Grolman

[353] Grolman, 1) Heinrich Dietrich von, preuß. Obertribunalspräsident, geb. 31. Dez. 1740 in Bochum. gest. 21. Okt. 1840, studierte die Rechte, begann seine Laufbahn bei der Regierung in Kleve, wurde 1765 Kammergerichtsrat in Berlin und später Pupillenrat. 1786 geadelt, schon damals als ausgezeichneter Rechtsgelehrter geschätzt, wurde er 1787 als Geheimer Justizrat Mitglied der Gesetzkommission und bei der Ausarbeitung des allgemeinen Landrechts einer der Hauptredaktoren. 1793 zum Rat und 1804 zum Präsidenten des Geheimen Obertribunals befördert, bei Errichtung des Staatsrats 1817 zu dessen Mitglied ernannt, nahm er nach 68jähriger amtlicher Tätigkeit 1833 seine Entlassung.

2) Karl Wilhelm Georg von, preuß. General, Sohn des vorigen, geb. 30. Juli 1777 in Berlin, gest. 15. Sept. 1843 in Posen, trat 1791 in das Heer, war beim Feldzug von 1806 Stabskapitän, nach der Schlacht bei Jena Adjutant des Fürsten von Hohenlohe, entging, mit Aufträgen an den König entsendet, der Kapitulation von Prenzlau und entkam zur Armee nach Ostpreußen, wo er in den Generalstab des Lestocqschen Korps eintrat und nach dem Gefecht bei Heilsberg Major wurde. Unter Scharnhorst nahm er seit 1. März 1809 an den Arbeiten zur Reorganisation des Heeres teil, trat aber noch 1809 in österreichische Dienste und focht im Korps des Generals v. Kienmayer in Franken und Sachsen mit. 1819 nahm er als Major und Kommandeur eines Fremdenbataillons zu Cadiz spanische Dienste, ward aber im Januar 1812 bei der Eroberung von Valencia von den Franzosen gefangen genommen und nach Frankreich gebracht. Er floh bald nach der Schweiz, bezog[353] unter dem Namen v. Gerlach die Universität Jena, kehrte bei der Nachricht vom Rückzug der Franzosen aus Rußland im Januar 1813 nach Berlin zurück, ward Major beim preußischen Generalstab, nahm an den Schlachten von Lützen und Bautzen und an dem Gefecht bei Hainau teil und ward nach dem Waffenstillstand Generalstabsoffizier beim 2. Armeekorps. In der Schlacht bei Kulm schwer verwundet, focht er als Oberst bei Leipzig mit, wohnte dem Feldzug bis zum Pariser Frieden bei und wurde dann Generalmajor und Direktor im Kriegsministerium. 1815 kam er als Generalquartiermeister zu Blüchers Armee, trat nach dem zweiten Pariser Frieden wieder ins Kriegsministerium ein und reorganisierte den Generalstab, nahm aber 1819 zugleich mit dem Kriegsminister v. Boyen seinen Abschied und lebte auf einem Gut in der Gegend von Kottbus, bis er 1825 als Generalleutnant und Kommandeur der 9. Division in Glogau wieder in den aktiven Dienst trat. 1830, zur Zeit des polnischen Aufstandes, kommandierte er unter Gneisenau an der preußischen Grenze, wurde 1832 interimistisch und 1835 definitiv kommandierender General des in Posen stehenden 5. Armeekorps und 1837 General der Infanterie. Auch den Verhältnissen der Provinz wandte er seine Aufmerksamkeit zu und verfaßte über die Polen eine ausgezeichnete Denkschrift (gedruckt, Berl. 1848). 1845 ward ihm in Posen ein Denkmal errichtet. 1889 erhielt das 1. posensche Infanterieregiment Nr. 18 seinen Namen. Aus seinen Malerialien und unter seiner Leitung hat sein Adjutant, Oberstleutnant v. Damitz, die »Geschichte des Feldzugs von 1815 in den Niederlanden und Frankreich« (Berl. 1837–38, 2 Bde.) und »Geschichte des Feldzugs von 1814 in dem östlichen und nördlichen Frankreich« (das. 1842–43, 4 Bde.) bearbeitet. Vgl. v. Conrady, Leben und Wirken des Generals Karl v. G. (Berl. 1894–96, 3 Bde.).

