Inschriften

[857] Inschriften (griech. Epigraphái, lat. Inscriptiones) dienten bei den alten Völkern, besonders Griechen und Römern, nicht nur als Aufschriften, um Bestimmung oder Herkunft eines Gegenstandes genauer zu bezeichnen, sondern auch in vielen Fällen, wo heute ein Schriftstück durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, wie Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge u. a., oder wo wir ein Schriftstück in Archiven oder Kanzleien, beim Rechtsanwalt etc. niederlegen, kurz, wo es sich um öffentliche Bekanntmachung und urkundliche Aufbewahrung handelte, verwendeten die Alten I. auf Stein oder Bronze, bisweilen auch auf Holz. Der Grund lag einerseits in den im Verhältnis zu unsrer Zeit nur mangelhaften Mitteln weiterer Publizierung überhaupt, anderseits in dem Charakter des antiken Lebens, dessen Schwerpunkt in der Öffentlichkeit lag; dazu kam in Einzelfällen ein öffentliches Selbstbewußtsein, das manchen an sich unwichtigen Akten Bedeutung über Gebühr verlieh. Die griechischen und römischen I. sind bei ihrer großen, stetig wachsenden Zahl so vielseitig im Inhalt und erstrecken sich auf so mannigfaltige Lebensverhältnisse, daß es kein Gebiet der Altertumswissenschaft gibt, das nicht aus ihnen Licht erhielte. Für manche Gebiete, namentlich Entwickelungsgeschichte der Schrift und Kenntnis der Dialekte, bilden sie geradezu die wichtigste, z. T. sogar einzige Quelle. Eine summarische Übersicht der Hauptklassen mag dies deutlich machen.

Die Urkunden zerfallen in staatliche und private. Zu den staatlichen gehören Verträge, Volks- und Senatsbeschlüsse, Erlasse oder Berichte einzelner Beamten oder Behörden. Von der ersten Art sind z. B. eine Bronzetafel aus Olympia, die im elischen Dialekt den auf 100 Jahre zwischen Elis und Heräa wahrscheinlich im 6. Jahrh. v. Chr. geschlossenen Bundesvertrag enthält, und die Tabula Bantina, gleichfalls aus Bronze, mit einem Vertrag zwischen Rom und der oskischen Gemeinde Bantia in Apulien in lateinischer und oskischer Sprache. Zur öffentlichen Ausstellung bestimmte Volksbeschlüsse oder Gesetze, in Marmor und Bronze, griechische und lateinische, sind in Menge erhalten, so die wichtige Inschrift mit dem Stadtrecht von Gortyn (j. d.) auf Kreta (etwa 400 v. Chr.), die Stadtrechte römischer Gemeinden m Spanien sowie die zahlreichen tabulae honestae missionis, für den einzelnen Soldaten auf Bronzetäfelchen ausgestellte Auszüge aus dem Gesetz, mit dem der Kaiser den Entlassenen Vergünstigungen verlieh. Auch Senatsbeschlüsse, von souveränen wie unterworfenen Gemeinden, haben wir in großer Anzahl; meist handelt es sich um Verleihung des Bürgerrechts oder sonstige Ehrungen einzelner. Unter den Kundgebungen von Staatsbeamten seien für Attika die Rechnungslegungen der Beamten erwähnt, die reiches Material für athenische Staatsaltertümer liefern, so die Marineurkunden, die Tributlisten, aus denen sich die Höhe der Beiträge ergibt, welche die Bundesgenossen nach Athen zu zahlen hatten, die Rechnungslegung der Kommission