Habsburg [2]

[830] Habsburg, die Genealogie der Habsburger, welche man bis zu Ethiko I., Herzog von Alemannien u. Elsaß, im 7. Jahrh. hinauf leitet, gewinnt erst mit Guntram dem Reichen, Grafen von Elsaß u. Breisgau, im 10. Jahrh. einen geordneten Gang. Dessen Enkel, Werner I., ließ seine Güter seinem Bruder Lanzelin, welcher die gesammten Habsburgischen Güter auf seine drei Söhne vererbte; von diesen starben Otto I. u. Adalbert bald, so daß die ganze Erbschaft wieder in die Hand des Dritten, Werner II., kam, welcher sich zuerst Graf von H. nannte u. 1096 starb. Werners II. Sohn u. Erbe, Otto II., st. 1111, u. dessen Sohn, Werner III., st. 1163. Durch Heirathen u. durch überkommene Klostervogteien war das Geschlecht der Habsburger mächtig u. einflußreich geworden; Werners III. Sohn Adalbert III., der Reiche (st. 1199), erhielt vom Kaiser Friedrich I. die Grafschaft im Zürichgau u. nannte sich zuerst Landgraf von Elsaß. Seinen Sohn, Rudolf II., nahm Uri, Schwyz u. Unterwalden (1172) zum Schirmvogt an; aber durch seine Willkürlichkeit gegen diese bestimmt kaufte der Kaiser Friedrich II. das Vogtthum von Rudolf zurück. Dagegen erwarb dieser die Grafschaft im Aargau, die Schirmvogtei über das Stift Seckingen u. die Kastenvogtei vom Kloster Marbach, die Herrschaft Lauffenburg. Er st. 1233 u. durch seine Söhne wurden die Habsburgischen Besitzungen getheilt. A) Albrecht IV., der Weise, bekam zu seinem Theil H. u. die Güter im Aargau u. im Elsaß; u. in seiner Familie erbte der Titel als Landgraf von Elsaß fort. Er war vermählt mit Hedwig, Tochter des Grafen Ulrich von Kyburg, Lenzburg u. Baden, u. durch sie ein Verwandter des Kaisers Friedrich II., er begleitete diesen 1240 auf dem Kreuzzuge u. st. zu Askalon. Von seinen drei Söhnen, Rudolf IV., Albrecht V. u. Hartmann, überlebte Rudolf seine Brüder, wurde 1273 deutscher Kaiser u. Stifter des Hauses Österreich. Er vermehrte seine Besitzungen in der Schweiz, so daß Freiburg, Luzern, Zug, Glarus, Kyburg, Zofingen, Grüningen, Baden, Lenzburg, Aarau etc. theilweis od. ganz unter Habsburgische Herrschaft kamen; außerdem benutzte er die kaiserliche Macht, um seinem Stamme Österreich, Steyermark, Kärnten u. Krain zu erwerben. Als Rudolf 1291 starb, hinterließ er, da sein jüngerer Sohn Rudolf bereits 1289 gestorben war, einen Enkel Johann (st. 1313) u. älteren Sohn Albrecht. Dieser, welcher 1298 deutscher Kaiser wurde, gedachte seine großen Besitzungen zu einem Fürstenthum zu vereinigen; er setzte daher Vögte in Schwyz, Uri u. Unterwalden ein, reizte aber dadurch die Schweizer sich zu erheben. 1307 schlossen diese den Schweizerbund, welchen Albrechts Ermordung u. die kriegerischen Ereignisse unter seinen Söhnen u. Nachfolgern, Friedrich u. Leopold, zu stören hinderten.[830] Während der Kriege des Herzogs Leopold von Österreich gegen den Schweizerbund gingen schon mehrere Habsburgische Besitzungen in der Schweiz verloren, noch mehr aber, als 1351 Zürich u. darauf Zug, Glarus u. Luzern der Eidgenossenschaft beitrat, u. zuletzt als 1415 Papst Johann XXIII. den Bann u. Kaiser Sigismund die Acht gegen Herzog Friedrich von Österreich aussprachen, u. 1418 leistete das Haus H. auf allen Besitz in der Schweiz, selbst auf die Stammburg H. (welche an Bern kam), mit Ausnahme von Freiburg im Uchtlande, Winterthur, Thurgau mit Rapperswyl, dem Frickthal, Lauffenburg u. Rheinfelden, Waldshut u. Seckingen, Verzicht u. selbst Freiburg ging 1450 u. Rapperswyl 1460 dem Hause H. verloren. 