Logik

[606] Logik (logikê, logica): Lehre vom logos, vom Denken, die Wissenschaft von den logischen (s. d.) Gesetzen und Principien des Denkens, von den Denkgesetzen und Denkfunctionen, die bei der Erforschung der Wahrheit wirksam sind, angewendet werden müssen. Die Logik analysiert, auf Grundlage der Psychologie (deren sie sich als Hülfsmittel bedient, ohne mit ihr zusammenzufallen), den Denkproceß, untersucht die Denkformen, Denkfunctionen (Urteil, Schluß, Begriff) – - formale Logik –, prüft die Gültigkeit der allgemeinen Erkenntnisprincipien – Erkenntnistheorie (s. d.) – und untersucht kritisch die Methoden der WissenschaftenMethodenlehre (Methodologie). Die Logik[606] ist, indem sie das Denken auf seine Tauglichkeit zur Wahrheit hin prüft und indem sie Regeln, Normen (s. d.) für das richtige (s. d.) Denken aufstellt, eine normative Wissenschaft, sie ist Kritik des Denkens und Erkennens, nicht bloß beschreibend-genetische Psychologie, wie der extreme Psychologismus (s. d.) glaubt. Die »formale« Logik hat ihren Namen davon, daß sie die Form des Denkens, die Denkfunction, zum eigentlichen Object der Reflexion macht, ohne deshalb von allem Denkinhalt abstrahieren zu können, wie die (extrem) »formalistische« Logik es vermeint. Die Grundvoraussetzung der Logik ist der Wille zur Wahrheit (s. d.), die Forderung des denkenden Ich nach Einheit und Übereinstimmung mit sich selbst in allen Tätigkeiten, das Postulat der Zweckmäßigkeit der Denkacte, also ein teleologisches (s. d.) Princip. Die Logik kann als eine »Ethik« des Denkens bezeichnet werden. – Die »Logik« im weiteren Sinne umfaßt formale Logik und Erkenntnistheorie, im engeren Sinne wird sie von letzterer unterschieden.

Der Name »Logik« als Kunstlehre des Denkens geht auf die Stoiker zurück. Das logikon zerfällt in Rhetorik und Dialektik (s. d.) (Diog. L. VII, 41). CICERO bemerkt: »Jam in altera philosophiae parte quae est quaerendi ac disserendi, quae logikê dicitur« (De fin. I, 7, 22; vgl. PRANTL, G. d. Log. I, 514, 535).

Eine gewisse Ausbildung erfährt die Logik schon in der indischen Nyaya-Lehre. Schluß und Beweisführung werden bewußt gebraucht von den Eleaten, Sophisten, Megarikern. SOKRATES legt Wert auf Definition (s. d.) und Induction (s. d.). PLATO begründet eine »Dialektik« (s. d.). Begründer der Logik, die zwar formal, aber nicht formalistisch ist (weil sie die Denk- als Seinsformen auffaßt), ist ARISTOTELES. Es finden sich bei ihm analytische und dialektische Untersuchungen, später im »Organon« (s. d.) vereinigt (vgl. Analytik). Die Aristotelische Logik ist eine Begriffs-Logik und eng mit dem Sprachlichen, der Grammatik, verknüpft (vgl. TRENDELENBURG, Elementa logices Aristotelicae 1836, ed. IX, 1892). Die Peripatetiker EUDEMUS und THEOPHRAST bilden diese Logik teilweise weiter aus, formulieren die hypothetischen und disjunctiven Schlüsse, so auch die Stoiker, deren Logik grammatisch-formalistisch ist; sie bauen auch die Erkenntnistheorie (s. d.) aus. Die Epikureer ersetzen die Logik durch die Kanonik (s. d.), beschäftigen sich mit der Lehre von der Induction (s. d.) und Analogie (s. d.). Von den Skeptikern stellt besonders KARNEADES eine Theorie der Wahrscheinlichkeit (s. d.) auf. Den Universalienstreit (s. d.) inauguriert PORPHYR durch seine Lehre von den »quinque voces« (Isagoge in Aristotel. organ.). Von Bedeutung für die Logik ist auch APULEIUS (De interpretat. = 3. Buch der Abh. d. Deo Platonis).

