Volk

[619] Volk und Volksstamm bedeuten eine durch die Bande gemeinsamer Abstammung, Sprache und Sitte verbundene Menschenmenge, die man auch, vorzüglich wenn sie sehr zahlreich ist, eine Nation nennt. Hat ein Volk noch keine festen Wohnsitze, so ist es ein wanderndes (nomadisirendes) und sieht gewöhnlich mit seinen Heerden der bessern Weide, oder wenn es hauptsächlich von der Jagd lebt, den wildreichern Gegenden nach. Erst nach der Wahl bleibender Wohnsitze und dem Übergange zum Ackerbau fängt es an einen Staat zu bilden, kann aber auch in mehre Staaten getheilt bestehen, wie die Deutschen; doch bleibt es immer vorzüglicher, wenn Einheit des Volkes und des Staats verbunden sind, wodurch bei geeigneter Verfassung beide an Kraft und Ansehen nur gewinnen können. In einem andern Sinne versteht man unter Volk überhaupt sämmtliche, der Regierung eines Staats untergeordnete Bewohner desselben, die Unterthanen; endlich wird auch nur im Gegensatze zu den gebildetern Classen der große rohe Hause unter dem Volke oder gemeinen Volke verstanden. – Volksthum ist das aus den besondern Verhältnissen eines Volks, seiner Sitte, Sprache, Lebensweise, Religion u.s.w. sich entwickelnde, dasselbe vor andern unterscheidende Eigenthümliche seines Charakters im Ganzen und gleichbedeutend mit Nationalität. Volksthümlich heißt daher Alles, was dieser Nationalität entspricht, der Lebens- und Denkweise eines Volks demnach angemessen und aus ihr hervorgegangen sein muß und im Besondern auch der Fassungskraft und der Einsicht seiner niedern Stände zugänglich ist. Daher werden Schriftsteller und Redner, deren Werke und Vorträge auch dem weniger gebildeten Theile eines Volks verständlich sind, vorzugsweise Volksschriftsteller und Volksredner und ihre Werke volksthümlich oder populair genannt. Für die Erziehung und aufgeklärte Bildung des Volks durch Unterricht zu sorgen, ist ebenso sehr die Pflicht wie das Interesse des Staats, und es ist recht eigentlich die Aufgabe der Volksschulen (s. Schule), auch die niedern Stände in sittlicher Hinsicht zu bilden und sie anzuleiten, über Recht, Pflicht, Religion, Bestimmung und gegenseitige Verhältnisse der Menschen immer richtigere und klarere, vom Aberglauben reinere Ansichten zu gewinnen. Dem entgegenzuwirken, ist ebenso unverständig als unchristlich, denn Gott hat alle Menschen zu einer wachsenden Vervollkommnung berufen, und Der wirkt seinen Absichten frech zuwider, welcher geistige Beschränkung und die damit verbundene Roheit unter dem Volke zu erhalten und zu befördern sucht. Die Achtung vor dem nothwendigen und zweckmäßigen Gesetze kann nur einem gebildeten Volke eigen sein und sichert dessen Beobachtung gründlich, während die Furcht den rohen Menschen nur von der Übertretung so lange abhält, als er die darauf gesetzte Strafe nicht vermindern zu können glaubt; auch sind Roheit, Dummheit und Aberglaube die alleinigen Quellen einer Menge von Verbrechen. – Volksbücher sind im allgemeinen und mit Volksschriften gleichbedeutenden Sinne alle Bücher, welche die Bildung, den Unterricht, die belehrende und erziehende Unterhaltung der großen Masse des Volkes zum Zwecke haben. Es gehören also dahin religiöse Bücher, bei Christen vor allen die Bibel, sodann Gesang-, Predigt- und sonst geeignet verfaßte Erbauungs- und Andachtsbücher; ferner gemeinnützige und unterhaltende Schriften, wohin die in neuester Zeit mit besonderer Sorgfalt bearbeiteten Volkskalender und Nationalkalender (einer »Für die deutschen Bundesstaaten« erscheint in Stuttgart; ein »Gemeinnütziger Volkskalender« in