für den Bau der Propyläen. Unter den lateinischen I. ist eine der wichtigsten das sogen. Monumentum Ancyranum, eine an den Wänden eines Tempels zu Ankyra in Kleinasien (s. Angora) erhaltene Kopie des von Augustus an seinem Mausoleum in Rom angebrachten Rechenschaftsberichts über seine Regierung. Zu staatlichen Urkunden zählen ferner die Verzeichnisse von Beamten aller Art (wie die durch historische Wichtigkeit ausgezeichneten sogen. Fasti Capitolini, das unter Augustus hergestellte Verzeichnis der römischen Oberbeamten seit Beginn der Republik), von Priestern und Priesterinnen etc. und ihre Sitzungsprotokolle, die Acta der Arvalbrüder (s. d.). – Die Privaturkunden sind so mannigfacher Art, daß hier in Kürze ein Bild von dieser Klasse von I. zu geben, nicht möglich ist. Wir erwähnen z. B. die zahlreichen Freilassungsurkunden auf den Fundamenten des Tempels zu Delphi, die Beschlüsse von Privatkorporationen, womit diese verdiente Mitglieder durch Ehrendekrete auszeichneten, die aus italischen Städten erhaltenen Verzeichnisse von Grundstücken mit den auf Anlaß der milden Stiftungen Trajans für Waisen darauf gegen Erbzins angelegten Kapitalien. Auch Testamente, Schenkungen, Kauf- und Mietskontrakte finden sich unter dieser Klasse. Hierher gehören ferner die mancherlei öffentlichen und privaten Bekanntmachungen, wie z. B. die auf Schauspiele bezüglichen und die Dipinti zu Pompeji, mit Farbe geschriebene Ankündigungen auf den Straßenwänden der Häuser, großenteils Wahlprogramme, und andres mehr. – Ebenso mannigfach ist die zweite Hauptabteilung der I. im engern Sinne oder Aufschriften, die Weih-, Ehren- und Grabinschriften. Die ersten sind für sakrale Altertümer, für Kenntnis der religiösen Seite des antiken Lebens wie für Mythologie eine wichtige Quelle. Die Ehreninschriften sind großenteils Aufschriften auf Sockeln von Ehrenstatuen, für römische Geschichte und Staatsrecht besonders von Wichtigkeit, da darauf die Laufbahn des Geehrten, d. h. die verwalteten Ämter, in chronologischer Reihenfolge ausgeführt werden. Die bei weitem zahlreichste Klasse sind die oft metrischen Grabinschriften, die trotz ihrer Einfachheit, da sie oft nur Namen und Heimat des Toten nennen, doch von den Verhältnissen der Bevölkerung, z. B. ihrer Mischung, ihrer Dichtigkeit, dem Grade ihres Wohlstandes, ein treues Bild geben. Dazu kommen die Aufschriften auf Grenzsteinen, Meilensäulen, Maßen und Gewichten sowie endlich die Stempel, namentlich von Ziegeln. Endlich gehört hierher noch die große Masse inschriftlicher Vermerke, wie sie unberufene Hände zu allen Zeiten an vielbesuchten Orten als Andenken zurücklassen, z. B. die zahlreichen[857] auf der Memnonssäule oder die Inschrift von Abu Simbal in Nubien aus dem 7. Jahrh. v. Chr., die ein griechischer Söldnerführer auf den Beinen eines Kolosses eingekratzt hat. Schließlich noch die sogen. Graffiti, die Wandkritzeleien der Häuser in Pompeji, des mannigfaltigsten Inhalts (Wahlagitationen, Liebesgrüße, Karikaturen mit spottenden Bemerkungen).