BÖETHIUS übersetzt und erläutert Teile des Organon und die »Isagoge« des Porphyr, schreibt auch über Schlüsse und über Topik (s. d.). »Est... finis logicae inventio iudiciumque rationum« (PRANTL, G. d. Log. I, 681). Nach AUGUSTINUS ist die Logik die Wissenschaft, »in qua quaeritur) quonam modo veritas percipi possit« (De civ. Dei VIII, 10). Die Logik der Scholastik wird immer mehr formaler Art, Begriffs- und Subsumtions-Logik (s. d.), der Universalienstreit (s. d.) hingegen ist erkenntnistheoretisch-material. »Logica vetus« ist die durch Boëthius überlieferte, »logica modernorum« (»nova«) die um die Analytik und Topik bereicherte (also das ganze Organon enthaltende) Logik (seit JOH. VON SALISBURY, Metalog. 1160). Die Araber geben den Anstoß zur Unterscheidung einer theoretischen, reinen Logik (»logiva docens«) und einer[607] praktischen, angewandten Logik (»logica utens«). Ein vielbenutztes Compendium der Logik ist im Mittelalter die Synopsis eis tên 'Aristotelous loikên epistêmên von MICHAEL PSELLUS (11. Jahrh.), übersetzt von PETRUS HISPANUS, dessen »Summulae logicales« lange in Gebrauch stehen. – Nach ABAELARD ist die Logik »diligens ratio disserendi i.e. discretio argumentorum, per quae disseritur i.e. disputatur«. – »Hoc autem logicae disciplinae proprium relinquitur, ut scilicet vocum impositiones pensando, quantum unaquaque proponatur oratione sive dictione, discutiat; physicae verum proprium est, inquirere, utrum rei natura consentiat enuntiatum« (Dial. p. 361). JOH. VON SALISBURY bemerkt: »Logica est ratio disserendi, per quam totius prudentiae agitatio solidatur« (bei PRANTL, G. d. L. II, 237). Nach ALBERTUS MAGNUS ist die Logik »sapientia contemplativa docens, qualiter et per quae devenitur per notum ad ignoti notitiam«. Sie ist »ratio disserendi.. quae in duas distribuitur partes: scientiam inveniendi... et scientiam indicandi« (vgl. PRANTL, G. d. Log. III, 92; ÜBERWEG-HEINZE, Gr. d. Gesch. d. Philos. II8, 267). Gegenstand der Logik ist die »argumentatio«, die Logik ist ein »instrumentum philosophiae«. Nach THOMAS ist die Logik »ars quaedam necessaria.... quae sit directiva ipslus actus rationis, per quam scilicet homo in ipso actu rationis ordinate, faciliter et sine errore procedat« (1 anal. 1a). Die Logik »est de intentionibus rationis, quae ad omnes res se habent« (1 anal. 20 d). Sie handelt von den »entia rationis«, lehrt den »modum procedendi in omnibus scientiis«, betrachtet (wie die Mathematik) »tantum res secundum principia formalia«. Sie hat zwei Teile: »inventivam« et »indicativam« (Log. IV, l), zerfällt in »logica docens« und »logica utens« (Trin. 2, 2, 1c; vgl. in IV met. 4). ROGER BACON erklärt: »Finis logicae est compositio argumentorum, quae movent intellectum practicum ad finem et amorem virtutis et felicitatis futurae« (Op. maj. p. 59). R. LULLUS, der eine »ars magua« (s. d.) begründet, bestimmt: »Logica est ars et scientia, qua verum et falsum ratiocinando cognoscuntur et unum ab altero discernitur verum eligendo et falsam dimittendo« (bei PRANTL, G. d. L. III, 150). Nach DUNS SCOTUS ist die Logik ein »modus sciendi«. »Subiectum logicae est conceptus formatus ab actu rationis« (vgl. PRANTL, G. d. I,. III, 150). Nach WILHELM VON OCCAM hat es die Logik zu tun »intentionibus, quae vere opera nostra sunt«. »Logica, rhetorica et grammatica sunt vere notitiae praclicae et non speculativae, quae vere dirigunt intellectum in operationibus suis, quae sunt mediante voluntate in sua potentia« (vgl. PRANTL, G. d. L. III, 331).

Der Peripatetiker ZABARELLA bestimmt: »Logica est habitus intellectualis seu disciplina instrumentalis a philosophis ex philosophiae habitu genita, quae secundas notiones in conceptionibus rerum fingit et fabricat, ut sint instrumenta, quibus in omni re verum cognoscatur et a falso discernatur« (De nat. log. I, 10). Aristoteliker ist auch MELANCHTHON (Dialekt.), ferner L. VALLA, L. VIVES u. a. Gegner der überkommenen (als unnatürlich betonten) Logik ist teilweise PETRUS RAMUS (Dialect. partit. 1543; Institut. dialect. 1543). Er teilt die Logik (die »ars bene disserendi«) ein in: 1) die Lehre von der Erfindung (»invetio argumentorum«), d.h. von den Begriffen, und 2) die Lehre von der »dispositio« und dem »indicium« (Urteil, Schluß, Methode). Zwischen seinen Anhängern, den Ramisten (s. d.), und den Aristotelikern vermitteln die Semi-Ramisten, so Goclen, nach welchem eine Art des Sorites (s. d.) benannt ist. Den extremen Formalismus bekämpfen NICOLAUS CUSANUS, TELESIUS, CAMPANELLA (Philos. rational.), VANINI, G. BRUNO (De progressu et lampade venatoria[608] Logicorum 1587). Nach MICRAELIUS ist die Logik »ars, qua intellectum nostrum in suis tribus operationibus informamus, ut verum a falso sciat recte discernere« (Lex. philos. p. 602).

F. BACON stellt der syllogistischen seine Logik der Induction, seine Methodenlehre entgegen. »Logica, quae nunc habetur, inutilis est ad inventionem scientiarum« (Nov. Organ. I, 11). »Logica, quae in usu est, ad errores... stabiliendos et figendos valet, potins quam ad inquisitionem veritatis; ut magis damnosa sit, quam utilis« (l.c. I, 12). »In notionibus nil sani est, nec in logicis« (l.c. I, 15). Die Logik ist »doctrina de intellctu et ratione« (De augm. scient.). DESCARTES wendet sich gegen die Dialektik (s. d.), »quae modum docet ea, quae iam scimus, aliis exponendi, vel etiam de iis, quae nescimus, multum sine iudicio loquendi, quo pacto bonam mentem magis corrumpit quam auget« (Princ. philos., praef.). Er gibt methodische (s. d.) Regeln der Forschung und stellt ein festes Princip des Erkennens auf (s. Cogito). Von den Cartesianern sind als Logiker zu nennen A. GEULINCX (Logica 1662), CLAUBERG: »Logica est ars ratione utendi« (Logica, Opp. p. 913), ARNAULD und NICOLE, die Verfasser der »Logik von Port-Royal« (La logique ou l'art de penser 1644): »Logica est ars bene utendi ratione in rerum cognitione acquirenda, tam ad sui ipsius, quom aliorum institutionem« (l.c. p. 1). Nach GASSENDI ist die Logik die Lehre vom richtigen Denken. Sie ist »abiuncta a rebus« (reine Logik) und »coniuncta cum rebus« (angewandte Logik) (Opp. IV, 1658).