3) Wilhelm Heinrich von, Bruder des vorigen, geb. 28. Febr. 1781 in Berlin, gest. 1. Jan. 1856, studierte die Rechte, ward 1806 Regierungsrat in Marienwerder, 1808 Kammergerichtsrat in Berlin und 1810 zugleich Mitglied des kurmärkischen Pupillenkollegiums. Beim Ausbruch des Krieges 1813 als Major Kommandeur eines kurmärkischen Landwehrbataillons, focht er bei Hagelsberg und nahm an den Blockaden von Magdeburg und Wesel teil. Im Juli 1814 zu seinem Richteramt zurückgekehrt, übernahm er 1815 wieder das Kommando seines Landwehrbataillons und ward für seine Tätigkeit bei Fleurus und Wavre mit dem Eisernen Kreuz erster Klasse ausgezeichnet. Nach dem zweiten Pariser Frieden 1816 wieder in sein früheres Amt getreten, wurde er bald Vizepräsident des Oberlandesgerichts in Kleve, kam 1819 in das damals bestehende Ministerium zur Revision der Gesetzgebung nach Berlin, ward nach dessen Auflösung 1821 Vizepräsident des Oberlandesgerichts zu Magdeburg, 1827 Vizepräsident des Kammergerichts zu Berlin, 1831 Präsident des Instruktionssenats und 1836 des Oberappellationssenats, 1840 auch Mitglied des Staatsrats. 1845 nahm er seine Entlassung.

4) Wilhelm von, preuß. General, geb. 20. Juni 1829 in Glogau, gest. 24. Jan. 1893 in Barzdorf bei Striegau, Sohn von G. 2), trat 1847 beim 1. Garderegiment ein, besuchte 1852–54 die Kriegsakademie, kam 1859 zu den topographischen Vermessungen, 1862 als Hauptmann zum Generalstab der 10. Division, wurde 1866 noch vor dem Kriege Major und kam 1867 in das 3. Gardegrenadier-Regiment, in dem er als Oberstleutnant den Krieg von 1870 mitmachte; bei Gravelotte wurde er leicht verwundet. 1871 Kommandeur des 4. Garderegiments zu Fuß und 1872 Oberst geworden, 1876 mit der Führung der 3. Gardeinfanteriebrigade beauftragt und 1877 zum Kommandeur der Brigade befördert, kommandierte er 1882 bis 1888 die 8. Infanteriedivision als Generalleutnant, wurde 17. April 1888 als General der Infanterie kommandierender General des 4. Armeekorps und ging 1889 in gleicher Eigenschaft nach Kassel zum 11. Armeekorps, das er bis August 1892 führte.

5) Ernst von, preuß. General, Bruder des vorigen, geb. 16. Aug. 1832 in Berlin, gest. daselbst 15. April 1904, trat 1849 in das Kaiser Franz-Regiment, ward 1857 Adjutant der 3. Gardeinfanteriebrigade, nahm als Hauptmann und Adjutant beim Oberkommando der ersten Armee am Kriege von 1866 teil, ward Adjutant beim Generalkommando des 10. Armeekorps in Hannover. 1867 wurde er als Major zur Gesandtschaft nach München kommandiert, machte den deutsch-französischen Krieg 1870/71 als Adjutant des Generals v. Werder mit, ward 1871 Abteilungschef im Großen Generalstab, 1872 Generalstabschef des 10. Armeekorps, 1873 Kommandeur des 55. Infanterieregiments, 1874 Kommandeur des 3. Garderegiments zu Fuß, 1880 Generalmajor und Kommandeur der 55. Infanteriebrigade, 1883 Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegsministerium und 1885 Generalleutnant. Seit 1889 Gouverneur des Invalidenhauses in Berlin, ward er 1890 zum General der Infanterie befordert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 353-354.
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