jüngere Linie eine Erb- und Geschlechtsvereinigung getroffen, dabei die Erbfolge nach dem Erstgeburtsrecht und zur Beilegung von Streitigkeiten des Hauses Familienausträge festgesetzt hatte, trennte sich 1683 von Reuß-Schleiz noch die Nebenlinie Schleiz-Köstritz, welche aber nun keinen Landestheil erhalten konnte und in drei Zweigen fortdauert. Aus der Linie Lobenstein wurden 1678 die Zweige Lobenstein, der 1711 wieder erloschene Zweig Hirschberg, und Ebersdorf, von denen Lobenstein und Ebersdorf 1802 gemeinschaftlich mit Schleiz die Besitzungen der erloschenen Linie Gera erbten. Schon 1773 hatte Reuß-Greiz die reichsfürstliche Würde erworben, die 1806 auch den bisherigen Grafen von Schleiz, Lobenstein und Ebersdorf verliehen wurde, worauf im Apr. 1807 die nunmehrigen vier regierenden Fürsten Reuß dem Rheinbunde beitraten. Im Nov. 1813 schlossen sie sich gemeinsam und individuell durch Verträge mit Östreich, Preußen und Rußland, sowie abermals im März 1815 zu Wien, der Allianz wider Napoleon an und wurden sodann im Jun. Mitglieder des deutschen Bundes, wo im engern Rathe beide Hauptlinien aber mit blos zwei Stimmen zur 16. Gesammt- oder Curialstimme gehören, auch im Plenum jede blos mit einer Stimme bedacht sind, obgleich die jüngere Hauptlinie bis 1824 drei, später zwei souveraine Bundesfürsten zählte, aber auch beim Rheinbunde nur zu einer Stimme berechtigt war. Die fürstl. Linie Lobenstein-Lobenstein erlosch im Mai 1824, wodurch ihre Besitzungen an die ebersdorfer fielen, welcher seitdem die Hälfte der mit Schleiz noch ungetrennt verwalteten ehemaligen Herrschaft oder des jetzigen Fürstenthums Gera gehört und die sich jetzt Reuß zu Lobenstein und Ebersdorf nennt. Alle männlichen Nachkommen des sich zur lutherischen Lehre bekennenden Hauses Reuß führen den Namen Heinrich, unterscheiden sich aber durch die beigefügte Zahl, welche seit 1668 in jeder der zwei Hauptlinien besonders fortläuft und in der ältern, wenn das Hundert (C) voll ist, in der jüngern mit dem Erstgeborenen jedes Jahrhunderts wieder mit I begonnen wird. Der den Lebensjahren nach älteste regierende Fürst führt jedesmal den Titel: »des ganzen Stammes ältester Fürst Reuß« und hat das Directorium in allen das reuß. Geschlecht und die reuß. Länder gemeinsam angehenden Sachen. Gegenwärtig wird dies vom Fürsten Heinrich LXII. (s.d.) Reuß zu Schleiz geführt, der älteste regierende Fürst der andern Linie aber, jetzt Heinrich XX. (s.d.) Reuß zu Greiz, ist sein Adjunct.