Nach LOCKE beschäftigt sich die Logik oder Semiotik (s. d.) mit der Untersuchung der Zeichen (s. d.) für das Verständnis der Dinge und für die Mitteilung des Wissens an andere (Ess. IV, ch. 21, § 4). Er begründet eine neue Erkenntnislehre (s. d.). So auch LEIBNIZ, der die Schullogik nicht unterschätzen will (Theodic. I A, § 27). Die Logik, »scientia generalis«, ist die Wissenschaft, »quae modum docet, omnes alias scientias ex datis sufficientibus inveniendi et demonstrandi« (Erdm. p. 86 a). Alle logischen Regeln sollen »per numeros« demonstriert werden (l.c. p. 164 b; vgl. p. 85 a, 86a). CHR. WOLF bestimmt die Logik als den Teil der Philosophie, »qune usum facultatis cognoscitivae in cognoscenda veritate ac vitando errore tradit« (Philos. rational. § 61). »Defnitur logica naturalis docens per notitiam confusam dirigendi facultatem cognoscitivam in veritate cognoscenda.« »Logica naturalis utens est habitius sive ars dirigendi facultatem cognoscitivam in cognitione veritatis solo usu acquisitus« (l.c. § 8, 9). Die Logik hilft uns dazu, »daß wir die Kräfte des menschlichen Verstandes und ihren rechten Gebrauch in Erkenntnis der Wahrheit erkennen lernen« (Vern. Ged. von d. Kr. d. m. V. S. 6). Es gibt eine »lehrende« und eine »ausübende« Logik (l.c. S. 227). Nach FEDER soll die Logik »recht denken lehren« (Log. u. Met. S. 17). Die Logik muß ein »Organon für die übrige Philosophie sein« (l.c. S. 18). Ähnlich BAUMGARTEN, DARIES, G. F. MEIER, J. EBERT, H. S. REIMARUS, ULRICH (Instit. logic. 1785), REUSCH: »Logica est scientia perfectionum facultatis cognoscitivae mediis convenientibus obinendarum« (Log. 1760, § 99), HANSCH (Ars inveniendi 1727; Organon 1743), Versuche zur Reform der Logik machen TSCHIRNHAUSEN (Medic. ment.), CRUSIUS (Weg zur Gewißheit 1747), PLOUCQUETT, LAMBERT (N. Organ.), CONDILLAC (Logique 1792), DE CROUSAZ (Logique 1725), FEDER (Log. u. Met. S. 17 ff.). D'ARGENS erklärt: »La logique consiste dans les réflexions que nous faisons sur les principales opérations de notre esprit« (Philos.[609] du Bon-sens I, p. 197). Nach HUME ist die Aufgabe der Logik »die Darlegung der Principien und Operationen unseres Denkvermögens und der Beschaffenheit unserer Vorstellungen« (Treat., Einl. S. 3). PLATNER erklärt: »Die höhere Logik ist eine Untersuchung des menschlichen Erkenntnisvermögens, angestellt in der Absicht, genauer zu bestimmen, ob der Mensch fähig sei, die Wahrheit zu erkennen und zu beweisen, d. i. ob das menschliche Erkenntnisvermögen gelten könne als Maßstab der Wahrheit« (Philos. Aphor. I, § 10). Die Logik ist »eine pragmatische, mit Bemerkungen, Grundsätzen und Regeln von Wahrheit und Irrtum begleitete Geschichte des menschlichen Erkenntnisvermögens« (l.c. § 13). »Wiefern die Logik hinzielt auf Berichtigung und Beweis der großen Wahrheiten der höhern Philosophie, sofern ist sie höhere Logik. Wiefern sie Absichten hat für Berichtigung und Beweis solcher Begriffe und Urteile, welche erscheinen in den niedern Kenntnissen und Wissenschaften des gegenwärtigen Lebens, sofern ist sie niedere Logik« (l.c. § 14). »Wiefern die Logik allgemein untersucht die Beschaffenheit, Wirkungsart und den Grund der menschlichen Erkenntniskräfte, sofern ist sie theoretisch. Wiefern sie mitteilt Bemerkungen von dem Ursprung und Regeln von der Verhütung des Irrtums, sowie auch von Erfindung und -Behandlung der Wahrheit, sofern ist sie praktisch« (1. G. § 15). Später versteht er unter Logik eine »kritische Untersuchung des Erkenntnisvermögens« (Log. u. Met. S. 3).

KANTS formale Logik ist (im Gegensatze zur »transcendentalen Logik«) formalistisch und antipsychologisch (WW. VIII, 14). Die Logik ist die »Wissenschaft von den notwendigen Gesetzen des Verstandes und der Vernunft überhaupt oder – welches einerlei ist – von der bloßen Form des Denkens überhaupt« (Log. S. 4). Sie abstrahiert von allen Objecten (ib.), ist kein Organon (s. d.), sondern ein Kanon (s. d.) des Verstandes und enthält »lauter Gesetze a priori«, ohne auf psychologischen Principien zu fußen (l.c. S. 6). Sie fragt, wie wir denken sollen (ib.). Die Logik ist eine »Selbsterkenntnis des Verstandes und der Vernunft... lediglich der Form nach« (l.c. S. 7). Sie ist die »Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt«, während die Ästhetik (s. d.) die »Wissenschaft der Regeln der Sinnlichkeit« ist (Krit. d. r. Vern. S. 77). »Als allgemeine Logik abstrahiert sie von allem Inhalt der Verstandeserkenntnis und der Verschiedenheit ihrer Gegenstände, und hat mit nichts als der bloßen Form des Denkens zu tun.« »Als reine Logik hat sie keine empirischen Principien... aus der Psychologie« (l.c. S. 78 f.). Die angewandte Logik ist »eine Vorstellung des Verstandes und der Regeln seines notwendigen Gebrauchs in concreto« (l.c. S. 79). Die allgemeine Logik betrachtet »nur die logische Form im Verhältnisse der Erkenntnisse aufeinander« (ib.). Die transcendentale (s. d.) Logik hingegen ist material, ist Erkenntnistheorie (s. d.). »In der Erwartung..., daß es vielleicht Begriffe geben könne, die sich a priori auf Gegenstände beziehen mögen, nicht als reine oder sinnliche Anschauungen, sondern bloß als Handlungen des reinen Denkens, die mithin Begriffe, aber weder empirischen noch ästhetischen Ursprungs sind, so machen wir uns zum voraus die Idee von einer Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisses, dadurch wir Gegenstände völlig a priori denken. Eine solche Wissenschaft, welche den Ursprung, den Umfang und die objective Gültigkeit solcher Erkenntnisse bestimmte, würde transcendentale Logik heißen müssen, weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu tun hat, aber lediglich,[610] sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen wird« (l.c. S. 80 f.). Sie zerfällt in die transcendentale Analytik (s. d.) und Dialektik (s. d.) (l.c. S. 80 f.).