1467 verkauften die Habsburger das nun nicht mehr zu behauptende Winterthur an Zürich, u. 1474 trat unter französischer Vermittelung Herzog Sigismund alle Habsburgische Besitzungen in der Schweiz, außer dem Frickthalmit Lauffenburg u. Rheinfelden, an die Eidgenossenschaft ab. Die übrigbleibenden Besitzungen behauptete das Haus H. bis 1802, wo es dieselben im Frieden von Luneville ebenfalls an die Schweiz abtrat. Während dieser Zeit wurde das Haus H. (jetzt Haus Österreich genannt) eins der ersten in Europa. Seit der Wahl Albrechts II. von Österreich zum Kaiser, 1438, blieb die Kaiserkrone (mit Ausnahme Karls VII. von Baiern) stets bei dem Hause H. Kaiser Maximilian erlangte durch Heirath mit Marie, Erbtochter von Burgund, den größten Theil von Burgund; Philipp, dessen Sohn, durch Heirath mit Johanna von Spanien die Krone dieses Reichs, welche dessen Sohn, Karl V., mit der deutschen Kaiserkrone verband. Zwar spaltete sich schon um diese Zeit das Habsburgische Besitzthum in zwei Hälften, von denen die eine Spanien u. die Niederlande, die andere Deutschland befaßte; allein unter Ferdinand I. kam Böhmen u. Ungarn an Österreich. Die Macht dieses Hauses in dem eigentlichen Österreich wurde durch das Aussterben der Nebenlinien noch vermehrt, u. später machte dies Haus auch in Italien bedeutende Erwerbungen. Zwar setzte der Dreißigjährige Krieg der Ausbreitung der Macht H-s Grenzen, u. auch Spanien wurde nach dem erfolglosen Spanischen Erbfolgekriege an die Bourbon abgetreten, indessen erhielt die Hauptlinie die Niederlande u. wurde auch durch andere Abtretungen einigermaßen entschädigt. Mit Karls VI. Tode 1740 erlosch der Habsburgische Mannsstamm; indessen wurde seine Tochter, Marie, zum Erben erklärt, u. sie u. ihr Gemahl, Franz von Lothringen, welcher ein neues Lothringischösterreiisches Haus stiftete, blieb in dem Besitz der meisten derselben. Das letztere blüht noch jetzt in dem österreichischen Kaiserstamm, während die Spanische Mannslinie 1700 mit Karl II. erloschen u. durch Heirath Ludwigs XIV. u. Testament Karls II. an die Bourbons übergegangen ist; vgl. Lichnowski, Geschichte des Hauses H., Wien 1836 f., 2 Bde.

B) Rudolf III., der Schweigende, jüngerer Sohn Rudolfs II, der Gründer der Habsburg-Lauffenburgischen Linie, erhielt die Besitzungen im Breisgau, die Grafschaften Klettgau, Rheinfelden u. Lauffenburg u. führte für seine Person auch noch den Titel als Landgraf von Elsaß; er st. 1249. Später spaltete sich diese Linie wi. der in zwei Zweige: a) der ältere, die Grafen von Lauffenburg, gestiftet von Gottfried I., starb in Deutschland mit Johann IV. 1408 aus, soll aber im Hause Fielding in England in weiblicher Linie fortdauern; b) die jüngere, die Grafen von Kyburg (s.d.), mit Egon 1415 aber erloschen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 830-831.
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