Die Verbreitung der I. nach Zeit und Ort hängt eng mit der Entwickelung des antiken Lebens zusammen; daher auch die griechischen I. an Alter den lateinischen weit voraus sind. Zu den ältesten bekannten griechischen gehören neben der oben erwähnten von Abu Simbal auf den Inseln Thera (Santorin) und Melos (Milo) gefundene, die vielleicht noch älter sind. Die griechischen I. der ältesten Zeit sind noch in epichorischer Schrift, d. h. in dem ortsüblichen Alphabet, geschrieben und zeigen in der altertümlichen Gestaltung der Buchstaben, teilweise auch in der Schreibung der Zeilen von rechts nach links oder abwechselnd nach rechts und nach links noch deutlich die Entlehnung der Schrift von den Phönikern. Von den römischen I. reichen nur wenige über das 3. Jahrh. v. Chr. hinaus. Zu den ältesten gehören die der Scipionengrabmäler. Abwärts könnte eine Zeitgrenze zwischen Altertum und Mittelalter für griechische wie lateinische nur willkürlich angesetzt werden. Die geographische Verbreitung entspricht in ihrer größern oder geringern Dichtigkeit im ganzen der Bedeutung, welche die einzelnen Länder und Städte in politischer Hinsicht und im Handelsverkehr früher oder später eingenommen haben. Für die griechischen I. ist demgemäß das eigentliche Griechenland Mittelpunkt. Hier ist wiederum Attika durch die zahlreichsten und wichtigsten von Solons Zeit an vertreten. Lateinische I. im eigentlichen Griechenland sind selten. In Asien, abgesehen von den altgriechischen Kolonien an der Küste, wie überhaupt in den erst durch Alexander d. Gr. hellenischem Einfluß erschlossenen Ländern, finden sich griechische I. auch erst seit dieser Zeit, daneben ebenfalls wenig lateinische, doch im Westen und Norden überwiegen diese. Auch Sizilien hat neben ziemlich vielen griechischen wenig lateinische; in Süditalien stellt sich das Verhältnis schon anders. Im übrigen Italien sind natürlich lateinische I. häufig, griechische nur vereinzelt, mit Ausnahme von Rom und Umgebung, die, wie sie an lateinischen I. unglaublich reich sind, auch eine große Zahl griechischer haben, aber fast nur aus der Zeit der Herrschaft Roms über Griechenland. In den übrigen römischen Ländern, Nordafrika, Spanien, Frankreich, England, den Rhein- und Donauprovinzen, sind griechische I. selten. Die verschiedene Menge der lateinischen entspricht der größern oder geringern Romanisierung, wie z. B. Britannien fast nur I. von römischem Militär aufzuweisen hat.

Sammlung und wissenschaftliche Verwertung der griechischen I. hat schon im Altertum stattgefunden. Bereits Aristoteles erkannte die Wichtigkeit der I. über die dramatischen Aufführungen für die Literaturgeschichte, wie denn seine »Didascaliae« ganz auf solchen beruhten. Namentlich in alexandrinischer Zeit wurden für verschiedene Zwecke Sammlungen angelegt. Für die lateinischen I. dagegen ist aus dem Altertum mehr als gelegentliche Benutzung nicht bekannt. Die ältesten handschriftlichen Sammlungen gehören der karolingischen Zeit an, so die 80 I. aus Rom enthaltende des Anonymus von Einsiedeln (um 800), die Mailänder Sylloge palatina christlicher Epigramme. Nach langer Pause folgen die stadtrömischen Sammlungen des bekannten Cola di Rienzi (um 1344), des Humanisten Poggio (1380 bis 1459) und die auf Reisen im Orient, in Griechenland, Dalmatien und Italien zusammengebrachten griechischen und lateinischen I. des Kaufmanns Cyriacus von Ancona (1391–1457). Groß ist die Zahl epigraphischer Sammler, die im 15. und 16. Jahrh., namentlich in Italien und Deutschland, teils umfassende, teils lokale Sammlungen veranstalteten, so die stadtrömische des Francesco degli Albertini, gewöhnlich mit dem Namen des Buchdruckers Mazochi bezeichnet (1521). Die erste systematische Sammlung der lateinischen I. großen Stils gab Martin Smetius (Antwerp. 