Im Sinne der Kantschen formalen Logik lehren: HOFFBAUER: Die reine Logik ist die »Wissenschaft von den Formen des Denkens« (Anfangsgründe d. Log. S. 137). KIESEWETTER: Die Logik ist »die Wissenschaft von den allgemeinen und notwendigen Regeln des Denkens« (Gr. d. Log. § 1), SCHMID (Gr. d. Log. 1797), MASS (Gr. d. Log. 1793), TIEFTRUNK (Gr. d. Log. 1801), ABICHT (Verbess. Logik 1802), G. E. SCHULZE: Zweck der Logik ist die »Angabe der Gesetzmäßigkeit des Verfahrens bei allen Arten der Einheit, welche durch den Verstand an Vorstellungen jeder Art hervorgebracht werden kann« (Gr. d. allgem. Log. S. 9). FRIES: Die Logik ist die »Wissenschaft von den Regeln des Denkens« (Gr. d. Log. S. 3). Die philosophische (demonstrative) Logik ist die »Wissenschaft der analytischen Erkenntnis oder von den Gesetzen der Denkbarkeit eines Dinges«, die »anthropologische« Logik »die Wissenschaft von der Natur und dem Wesen unseres Verstandes« (l.c. S. 4; Syst. d. Log. S. 3 ff.), GERLACH (Gr. d. Log. 1817), FISCHHABER (Lehrb. d. Log. 1818), KRUG (Denklehre 1806, 2. A. 1819): »Die Wissenschaft von der ursprünglichen Gesetzmäßigkeit unseres Geistes in Ansehung des bloßen Denkens... heißt eine Denklehre.« Sie ist »eine Wissenschaft vom gesetzmäßigen (analytischen) Verstandes- oder Vernunftgebrauch« (Handb. d. Philos. I, § 112), L. H. JACOB (Gr. d. allg. Log. 4. A. 1800), KÖPPEN (Leitfad. für Log. u. Met. 1809), TWESTEN: Die Logik ist die »Theorie von der Anwendung der beiden Grundsätze der Identität und des Widerspruchs« (Log. 1825, Anf.), E. REINHOLD: »Die formale Logik, als die Lehre von den subjektiven Formen unseres Denkens, schöpft ihren Inhalt... aus dem Vereine rationaler Betrachtung und empirischer Beobachtungen« (Lehrb. d. philos. propädeut. Psychol. u. d. formal. Log.2, S. 30, vgl. S. 313 ff.), BACHMANN (Syst. d. Log. 1828), CALKER (Denklehre 1822). Nach ihm ist die Logik (Dialektik) »die Lehre von der Entstehung, Gesetzgebung und Ausbildung des höheren (intellectuellen) Bewußtseins im Menschen« (Denklehre S. 3, 7, 9 f.) u. a.

Selbständiger sind S. MAIMON, der die Logik auf Erkenntnislehre (Transcendentalphilosophie), im Gegensatze zu Kant, stützen will (Vers. ein. neuen Log. 1794, Vorr. u. S. 407 ff.), C. L. REINHOLD (Theor. d. menschl. Vorstellungsvermögens 1789; Vers. ein. Krit. d. Log. 1806), BARDILI, der das Denken (s. d.) als Rechnen auffaßt (Gr. d. erst. Log. 1800). DESTUTT DE TRACY bestimmt: »La science logique ne consiste que dans l'étude de nos opérations intellectuelles et de leurs effets.« »La théorie de la logique n'est donc autre chose que la science de la formation de nos idées, de leur expression, de leur combinaison et de leur déduction; en un mot ne consiste que dans l'étude de nos moyens de connaître« (El. d'idéol. III, ch. 1, p. 143).

Als Reaction gegen den logischen Formalismus tritt eine metaphysische, ontologische (s. d.) Gehaltslogik auf, welche Denk- und Seinsformen identificiert, das Sein aus dem Denken, aus logischen Processen ableiten will. Die Logik wird zugleich Erkenntnistheorie und Metaphysik. So schon bei J. G. FICHTE, in dessen »Wissenschaftslehre« (s. d.). Die »gemeine Logik« ist keine wahre Wissenschaft (Nachgelass. WW. I). Die allgemeine Logik muß, aus der Wissenschaftslehre deduciert werden, setzt das Erkennen voraus (Üb. d. Begr. d. Wissenschaftsl. 1794, S. 45 ff.; Gr. d. g. Wissensch. S. 2 ff., 208, 282). Ähnlich SCHELLING (Syst. d. tr. Ideal. S. 35 ff.; Vorles. üb. d. Meth. d. akad.[611] Stud. S. 122 ff.). Ferner MEHMEL (Vers. ein. analyt. Denklehre 1803), KLEIN (Verstandeslehre 1810, S. 20), THANNER (Lehrb. d. Log. 1807), TROXLER: Die Logik ist eine »selbständige Wissenschaft, durch die der menschliche Geist und die Denkkraft zur Selbsterkenntnis ihrer ursprünglichen Vermögen und ihrer naturgemäßen Wirksamkeit geführt wird« (Log. 1829, I, 133, CHR. KRAUSE, welcher »historische« (empirische), kritische und transcendentale (philosophische) Logik unterscheidet (Gr. d histor. Log. 1803, § 11 ff.). Logik ist »das organische Ganze der Erkenntnis von dem Erkennen – Erkenntniswissenschaft« (Log. S. 1), LINDEMANN (Die Denkkunde 1846), TIBERGHIEN (Logique 1865). F. BAADER unterscheidet »theosophische« und »anthroposophische« Logik, Wissenschaft des unendlichen und des endlichen Denkens. Die Logik ist »Sprach- und Denklehre«, »die Formierungslehre oder die Lehre vom Logos als Formator durch seinen Geist« (WW. I, 315). Ähnlich FR. HOFFMANN (Gr. d. allg. rein. Log. 2. A., 1855), SCHADEN (Syst. d. posit. Log. 1841). – HEGEL betrachtet die Logik als Grundwissenschaft, als System des reinen Gedankens, der Wahrheit an sich, der Einheit von Subjectivem und Objectivem, Denken und Sein; das Sein selbst ist »Begriff« (H. d.). Sie zerfällt in die objective (Logik des Seins) und subjective (Logik des Begriffs). Sie ist, als Dialektik (s. d.), Metaphysik. Sie enthält den »Gedanken, insofern er ebenso sehr die Sache an sich selbst ist« (Log. I, 35 f.). Sie ist insofern die »Darstellung Gottes, wie er in seinem ewigen Wesen, vor der Erschaffung der Natur und eines endlichen Geistes ist« (l. c S. 36), die »Wissenschaft der absoluten Form«, die »reine Idee der Wahrheit selbst« (l.c. III, 27), die »Wissenschaft der reinen Idee, das ist die Idee im abstracten Elemente des Denkens« (Encykl. § 19). Sie ist eins mit der Metaphysik, »der Wissenschaft der Dinge in Gedanken gefaßt, welche dafür galten, die Wesenheiten der Dinge auszudrücken« (l.c. § 24). Die Logik zerfällt in die »Lehre vom Sein«, »Lehre vom Wesen«, »Lehre von dem Begriffe und der Idee« (l.c. § 83). Die gemeine »Verstandes-Logik« ist nur »eine Historie von mancherlei zusammengestellten Gedankenbestimmungen, die in ihrer Endlichkeit als etwas Unendliches gelten« (l.c. § 82). Hierher gehören auch HINRICH (Grundlin. der Philo(s. d.) Log. 1826), GABLER, ERDMANN (Gr. d. Log. u. Met. 1841), WEISSENBORN (Log. u. Met. 1850), K. ROSENKRANZ (Wissensch. d. log. Idee 1858), welcher die subjective Logik von der (objectiven) Ideologie (s. d.) unterscheidet, K. FISCHER (Syst. d. Log. u. Met. 1852 – 65) u. a.