Die Besitzungen der drei fürstlich-reuß. Linien belaufen sich zusammen auf 28 ! M. mit etwa 100,000 Einw. und machen einen Theil des von den Vorfahren des reuß. Hauses beherrschten Voigtlandes aus. Sie liegen, in eine kleinere, das Fürstenthum Gera und das Amt Saalburg, und eine größere Masse, die Herrschaften Greiz, Burg, Schleiz, Lobenstein, durch den neustädter Kreis des Großherzogthums Sachsen-Weimar geschieden, zwischen Baiern, dem sächs. Voigtlande und Erzgebirge und den Herzogthümern [682] Sachsen, großentheils im Thüringerwalde, welcher aber hier der Frankenwald heißt und im Sieglizberge bis 2300 F, im hohen Culm 2260 F. hoch aufsteigt. Überhaupt ist das ganze Gebiet, am meisten jedoch im S. gebirgig, hat aber viel weite und gut angebaute Thäler; bewässert wird es von der Saale, weißen Elster und Wiesenthal. Vortreffliche Wiesen begünstigen die starke Viehzucht; Holz zur Ausfuhr liefern die reichen Laub- und Nadelholzwälder; von Mineralien werden hauptsächlich Gyps, Vitriol und Eisen, außerdem Kobalt, Blei, Alaun und auch Salz gewonnen. Der Kunstfleiß liefert viel wollene und baumwollene Waaren, Porzellan, Fayence und Leder; Kutschen werden in Gera fabricirt, auch wird von da und von Köstritz viel Bier ins Ausland versendet. Das Unterrichtswesen ist gut geordnet, und von höhern Bildungsanstalten bestehen ein Schullehrer- und ein Predigerseminar zu Greiz, eine Landesschule zu Gera, ein Lyceum zu Schleiz, ein Gymnasium zu Greiz. Was die Verfassung der reuß. Fürstenthümer anlangt, bestehen Landstände seit sehr früher Zeit, doch mit sehr eingeschränkten Rechten, und sind blos aus Ritterschaft und Städten zusammengesetzt. Die im Lande mit Rittergütern angesessenen Vettern der Fürsten führen bei den Versammlungen derselben überdies durch Bevollmächtigte mehre Stimmen. Ziemlich regelmäßig, d.h. der Verfassung entsprechend fast aller acht Jahre, wurden bisher die Stände des Fürstenthums Greiz versammelt, wo überdies noch jährlich Deputationstage gehalten wurden, welche hauptsächlich die Abnahme der Landesrechnungen zu besorgen haben. Die Stände der Besitzungen der jüngern Linie sollten sich verfassungsgemäß eigentlich zu gemeinschaftlichen Landtagen in Gera versammeln und bilden eine eigne Corporation. Seitdem aber 1776 die damaligen Grafen Reuß vom Reichskammergerichte zu einem allgemeinen Landtage angehalten werden mußten, ist keiner wieder berufen worden, und wird von der Regierung die Meinung der Stände des Fürstenthums Gera verlangt, so kommen diese auf erfolgte schriftliche Mittheilung für einige Stunden zusammen und geben ihre Erklärung ebenfalls schriftlich ab. Die Stände der Fürstenthümer Schleiz, wo der Fürst aber die meisten landtagsfähigen Güter an sich gekauft hat, und Lobenstein-Ebersdorf sind außerdem noch als besondere Corporationen zur Berathung der Angelegenheiten dieser Gebiete nach der Verfassung zu betrachten, ihre Wirksamkeit in dieser Beziehung ist aber noch weniger geregelt und unbedeutender, als die der gesammten Landschaft. Von den Landesgerichten geht der Rechtszug an das mit den herzogl. sächs. Häusern gemeinschaftliche Oberappellationsgericht zu Jena. Als Contingent zum Bundesheere werden 744 M. oder ein Bataillon zum 11. Armeecorps gestellt, wovon auf die ältere Linie 206, auf die jüngere 538 M. kommen; zur Bundeskanzlei beläuft sich der antheilige Beitrag jeder Linie auf 250 Gulden.
Die fürstl. Reuß-Greizischen Länder oder Besitzungen der ältern Linie begreifen die Herrschaften Greiz, Burg und einen Theil der Pflege Reichenfels, zusammen 64/5 ! M. mit ungefähr 30,000 Einw. in 2 Städten, 1 Marktflecken und 75 Dörfern. Es besteht für dieselben ein Regierungs- und Justizcollegium in der Haupt- und Residenzstadt Greiz, welche an der weißen Elster liegt und 6500 Einw., sowie zwei fürstl. Schlösser und bedeutende Wollen-und Baumwollenfabriken hat; Zeulenroda mit 3700 Einw. betreibt Uhren-, Zeuch- und Hutfabrikation, Eisenhammerwerke und einen ansehnlichen Viehhandel; bei Schloß Burgk an der Saale sind. ebenfalls Hammerwerke. Die Einkünfte des Fürsten werden mit 140,000 Gulden angegeben, und der jetzt regierende, Heinrich XX. (s.d.), dessen Gemahlin im Jul. 1838 kinderlos gestorben, ist der einzige noch übrige männliche Sprößling der ältern Linie des Hauses Reuß.