1588). Leider fällt in die gleiche Zeit das Treiben systematischer Fälscher, wie namentlich des Pirro Ligorio aus Neapel (gest. 1583), der Tausende von I. gefälscht hat, deren Unechtheit erst erheblich später erkannt wurde. Während die Zahl der lateinischen I. stetig zunahm, war der Gewinn für die griechischen zunächst bei weitem geringer, weil in den alten Hellenenländern wenig geistiges Leben mehr herrschte und unter der Türkenherrschaft Fremden meist der Zutritt verschlossen war. Erst die sich allmählich ausbildenden diplomatischen Beziehungen erschlossen auch diese Länder Forschern und gelehrten Reisenden (etwa seit dem 16. Jahrh.), und von da an datiert eine Reihe Sammlungen griechischer I. Was auf dem Gebiete der lateinischen Epigraphie Ligorio, das leistete auf dem der griechischen der Abbé Michael Fourmont (gest. 1745) in schamlosen Fälschungen. Den Gedanken, das bisherige Material an lateinischen wie griechischen I. zum ersten Corpus inscriptionum zu vereinigen, faßte J. J. Scaliger und ließ ihn durch Gruter ausführen (»Inscriptiones antiquae totius orbis romani«, Heidelb. 1603). Es folgten bis Ende des 18. Jahrh. noch elf größere Sammlungen, von Doni, Gudius, Reinesius, Spohn, Fabretti, Gori, Muratori, der eine neue Zusammenfassung versuchte (»Novus thesaurus veterum inscriptionum«, Mail. 1735–42, 4 Bde.), Maffei, Passionei, Oderici, Donat. Der Masse der falschen, schlecht überlieferten und interpolierten I. gegenüber forderte zuerst Scipione Maffei (1675–1755) Zurückgehen auf die Originale und Ausschluß alles Verdächtigen. Die von ihm für die lateinischen I. begonnene systematische Kritik setzten dann fort Gaetano Marini (1742–1815) und Bart. Borghesi (1781–1860) und seine Nachfolger und schufen so der Epigraphik sichern Boden.

Für die griechischen I. wurde der eigentliche Schöpfer und Begründer der epigraphischen Disziplin A. Böckh (s. d. 2). Auf seine Veranlassung unternahm die Berliner Akademie der Wissenschaften die Herausgabe sämtlicher erreichbaren griechischen I. in dem »Corpus inscriptionum graecarum«. Die Bearbeitung des 4 Bände umfassenden Werkes (Berl. 1828–77) besorgte Böckh anfangs allein, später I. Franz, E. Curtius und A. Kirchhoff. Die gewaltige Zunahme des inschriftlichen Materials im Laufe der Zeit veranlaßte eine neue Sammlung. Dieses großartige Unternehmen, an dem sich seit 1903 auch die französische Akademie beteiligt, umfaßt bis jetzt: »Corpus inscriptionum atticarum« (von Kirchhoff, Köhler und Dittenberger, 4 Bde., Berl. 1873–96, nebst Appendix, Defixionum tabellae Atticae von Wünsch, 1897); »Inscriptiones Graecae antiquissimae praeter atticas in Attica repertas« (von Röhl, 2. Aufl. 1898); »Inscriptiones graecae Siciliae et Italiae etc.« (von Kaibel, 1890); »Inscriptiones Graeciae septentrionalis« (3 Bde., von Dittenberger,[858] 1892–97); »Inscriptiones graecae insularum Maris Aegaei« (von Hiller v. Gärtringen und Paton, Lfgn. 1–5,1895–1903); »Inscriptiones Peloponnesi et insularum vicinarum« (1. Bd. von Fränckel, 1902). Parallel mit dem Berliner »Corpus« läuft die von Newton und Hicks veröffentlichte »Collection of ancient greek inscriptions in the British Museum« (Oxford 1874). Die zahlreichen Einzelsammlungen entziehen sich hier der Erwähnung, zumal sie nach und nach in das Berliner »Corpus« übergehen. Außerdem kommen für die griechischen I. noch zahlreiche Zeitschriften in Betracht, namentlich die vom Kaiserlich deutschen archäologischen Institut herausgegebenen »Mitteilungen« und das »Bulletin de correspondance hellénique« der Ecole française d'Athènes. Eine für Studienzwecke ausgezeichnete Auswahl bietet Dittenbergers »Sylloge inscriptionum graecarum« (2. Aufl., Leipz. 1898–1901, 3 Bde.; Supplement 1903 ff.). Eine Sammlung der griechischen Dialektinschriften gibt Collitz heraus (Götting. 1884 ff.).