Die formalistische Logik erneuert HERBART. Sie dient der Verdeutlichung der Begriffe (Hauptpunkte d. Log. 1808), ist eine normative Wissenschaft, hat es nur »mit Verhältnissen des Gedachten, des Inhaltes unserer Vorstellungen« zu tun (Psychol. als Wissensch. II, § 119). Sie beschäftigt sich »nicht mit dem Actus des Vorstellens..., sondern bloß mit dem, was vorgestellt wird« (Hauptp. d. Log. S. 103). »In der Logik ist es notwendig, alles Psychologische zu ignorieren, weil hier lediglich diejenigen Formen der möglichen Verknüpfung des Gedachten sollen nachgewiesen werden, welche das Gedachte selbst nach seiner Beschaffenheit zuläßt« (Lehrb. zur Einl. in d. Philos. § 35; vgl. Encykl. d. Philos. S. 1, 241 ff.). Nach DROBISCH ist Aufgabe der Logik die Feststellung der »Normalgesetze« unseres Denkens (N. Darstell. d. Log. S. XVII). Hierher gehören ferner WAITZ, STRÜMPELL, ALLIHN (Antibarbarus logicus 1850), R. ZIMMERMANN (Gr. d. Log. 1860), LINDNER (Lehrb. d. formal. Log. 1861), DRBAL, VOLKMANN: »Die Aufgabe der Logik besteht in der Darstellung jener Gesetze, denen das Denken seine Richtigkeit in formaler Beziehung verdankt«[612] (Lehrb. d. Psychol. I4, 52). – Nach WHATELY ist die Logik eine Wissenschaft vom Schließen (Elem. of Log., Introd.), nach W. HAMILTON »the science of the laws of thought as thought« (Lect. on Met. and Log. III, p. 4). – Dagegen hat die Logik von J. ST. MILL einen erkenntnistheoretischen Charakter. Sie ist »die Wissenschaft von den Verstandesoperationen, welche zur Schätzung der Evidenz dienen« (Syst. d. Log. I, 12). Sie muß die psychologischen Bedingungen des Denkens berücksichtigen (Exam.5, p. 461). Zum Teile ist sie (inductive) Methodenlehre (s. d.). So auch die Logik von JEVONS (Princ. of Science2, 1877). Er behandelt auch den logischen »Algorithmus«, die mathematisch formulierte Logik (Pure Logic 1864). So auch BOOLE, PEIRCE, MC COLL, SCHRÖDER, DELBOEUF (Log. algorim.), WUNDT (s. unten) u. a.

Zwischen formalistischer und (ontologischer, speculativer) Gehalts-Logik wird in verschiedener Weise vermittelt. Anstatt der Identität (s. d.) von Denken und Sein wird nur ein Parallelismus (s. d.) oder eine Correlation zwischen beiden statuiert. So bei SCHLEIERMACHER, nach welchem Logik und Metaphysik zur Dialektik (s. d.) vereinigt werden müssen (Dial. § 16). Vermittelnd lehren ferner H. RITTER (Syst. d. Log. u. Met. 1856), BRANISS, CHALYBAEUS, BENEKE (Syst. d. Log. I, 5, 26 ff.), nach welchem die Logik auf der Psychologie fußt (Neue Psychol. S. 94; Pragmat. Psychol. II, 184 f; Lehrb. d. Psychol.3, § 125), TRENDELENBURG (Log. Untersuch.), HILLEBRAND, nach welchem die Logik »Theorie der Wissenschaft«, Wissenschaft des Begriffes schlechthin ist (Philo(s. d.) Geist. II, 7 ff.), BOLZANO, der die Unabhängigkeit der Logik von der Psychologie, die Notwendigkeit der Abstraction von den subjectiven Denkfunctionen betont (Wissenschaftelehre), W. ROSENKRANTZ (Wissensch. d. Wiss. I, 123 f., 129; II, 73 f.), ULRICI (Syst. d. Log.), HARMS, der die Logik als Wissenschaft vom (formalen) Wissen bestimmt (Log. S. 38). Nach V. COUSIN ist die Logik »l'examen de la valeur et de la légitimité de nos divers moyens de connaître« (Du vrai p. 34). Nach HAGEMANN ist die Logik »die Wissenschaft von den Gesetzen des Denkens und der dadurch bedingten Richtigkeit der Gedankenformen«. Sie ist formal, aber nicht formalistisch (Log. u. Noet.5, S. 12), bedarf nicht der Psychologie (l.c. S. 14), ist auch nicht mit der Grammatik zu identificieren (l.c. S. 14). Scholasticierend sind die logischen Lehrbücher von ROTHENFLUE, LIBERATORE, TONGIORGI, SANSEVERINO, STÖCKL, COMMER, BALMES, GRATRY u. a.