Halle, der »Deutsche Volkskalender« von Gubitz in Berlin) und Schriften wie das »Noth- und Hülfsbüchlein« (s. Rudolf Zacharias Becker) »Das Goldmacherdorf« von Zschokke (s.d.), »Der aufrichtige Kalendermann« und andere zu zählen sind. In beschränkterm Sinne und namentlich in der Literaturgeschichte heißen aber vorzugsweise Volksbücher jene zum Theil von uralten Zeiten her dem Volke überlieferten Sagen (s.d.) und Geschichten in volksmäßiger gebundener (Volkslieder) und ungebundener Form der Rede, die durch Festhaltung mittels der Schrift und eigentlich erst nach Erfindung der Buchdruckerkunst zu Büchern wurden und dann auch erst ihre allgemeine Verbreitung erhielten. Beim Niederschreiben verloren freilich die meisten Stoffe ihre metrische Form, welche vorher ein Hülfsmittel des Gedächtnisses war und nun für [619] überflüssig gehalten wurde. Wie ferner das Volk früher diese Stoffe mit Vorliebe entweder aus seiner Vergangenheit aufbewahrt oder von andern Seiten her sich angeeignet hatte, weil sie seinem Geschmacke zusagten, ebenso erlitten sie auch im Verfolg der Zeit große Umänderungen, weil sie dem veränderten Geschmacke sich anpassen mußten. Dabei verlor nicht immer nur die ursprüngliche Form, sondern auch der dichterische Werth ward vermindert, je nachdem die poetische Kraft im Volke sich herabstimmte. Solche Volksbücher besitzen nun fast alle europ. Völker; allein bei vielen hat die veränderte Richtung des Nationalgeistes und eine dem Neuesten vorzugsweise zugewendete Bildung, welche sich daran nicht erfreuen konnte, denselben die allgemeine Zuneigung entfremdet. Zu den ursprünglich deutschen Volksbüchern gehört Tyll Eulenspiegel (s.d.); Bearbeitungen und Übersetzungen nach fremden Quellen sind: »Die schöne Magellone« (s.d.), »Die schöne Melu sine« (s.d.), »Die Geschichte vom Fortunatus«; aus sehr alter Zeit stammen »Die Geschichte der Schildbürger«, »Salomon und Markolf«, »Die Schwänke des Pfaffen von Kalenberg« u.a. Späterer Zeit angehörig ist die Geschichte des Dr. Johann Faust (s.d.), das Volksbuch »Vom gehörnten Siegfried«, das aus der Legende entstandene »Vom ewigen Juden«. Indem diese alten Volksbücher fortwährend verkürzt und modernisirt, dabei aber auch an ihrem Gehalte verletzt wurden, verwandelten sie sich endlich in die auf Jahrmärkten und bei den Buchbindern, Bilder-und Kalenderverkäufern zu findenden Büchlein »gedruckt in diesem Jahr«. In der neuesten Zeit hat man jedoch nicht allein wissenschaftlich für Herstellung dieser Volksliteratur, sondern auch für dem Volke handlich und volksmäßig, aber die Foderungen der Gegenwart angemessener ausgestattete Ausgaben derselben gesorgt. Eine Sammlung derselben von Marbach erscheint in Leipzig, eine andere von Simrock in Berlin; auch mangelt es nicht an Bearbeitungen derselben, wie z.B. in Gust. Schwab's »Buch der schönsten Geschichten und Sagen für Alt und Jung wiedererzählt« (2 Bde., Stuttg. 1836), und an poetischen Benutzungen daraus entlehnter Stoffe in verschiedener Form. Viele derselben haben nach Jahrhunderten und nach mehrfacher Umschmelzung ihre poetische Bedeutsamkeit unversehrt behauptet. (Vergl. Görres, »Deutsche Volksbücher«, Heidelb. 