Ebenso hat die Berliner Akademie ein »Corpus inscriptionum latinarum« begründet. Die Seele des Unternehmens war Th. Mommsen, der den Plan entworfen, die Bearbeitung geleitet und z. T. selbst ausgeführt hat. Zugrunde gelegt ist gleichfalls die geographische Einteilung. Erschienen sind bis jetzt: Bd. I (Berl. 1863, 2. Aufl. 1893), die I. aus der Zeit der Republik, von Mommsen (dazu ein von Ritschl 1862 herausgegebener Tafelband mit den Denkmälern in Faksimiles); II (1869), Spanien, von E. Hübner (1. Supplement 1892); III (1873), Asien, griechische und Donauprovinzen, von Mommsen, Hirschfeld, Domaszewski (Supplemente 1889–1902); IV (1871), Wandinschriften von Pompeji, Herculaneum und Stabiä, von Zangemeister (Supplement 1898); V (1872–77, 2 Tle.), Oberitalien, von Mommsen; VI (1876–94, 5 Tle.), I. der Stadt Rom, von Bormann, Henzen, Hülsen und de Rossi; VII (1873), England, von Hübner; VIII (1881, 2 Tle.), Afrika, von Wilmanns (Supplement von Cagnat und Schmidt, 1891–94); IX u. X (1883), süditalische Landschaften, Sizilien und Sardinien, von Mommsen; XI (2 Bde., 1888), Mittelitalien, von Bormann; XII (1888–1901), Südfrankreich (Gallia Narbonensis), von Hirschfeld; XIII (1899–1901), Gallien und Germanien, von Hirschfeld und Zangemeister; XIV (1887), Altlatium, von Dessau; XV (2 Tle., 1891–99), stadtrömische I. auf allerlei Gerät (sogen. instrumentum domesticum), von Dressel. Eine Ergänzung des Werkes bilden »Exempla scripturae epigraphicae latinae a Caesaris dictatoris morte ad aetatem Iustiniani« von Hübner (Berl. 1885), Schriftproben von ca. 1200 I. mit Kommentar. Den Zwecken des »Corpus« dient die »Ephemeris epigraphica« (Berl. 1872 ff.). – Die lateinischen christlichen I. des Altertums sind gesammelt für Rom von de Rossi (Rom 1857–88, 2 Bde.), für Frankreich von Le Blant (Par. 1856–65, 2 Bde.), für Spanien (Berl. 1871, Supplement 1900) und Britannien (das. 1876) von Hübner, für die Rheinlande von F. X. Kraus (Freiburg 1890–93, 2 Tle.). Zur Einführung in das Studium der lateinischen I. bestimmt ist die Sammlung von WilmannsExempla inscriptionum latinarum«, Berl. 1873, 2 Bde.). Das inschriftliche Material für die italischen Dialekt inschriften enthalten die Werke von Aufrecht und Kirchhoff (»Die umbrischen Sprachdenkmäler«, Berl. 1849 bis 1851, 2 Bde.), Mommsen (»Die unteritalischen Dialekte«, Leipz. 1850), FabrettiCorpus inscriptionum Italicarum antiquioris aevi«, Turin 1867), Zvetaieff (»Sylloge inscriptionum Oscarum«, Petersburg 1878, »Inscriptiones Italiae mediae dialecticae«, Leipz 1884, und »Inscriptiones Italiae inferioris dialecticae«, Moskau 1886); Pauli-Danielsson (»Corpus inscriptionum etruscarum«, Bd. 1, Leipz. 1902). Vgl. Larfeld, Griechische Epigraphik, und Hübner, Römische Epigraphik, in I. v. Müllers »Handbuch der klassischen Altertumswissenschaft«, Bd. 1 (2. Aufl., Münch. 1891); Larfeld, Handbuch der griechischen Epigraphik (bisher nur Bd. 2, Leipz. 1898–1902). Von der Akademie der Wissenschaften zu Paris herausgegeben, erscheint seit 1881 auch ein »Corpus inscriptionum semiticarum«. – Über die altpersischen Keilinschriften in Asien s. Keilschrift; die hieroglyphischen I. in Ägypten s. Hieroglyphen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 857-859.
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