Nach ÜBERWEG ist die Logik »die Wissenschaft von den normativen Gesetzen der menschlichen Erkenntnis« (Log. § 1). Er betont die objective Gültigkeit des richtigen Denkens und den Gedanken, »daß die wissenschaftliche Erkenntnis nicht mittelst apriorischer Formen von rein subjectiven Ursprunge gewonnen wird, noch, wie Hegel u. a. meinen, durch apriorische und zugleich objectiv gültige Formen, sondern durch die Combination der Erfahrungstatsachen nach logischen, durch die objective Ordnung der Dinge selbst mitbedingten Normen, deren Befolgung unserer Erkenntnis eine objective Gültigkeit sichert« (l.c. VI). Die Logik ist als »Theorie« »der Inbegriff der Normen und als Kunst die richtige Anwendung der Normen, denen die subjective Erkenntnistätigkeit sich unterwerfen muß, um ihr Ziel zu erreichen, welches in der Erhebung des Seins zum Bewußtsein, in der Übereinstimmung unserer subjectiven Gedanken mit der objectiven Realität liegt« (Welt- u. Lebensansch. S. 18). LOTZE erklärt: »Die Logik soll bloß lehren, in welchen Formen wir unsere Einzelvorstellungen verbinden, wie wir eine Vielheit solcher verbundenen Ganzen aufeinander beziehen[613] und sowohl jene Form als diese Beziehung abändern müssen, damit unser Gesamtgedanke dem zu erkennenden Tatbestande und dessen Änderungen immer so entspricht, daß wir durch die Verbindung unserer Gedanken imstande sind, aus gegebenen Tatsachen der Wahrnehmung andere nicht wahrgenommene oder zukünftige zu berechnen« (Gr. d. Log. S.102). Die Logik ist unabhängig von der Psychologie (Log. S. 53). Nach E. DÜHRING ist die Logik »die Lehre von den Bestandteilen und den Verbindungsarten eines wissenschaftlichen Zusammenhanges« (Log. S. l). Nach RIEHL ist sie die »Theorie der allgemeinen, widerspruchslosen Relationen zwischen Objecten Überhaupt« (Philos. Krit. II 1, 226). Nach J. BERGMANN hat die Logik zum Gegenstand »das Denken hinsichtlich seiner Angemessenheit zu dem im Erkennen und Wissen bestehenden Zwecke« (Die Grundprobl. d. Log.2, S. 2). Nach VOLKELT ist die Logik ein Teil der Erkenntnistheorie (Erfahr. u. Denk. S. 46 f.). Nach SIGWART ist sie eine »Kunstlehre des Denkens« (Log. I, 1), welche die »Kriterien des wahren Denkens« feststellen soll (l.c. S. 10). B. ERDMANN sieht als die Hauptaufgabe der Logik die Untersuchung über das Wesen des Urteils an (Log. I, Vorw.). Sie ist zu definieren als »die Wissenschaft von den formalen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Denkens, d. i. als die Wissenschaft von den formalen Voraussetzungen gültiger Urteile über die Gegenstände der Sinneswahrnehmung und des Selbstbewußtseins« (l.c. S. 15). Aber sie abstrahiert nur von den besonderen Inhalten des Erkennens, nicht von allem Denkinhalt. Sie ist nicht ein Teil der Psychologie, diese setzt die Gültigkeit des logischen Verfahrens voraus (l.c. S. 18 f.). – Erkenntnistheoretisch ist die Logik von SCHUPPE. Wichtig ist, »die reinen Gedankenelemente von der sprachlichen Einkleidung genau zu unterscheiden« (Log. S. l). Das Denken muß in seiner Arbeit gleichsam belauscht werden. »Vor allem müssen auf diesem Wege die verschiedenen Arten von Einheit, d. i. die obersten Begriffe selbst, vor unseren Augen entstehen; das ist Erkenntnis der Grundzüge des Wirklichen; von dieser Seite ist die Logik materiale Logik, zugleich Ontologie.« »Die Logik lehrt also nicht eine subjective Verfahrungsweise des bloßen Denkens (ohne Objecte) – die ist gar nicht denkbar –, sondern gibt inhaltliche Erkenntnisse, natürlich allgemeinster Art, vom Seienden überhaupt und seinen obersten Arten. Dies die Normen des Denkens« (l.c. S. 4). Die Logik ist »die Wissenschaft von dem objectiv gültigen, d. i. dem aus dem Wesen des Bewußtseins überhaupt notwendigen Denken, d. i. von dem ins Bewußtsein aufgenommenen oder bewußt gewordenen wirklichen Sein« (L e. S. 99). Nach SCHUBERT-SOLDERN hat die formelle Logik nur den Wert einer »Logik der Sprachformen« (Gr. ein. Erk. S. 169). – Nach KÜLPE ist die Logik die »Wissenschaft von den formalen Principien der Erkenntnis« (Einl. in d. Philos.2, S. 46). Sie ist eine »Kunstlehre des Denkens« (l.c. S. 47), ist unabhängig von aller Psychologie (1c. S. 48). Das betont auch HUSSERL (Log. Unters. I, 59), der sprachliche Erörterungen in den Vordergrund rückt (l.c. II, 3 ff.). Die Erkenntnistheorie ist »descriptive Phänomenologie« der Denk- und Erkenntniserlebnisse zum Zwecke erkenntniskritischer Untersuchungen (1 c. S. 4). Aufgabe der Phänomenologie ist, »die logischen Ideen, die Begriffe und Gesetze, zu erkenntnistheoretischer Klarheit und Deutlichkeit zu bringen« (1, c. II, 7). Erkenntnistheoretisch, antipsychologisch ist die Logik von H. COHEN. Sie ist »Logik des Urteils«, ist formal und sachlich zugleich (Log. S. 501). »Die Logik des Urteils erzeugt formal aus dem Urteil die Kategorien, als die reinen Erkenntnisse. Diese aber sind die Sachen, welche den Inhalt und[614] Gehalt vornehmlich der mathematischen Naturwissenschaft ausmachen. Das formale Urteil erzeugt diese sachlichen Grundlagen, als die Voraussetzungen der Wissenschaft« (ib.). Aufgabe der Logik ist, die Wissenschaft ihres Weges, bewußt zu machen (l.c. S. 502), sie ist Lehre von der Methode, ist »Logik des Ursprungs« (l.c. S. 33). Es ist eine »Logik des Idealismus« (l.c. S. 507); die Principien des Seins werden aus Denksetzungen abgeleitet. Die Logik ist die »Lehre vom Denken, welche an sich Lehre von der Erkenntnis ist« (l.c. S. 12). »Das reine Denken in sich selbst und ausschließlich muß die reinen Erkenntnisse zur Erzeugung bringen« (ib.). Das Denken der Logik ist das Denken der Wissenschaft (l.c. S. 17). Die Logik ist zugleich die Metaphysik (l.c. S. 516). Ähnlich NATROP (Philos. Monatsh. XXIII, 264 ff.).