Die Besitzungen der jüngern Linie haben auf 211/5 ! M. ungefähr 70,000 Einw. und bestehen aus dem 1802 bei Aussterben der Linie Gera ererbten und seitdem gemeinsam verwalteten Fürstenthume Gera mit der Herrschaft Saalburg, 71/4 ! M. mit 32,000 Einw. Die Stadt Gera an der weißen Elster hat 12,000 Einw., ist der Sitz der obern Landesbehörde, der Landesschule und anderer Bildungsanstalten, wichtiger Fabriken und Brauereien; vor der Stadt liegt auf einer waldigen Höhe das Schloß Oberstein. Saalburg an der Saale hat 800, der Marktflecken Langenberg 1000 Einw., wo sich auch das Salzwerk Heinrichshall befindet. Im saalburger Gebiete werden Eisenhammerwerke, Pechsiedereien und wichtiger Holzhandel betrieben. Das Dorf und Schloß Köstritz an der Elster hat 1300 Einw., wichtige Bierbrauereien und gehört als Rittergut der danach benannten, seit 1817 fürstl. Reuß-Köstritzischen Nebenlinie. Außerdem besitzt die fürstl. Linie Reuß-Schleiz die Herrschaft Schleiz mit Tanna und Hohenleuben oder der Pflege Reichenfels, 6 ! M. mit 20,000 Einw., 2 Städten, 1 Flecken und 56 Dörfern und die Einkünfte des regierenden Fürsten, jetzt Heinrich LXII. (s.d.), werden auf 200,000 Gulden geschätzt. Residenz ist die Stadt Schleiz mit 5000 Einw. an der Wiesenthal; Tanna hat 1300 Einw. und wichtige Märkte, Burgkhammer eine fürstl. Eisen- und Blechfabrik. Dieser Linie gehören noch die Herrschaften Quarubeck in Schleswig, zwei andere in Schlesien und mehre Güter in Preußen und im Königreiche Sachsen. Der Fürst ist unvermählt und die Erhaltung dieser Linie beruht daher auf seinem Neffen, Heinrich XIV., dem 1832 geborenen einzigen Sohne seines jüngern Bruders, welcher auch später der Erbe sämmtlicher reuß. Lande werden dürfte.
Das Gebiet der fürstl. Linie Reuß zu Lodenstein und Ebersdorf besteht aus den Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf und der Pflege Hirschberg, 73/4 ! M. mit ungefähr 16,500 Einw. in 2 Städten, 2 Marktflecken, 43 Dörfern, und die Einkünfte des regierenden Fürsten, jetzt Heinrich LXXII. (s.d.), betragen über 200,000 Gulden. Residenz ist der Marktflecken Ebersdorf (dabei der Park Tempe und das Schloß Bellevue) mit 1100 Einw., darunter 400 Herrnhuter, welche Baumwollen-, Tabacks- und Seifenfabriken betreiben. Lobenstein an der Lemnitz hat gegen 3000, Hirschberg an der Saale 1300 Einw. Im J. 1835 fiel dem Fürsten noch die Herrschaft Droyßig im weißenseifer Kreise des preuß. Herzogthums Sachsen mit 24 Dörfern zu. Von den Klagen und Bedürfnissen des Landes, deren Nichterledigung im Verein mit neuen drückenden Maßregeln seit 1826 wiederholte Volksunruhen veranlaßte, sind neuerdings durch Verbesserung der Rechtspflege, gleichmäßige Vertheilung der Staatslasten und andere verständige Umgestaltungen viele gehoben und die Beseitigung aller ist dadurch wol in zuversichtliche Aussicht gestellt worden.
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