Lauenburg [1]

[240] Lauenburg (Sachsen-L.), ehemaliges Herzogtum in Niedersachsen, auf dem rechten Elbufer, grenzt im W. an Hamburg und Holstein, im N. an letzteres, an das Gebiet von Lübeck und an das mecklenburg-strelitzische Fürstentum Ratzeburg, im O. an Mecklenburg-Schwerin, im S. an Hannover und bildet seit 1876 einen Kreis in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein (s. d.). Jetziger Hauptort ist Ratzeburg. S. Karte »Schleswig-Holstein«.

Im frühern Mittelalter war L. von den wendischen Polaben bewohnt und wurde unter den welfischen Herzogen ein Teil Sachsens, das nach dem Sturze Heinrichs des Löwen, der 1154 das Bistum Ratzeburg gründete, an Bernhard von Askanien kam. 1203 fiel L. an den König Waldemar II. von Dänemark, aber nach der Schlacht bei Bornhöved 1227 wieder an Sachsen zurück. Bei der Teilung unter Albrechts 1. Söhnen (1260) erhielt der ältere, Johann I., L. nebst Niedersachsen und stiftete die Linie Sachsen-L., die das anfangs zur Hälfte ausgeübte Kurrecht 1356 verlor. Doch traten ihre Glieder auch später noch öfters mit ihren Ansprüchen auf. Braunschweig und Sachsen-L. schlossen 1369 einen Erbvergleich, demzufolge das Herzogtum L. beim Erlöschen des lauenburgischen Stammes an die Herzoge von Braunschweig und Lüneburg fallen sollte. Magnus I. (1507 bis 1543) führte die Reformation ein und schloß einen neuen Erbvertrag zugunsten der albertinischen Linie des Hauses Wettin, den Kaiser Maximilian I. bestätigte. Franz II. erließ 1588 die »einige Union der Ritter- und Landschaft«, woraus die spätere Landesverfassung und eine Kirchenordnung hervorgingen. Als mit Julius Franz 29. Sept. 1689 das askanische Haus in Sachsen-L. erlosch, traten acht Prätendenten auf. Kurfürst Johann Georg 111. von Sachsen, gestützt auf die 1671 mit dem Herzog Julius Franz geschlossene Erbverbrüderung und die Exspektanzverschreibung Maximilians I. von 1507, nahm die Huldigung der Behörden entgegen. Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg besetzte Ratzeburg. Auch die Ernestinisch-sächsische Linie, Anhalt, Holstein, Schweden, Mecklenburg und Brandenburg erhoben Ansprüche; auch Dänemark wollte von dem Streit Vorteil ziehen. Kursachsens Ansprüche wurden schließlich von Braunschweig für 1 Mill. Tlr. erworben und 1702 Georg Wilhelm von Ritter- und Landschaft als Herr von L. anerkannt; doch erst 1728 erfolgte die kaiserliche Belehnung. 1803 kam L. zugleich mit Hannover unter französische Herrschaft und wurde 1810 dem Departement der Elbmündung zugeteilt. Zwar fiel es 1813 wieder an Hannover zurück; doch laut Patents vom 16. Juli 1816 wurde es mit Ausschluß des Landes Hadeln am Ausfluß der Elbe, des schmalen Landstrichs am linken Ufer der Elbe und des Amtes Neuhaus, die bei Hannover blieben, an Preußen und von diesem wieder im Austausch für Schwedisch-Pommern an Dänemark abgetreten. Zugleich erhielt es eine eigne Verwaltung; an der Spitze derselben standen ein Gouverneur und ein Landdrost, die wieder der schleswig-holstein-lauenburgischen Kanzlei untergeordnet waren. Beim Ausbruch des Krieges 1848 gegen Dänemark erhielt L. auf seinen Wunsch eine hannoversche Besatzung, und ein Kommissar des Deutschen Bundes setzte eine Administrationskommission ein. Diese verwaltete das Land, bis es 1851 von den Österreichern besetzt und dann an Dänemark ausgeliefert wurde. Die liberale Verfassung von 1849 wurde aufgehoben und das Herzogtum 1853 dem dänischen Gesamtstaat einverleibt, in dessen Reichstag es nach der Verfassung vom 2. Okt. 1855 zwei Abgeordnete, einen vom König ernannten und einen von den Ständen erwählten, sandte, während L. mit Holstein gemeinschaftlich einen besondern Minister erhielt. Auf Beschwerde der lauenburgischen Stände bei dem Deutschen Bund wurde 6. Nov. 1858 für Holstein und L. das Gesamtstaatsgesetz aufgehoben und 30. März 1863 L. mit Holstein vereinigt. Nach dem deutsch dänischen Kriege 1864 ward L. im Frieden zu Wien (30. Okt.) nebst Schleswig und Holstein an Österreich und Preußen abgetreten. Durch die Konvention von Gastein vom 14. Aug. 1865 kam L. in den alleinigen Besitz Preußens. Österreich erhielt eine Geldentschädigung von 2,5 Mill. dänischen oder 1,875,000 Vereinstalern. König Wilhelm I. nahm L. durch Patent vom 13. Sept. 1865 in Besitz und ließ sich 26. Sept. in Ratzeburg huldigen. Vorläufig wurde L. nur in Personalunion mit Preußen vereinigt und der preußische Ministerpräsident, Graf Bismarck, zum Minister für das Herzogtum ernannt. Als gesondertes Land trat L. 1866 in den Norddeutschen Bund, 1870 ins Deutsche Reich ein. Nachdem im Februar 1876 die Landesvertretung von L. ein Gesetz behufs der Einverleibung des Herzogtums in Preußen angenommen hatte, das auch der preußische Landtag genehmigte, ward L. mit Preußen vereinigt und bildet seit 1. Juli 1876 einen landrätlichen Kreis der Provinz Schleswig-Holstein, in dem die Kreisvertretung der bisherigen Ritter- und Landschaft erhalten blieb. Das Staatsvermögen ging an Preußen über, das durch Vertrag vom 15. März ausgeschiedene Domanialvermögen verblieb dem Kreise. 1890 erhielt Fürst Bismarck den Titel eines Herzogs von L. Vgl. Kobbe, Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogtums L. (Altona 1836, 3 Bde.); Duve, Mitteilungen zur Kunde der Staatsgeschichte Lauenburgs (Ratzeburg 1852 u. 1857); Masch, Geschichte des Bistums Ratzeburg (Lüb. 1835); Manecke, Topographisch-historische Beschreibung der Städte, Ämter etc. des Herzogtums L. (Mölln 1884); Haupt und Weyßer, Die Bau- und Kunstdenkmäler im Kreise Herzogtum L. (Ratzeb. 1890, 2 Tle.); »Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums L.« (das. 1884 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 240.
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