Psychologistisch ist die Logik der englischen Associationspsychologen (BAIN, Log.), von LIPPS: Die Logik ist eine »psychologische Disciplin« (Gr. d. Log. S. 1), von F. BRENTANOS Schule, von G. HEYMANS (Philos. Monatsh. XXV). Die formale (analytische) Logik gehört teils zur Erkenntnistheorie, teils zur Methodologie (Ges. u. El. d. wiss. Denk. S. 38). Sie fragt, »wie es zugehe, daß im Bewußtsein aus gegebenen einfacheren neue zusammengesetzte Urteile entstehen; sie versucht diesen Proceß auf allgemeine und allgemeinste Gesetze zurückzuführen und unsere Überzeugung, daß die Ergebnisse derselben auch für die Wirklichkeit gelten müssen, zu erklären«. Sie untersucht ferner die verschiedenen Formen, in welchen die Denkgesetze zur Anwendung gelangen (l.c. S. 38). Aufgabe der Erkenntnistheorie ist »die exacte, durch empirische Untersuchung des gegebenen Denkens zu ermittelnde Feststellung und Erklärung der causalen Beziehungen, welche das Auftreten von Überzeugungen im Bewußtsein bedingen« (l.c. S. 3). Sie ist »Psychologie des Denkens« (l.c. S. 10). Die Entscheidung über den Erkenntniswert des Wissens kann nur auf psychologischem Wege gesucht werden (l.c. S. 17). »Die Erkenntnistheorie hat zuerst zu fragen: Was wissen wir? – Sodann: Über welche Daten müssen wir demnach verfügen?« Hier gilt die »regressiv-analytische Methode« (l.c. S. 478). Nach UPHUES ist die Logik »die Wissenschaft von der Art und Weise, wie wir zu richtigen Urteilen gelangen, oder von der Methode des Erkennens« (Psychol. d. Erk. I, 9). Nach H. SCHWARZ ist die Logik »die Lehre von den Bedingungen, unter denen wir unsere Denkinhalte für wahr oder falsch halten, sowie von den Mitteln, zu wahren Denkinhalten zu gelangen« (Psychol. d. Will. S. 11).