1807.) Die erste Äußerung des im Volke erwachten poetischen Gefühls spricht sich übrigens im Volksliede aus, das ungekünstelt, naiv und mit einfältig frischer Natürlichkeit von Allem wiederhallt, was die poetische Kraft des Volkes anregen kann. Charakter, Sitten, Zeit- und Lebensverhältnisse der verschiedenen Nationen sind scharf ausgeprägt in diesen »Stimmen der Völker«, unter welchem Titel non Herder (2 Bde., Lpz. 1779) eine zwar nur wenig deutsche enthaltende Sammlung davon herausgab, die zur Wiederbelebung des Geschmacks an der Volkspoesie sehr wichtig gewesen ist. Nach dem Untergange der Volkslieder der alten Germanen und dem fast gleichen Loose Dessen, was Karl der Große von den während der Völkerwanderung und später entstandenen Liedern hatte aufzeichnen lassen, fing im 9. Jahrh. vornehmlich von Geistlichen die Ausbildung der Kunstpoesie an. Der Volksgesang bestand aber nach wie vor, und von Volksliedern, welche geschichtliche Vorgänge besingen, ist noch das althochdeutsche auf den Sieg Ludwig's über die Normannen (881) übrig und auch an lyrischen wird es nicht gefehlt haben. Was von alten Heldenliedern und sonst sich mündlich in einzelnen Liedern fortgepflanzt hatte (vergl. darüber W. Grimm, »Die Heldensage«, Götting. 1829), wurde zum Theil gegen Ende des 12. Jahrh. von Volksdichtern zu größern Gedichten vereinigt und aufgezeichnet. (S. Nibelungen, auch Reinhard der Fuchs.) Damit entschwanden diese Stoffe aus dem lebendigen Kreise der Volksdichtung und die spätern Gedichte vom 13.–15. Jahrh., deren Inhalt denselben angehörige Sagen sind, wie sie das Heldenbuch (s.d.) namentlich darbietet, sind kaum hin und wieder für unmittelbare Bearbeitung von Volksliedern zu halten. Einen neuen Aufschwung nahm der deutsche Volksgesang seit dem Sinken der Minnesänger und Meistersänger und erhielt sich vornehmlich im südl. Deutschland, bis die Drangsale des dreißigjährigen Krieges, nachher die Sucht, das Ausländische nachzuahmen, die alten Lieder in Vergessenheit brachten und die poetische Kraft des Volkes aufrieben oder ausarten machten. Der Aufschwung der deutschen Literatur in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrh. und das wiederauflebende nationale Selbstgefühl führten aber auch wieder zur allgemeinern Anerkennung der Volkspoesie und man fing an, die lange verachteten oder verborgenen Schätze derselben zu sammeln, womit schon einmal im 16. Jahrh. der Anfang gemacht worden war. Die ersten vielseitigen Sammlungen deutscher Volkslieder gaben unter dem Titel: »Des Knaben Wunderhorn« (3 Bde., Heidelb. 1806–8), C. Brentano und A. v. Arnim, sowie Büsching und von der Hagen: »Deutsche Volkslieder mit einem Anhang flamländ. und franz., mit Melodien« (Berl. 1807) heraus. Eine größere, aber planlose Sammlung lieferte von Erlach, »Die Volkslieder der Deutschen« (5 Bde., Manh. 1834 fg.); historische deutsche Volkslieder sind von Wolff (Stuttg. 1830) und von Soltau (Lpz. 1836) herausgegeben worden. Mehr landschaftlich geordnet sind Sammlungen wie: »Östreich. Volkslieder«, herausgegeben von Ziska und Schottky (Wien 1819); »Sammlung schweiz. Kuhreihen und Volkslieder« von Wyß (4. Aufl., Bern 1826). Als eine Sammlung neuerer deutscher Volkslieder ist Becker's »Mildheimisches Liederbuch« zu betrachten, das jedoch mehr gute Lieder für das Volk als aus demselben hervorgegangene zu geben beabsichtigte. Von Volksliedern anderer Nationen sind einzeln und gesammelt zahlreiche deutsche Übersetzungen vorhanden. – Eine uralte Form der erzählenden Poesie ist auch das Märchen, das seinen Namen von dem althochdeutschen »maran«, d.i. erzählen, sagen, hat und ursprünglich aus dem kindlichen, einfältigen Volksglauben entstanden, im Munde des Volks fortgepflanzt und umgeformt, daher in dieser Beziehung Volksmärchen genannt worden ist. Es erzählt Vorgänge, deren Entwickelung auf wunderbar in die menschlichen Verhältnisse eingreifende Gewalten und dem Beistand oder dem Zuwidersein einer Geisterwelt (Feen, Elfen, Gnomen, Nixen, Undinen, Zwerge, Kobolde u.s.w.) beruht, welcher Einbildungskraft und Aberglaube Erde, Gewässer und Lüfte zum Aufenthalt anwiesen. Das scheinbar nur durch das Wunderbare anziehende Märchen bringt häufig sittliche Wahrheiten und Lehren in seiner bunten Form zur Anschauung, doch immer ganz ohne Absicht, noch wichtiger aber sind echte Volksmärchen durch ihre Schilderungen aus dem Leben und den Eigenthümlichkeiten des Volks, welchem sie angehören. Das Märchen entsteht im Gefolge des Aberglaubens wol bei allen Völkern, sobald sie eine gewisse Stufe der [620] Entwickelung überschritten haben und Volksglaube und Charakter, Lebensart und Bildungsgang bedingen die weitere Ausbildung dieser Form der Erzählung. Viele uralte deutsche Märchen sind in den »Kinder- und Hausmärchen« von den Gebrüdern Grimm gesammelt worden. Ein ausgezeichneter Bearbeiter deutscher Volksmärchen war Musäus (s.d.). Seit den Kreuzzügen wurde dem Abendlande auch der außerordentlich reiche Märchenschatz der Morgenländer zugänglich, wovon die »Tausend und eine Nacht« eine der umfänglichsten Sammlungen ist und aus denen zu den verschiedenartigsten dichterischen Bearbeitungen Stoffe entlehnt worden sind. – Volksfeste, Nationalfeste, öffentliche Lustbarkeiten, bei denen die Unterhaltung und das Vergnügen der großen Masse des Volks besonders vorherrscht, die aber auch auf dessen Volksthümlichkeit und deren Erhaltung und Fortbildung, auf die kriegerischen Eigenschaften der Theilnehmer u.s.w. von wichtigem Einflusse sein können, kommen schon im hohen Alterthume bei Völkern auf sehr verschiedenen Bildungsstufen vor. Ihre Einrichtung hängt oft mit religiösen Beziehungen, mit Begebenheiten von allgemeinem Interesse für ein Volk, häufig auch blos mit Ereignissen von örtlicher Wichtigkeit zusammen. Bei den alten Griechen gehörten dazu die olympischen und andere öffentliche Spiele, bei den Römern die Saturnalien, bei den alten Deutschen die Feier von Frühlings- und Sommersanfang. Während des Mittelalters gab es Narrenfeste, Eselsfeste (s. Esel) und die Maitänze, sogenannten Pfingsthiere, Kirmsen, Vogelschießen und manche andere noch bestehende Lustbarkeiten haben sich von jener Zeit her erhalten. Bei München wird seit der Vermählung des regierenden Königs Ludwig jährlich eine Woche lang das Octoberfest auf einer großen Wiese, verbunden mit landwirthschaftlichen Ausstellungen, Wettrennen und Preisvertheilung begangen; ein Volksfest der Berliner ist jährlich der stralauer Fischzug. In Paris ist seit der Juliusrevolution die jährliche Gedächtnißfeier derselben ein großes Volksfest geworden. – Volksfreiheit besteht in einem Staate, wo die Rechte des Volkes gegen den Misbrauch der höchsten Gewalt hinreichend gesichert sind und der folglich, Volk und Staat als eins angesehen, eine durchaus auf rechtlichen Grundlagen beruhende Verfassung hat, wie sie aber nur bei einem Volke stattfinden kann, welches einen höhern Grad von Bildung besitzt und über seine Rechte und Pflichten zu aufgeklärten Ansichten gelangt ist. Eine solche Sicherung der Rechte des Volkes kann außer andern Bedingungen nur unter dessen berathender Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten durch aus seiner Mitte dazu gewählte Volksvertreter, Repräsentanten oder Abgeordnete bewirkt werden, welche vornehmlich bei der Gesetzgebung und Besteuerung auch eine mitentscheidende Stimme haben müssen. (S. Abgeordnete und Constitution.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 619-621.
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