Zwischen antipsychologistischer und psychologistischer Logik vermittelt jene Logik, welche bei aller Selbständigkeit des logischen Gebietes und der logischen Methode doch die Psychologie als eine Basis bezw. als ein Hülfsmittel der logischen Untersuchung berücksichtigt. So WUNDT. Ihm ist die Psychologie ein Hülfsmittel der logischen Forschung, welche den Tatbestand der Logik aufzeigt. Aber die Fragen nach den Gründen des Erkenntniswertes und nach der Entwicklung des logischen Denkens führen weit über das Gebiet der Psychologie hinaus. Alles, was Ergebnis planmäßiger Reflexion ist, gehört schon der logischen, d.h. zum Behufe zusammenhängender Erkenntniszwecke geschehenden Denkbetätigung an (Philos. Stud. IV, 9; X, 82 f.; XIII, 321; V, 51). Die Logik, eine normative Wissenschaft, »hat Rechenschaft zu geben von denjenigen Gesetzen des Denkens, welche bei der Erforschung der Wahrheit wirksam sind... Während die Psychologie uns lehrt, wie sich der Verlauf der Gedanken wirklich vollzieht, will die Logik feststellen, wie sich derselbe voll[615] ziehen soll, damit er zu richtigen Erkenntnissen führe. Während die einzelnen Wissenschaften die tatsächliche Wahrheit, jede auf dem ihr zugewiesenen Gebiete, zu ermitteln bestrebt sind, sucht die Logik für die Methoden des Denkens, die bei diesen Forschungen zur Anwendung kommen, die allgemeingültigen Regeln festzustellen. Hiernach ist sie eine normative Wissenschaft, ähnlich der Ethik Wie diese die Gefühle und Willensbestimmungen, deren Verhalten die Psychologie schildert, nach ihrem sittlichen Werte prüft, um Normen zu gewinnen für das praktische Handeln, so scheidet die Logik aus den mannigfachen Vorstellungsverbindungen unseres Bewußtseins diejenigen aus, die für die Entwicklung unseres Wissens einen gesetzgebenden Charakter besitzen« (Log. I2, 1). Die Logik hat auch zu liefern »eine psychologische Entwicklungsgeschichte des Denkens, eine Untersuchung der Grundlagen und Bedingungen der Erkenntnis und eine Berücksichtigung der logischen Methoden der wissenschaftlichen Forschung«. »Die Logik bedarf der Erkenntnistheorie zu ihrer Begründung und der Methodenlehre zu ihrer Vollendung« (l.c. S. 2). Sie hat »das werdende Wissen darzustellen, die Wege, die zu ihm fahren, und die Hülfsmittel, über die das menschliche Denken verfügt«. »Aus den tatsächlich geübten Verfahrungsweisen des Denkens und der Forschung abstrahiert sie ihre allgemeinen Resultate; diese aber überliefert sie den Einzelwissenschaften als bindende Normen, denen sie zugleich feste Bestimmungen über die Sicherheit und die Grenzen des Erkennens hinzufügt.« Die »Erkenntnislehre« gliedert sich in: 1) formale Logik, 2) reale Erkenntnislehre (Erkenntnistheorie, Erkenntnisgeschichte) (l.c. S. 1 ff.; Syst. d. Philos.2, S. 31; Philos. Stud. V, 48 ff.). – W. JERUSALEM erblickt die Aufgabe der Logik in der »Erforschung der allgemeinen Bedingungen objectiver Gewißheit und Wahrscheinlichkeit« (Urteilsfunct. S. 22). Nach HÖFFDING ist die Psychologie die Grundlage der Logik, aber diese ist nicht selbst Psychologie (Psychol.2, S. 36). »Die Psychologie ist eine specielle Disciplin, die die allgemeinen Principien unserer Erkenntnis voraussetzt, deren Gültigkeit aber nicht zu erklären vermag« (1. G. S. 487). »Es ist Sache der Logik, nicht der Psychologie, einen Maßstab für die Vorstellungsverbindungen aufzustellen und die Regeln nachzuweisen, die sich aus einem solchen Maßstabe für die mit der Erfahrung stimmende Vorstellungsassociation ergeben. Die Logik ist eine Kunstlehre, die Psychologie eine Naturlehre. Die Kunst wächst aber aus der Natur hervor und ist eine Fortsetzung der Natur« (1. G. S. 239). »Die Logik mißt... jede Vorstellungsassociation nach dem Grade, in welchem diese das Identitätsprincip befriedigt, d.h. die Forderung erfüllt, daß jede Vorstellung, wo und wann ich sie anwende, denselben Inhalt habe« (ib.). G. VILLA erklärt: »Es ist wissenschaftlich unmöglich, eine richtige Definition der logischen Processe im allgemeinen, der Begriffe, der Urteile und des Schlusses zu geben außer durch Aufzeigung eines Zusammenhanges zwischen ihnen und andern psychischen Processen, deren entwickelte und bewußte Form sie darstellen. Eine Logik, welche nicht die directe Fortsetzung der wissenschaftlichen Psychologie wäre, hätte heute keinen Wert.« »Jene Gedankenassociationen, welche der Ausgangspunkt der Logik sind, bilden auch einen Teil des psychologischen Stoffes, sind auch psychische Processe und lassen sich mithin in ihrem innersten Wesen nicht ohne eine tiefe Kenntnis der psychologischen Gesetze erklären« (Einl. in d. Psychol. S. 103). – Nach M. PALÁGYI hat die Logik die Aufgabe, »durch die Untersuchung der Erkenntnistätigkeit selbst unser Wissen von der Wahrheit zu befördern« (Streit S. 65). Die Logik stellt sich in den »Dienst des allgemeinen[616] Erkenntnisideals« (l.c. S. 69). Sie sucht die eine Wahrheit (ib., wie UPHUES, Grdz, d. Erk. S. 24). Sie untersucht »die allgemeine oder abstracte psychische Function des Wissens resp. Erkennens« (l.c. S. 73). Logik und Psychologie bedingen sich wechselseitig (ib.). Palágyi bekämpft jede »dualistische« (Form und Inhalt des Erkennens sondernde) Erkenntnislehre, lehrt eine »monistische« Logik, die »dynamtsche Urteilslogik« ist (Die Log. auf d. Scheidewege S. 12). Die specielle Logik zerfällt in »Metageometrie«, »Metadynamik«, »Metabiologie« (ib.). Zwischen »impressionistischer« (s. d.) und einseitig »symbolischer« (s. d.) Logik ist zu vermitteln (l.c. S. 72 ff.). »Unsere Erkenntnis hat es immer mit dem Unvergänglichen in dem Wechsel aller Erscheinungen«, der Impressionen, zu tun, sie ist »Erfassen des Ewigen im Vergänglichen« (l.c. S. 87). Hauptproblem der Logik ist die Frage nach dem Wesen des Urteils ((s. d.); vgl. »Kant u. Bolzano«). – Vgl. BOSSUET, Logique 1828; OPZOOMER, Logik; CHR. PLANCK, Grundr. d. Log. 1873; HOPPE, Die gesamte Logik; MASCI, Logica; BOSQUET, Logic 1888; G. RATZENHOFER, Die Krit. d. Intell. 1903; A. BASTIAN, Die Lehre vom Denken 1903; FOWLER, Log. 1869; VENN, Log. 1889; SHUTE, Disc. on Truth 1877.

Über Geschichte der Logik vgl. PRANTL, Gesch. d. Logik im Abendlande 1855 – 1870; HARMS, Gesch. d. Log. 1881. – Vgl. Erkenntnistheorie, Wissenschaftslehre, Methode, Denken, Begriff, Urteil, Schluß, Definition, Beweis, Abstraction, Denkgesetze, Psychologismus, Vernunftlehre u.s.w.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 606-617.
Lizenz:
Faksimiles:
606 | 607 | 608 | 609 | 610 | 611 | 612 | 613 | 614 | 615 | 616 | 617
Kategorien:

Buchempfehlung

Wette, Adelheid

Hänsel und Gretel. Märchenspiel in drei Bildern

Hänsel und Gretel. Märchenspiel in drei Bildern

1858 in Siegburg geboren, schreibt Adelheit Wette 1890 zum Vergnügen das Märchenspiel »Hänsel und Gretel«. Daraus entsteht die Idee, ihr Bruder, der Komponist Engelbert Humperdinck, könne einige Textstellen zu einem Singspiel für Wettes Töchter vertonen. Stattdessen entsteht eine ganze Oper, die am 23. Dezember 1893 am Weimarer Hoftheater uraufgeführt wird.

40 Seiten, 3.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Sturm und Drang. Sechs Erzählungen

Geschichten aus dem Sturm und Drang. Sechs Erzählungen

Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Michael Holzinger hat sechs eindrucksvolle Erzählungen von wütenden, jungen Männern des 18. Jahrhunderts ausgewählt.

468 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon