Basel [2]

[419] Basel, Hauptstadt des gleichnamigen schweizer. Kantons (Baselstadt), liegt 273 m ü. M., 47°33´ 27´´ nördl. Br., 7°35´ 38,3´´ östl. L., zu beiden Seiten des 200 m breiten Rheins, der sie in zwei Hälften teilt: Großbasel, am erhöhten linken Rheinufer halbmondförmig ausgedehnt und vom Birsig durchflossen, u. Kleinbasel, niedriger und flach auf dem rechten Ufer gelegen.

Wappen der Stadt Basel.
Wappen der Stadt Basel.

Beide Teile sind durch drei Brücken sowie durch eine Eisenbahnbrücke verbunden. Seitdem die alten Schanzen demoliert wurden, ziehen sich Promenaden um die Altstadt herum. Bemerkenswerte Gebäude sind: das doppellgetürmte Münster, das zur bischöflichen Zeit (bis 1528) Domkirche war (1010–19 im byzantinischen Stil erbaut, später, nachdem es 1356 beim großen Erdbeben z. T. eingestürzt war, gotisch restauriert), und die neue gotische Elisabethenkirche, die ehemalige Barfüßerkirche mit einem reichhaltigen historischen Museum; das Rathaus (1508 erbaut), das Spital (ehemals markgräflicher Hof), die Bibliothek und das Museum mit großer Gemäldegalerie (darin 32 Bilder von H. Holbein dem jüngern) sowie eine stattliche Anzahl palastähnlicher Schulgebäude, der Spießhof, das in burgundischem Stil errichtete Postgebäude. Erwähnung verdienen noch der Fischmarkt- und der Holbeinbrunnen und das Straßburger Denkmal. Verschwunden ist der berühmte Totentanz, eine Reihe von Freskogemälden an einer (gegenwärtig abgetragenen) Mauer, gefertigt zum Andenken an eine große Pest. Die Zahl der Einwohner beträgt (1900 inkl. Klein-Hüningen) 109,810, darunter 33,3 Proz. Katholiken und 1,7 Proz. Juden. B. unterhält eine großartige Industrie (s. oben). Mehr als die Hälfte der schweizerischen Ausfuhr passiert B. Es ist der wichtigste Knotenpunkt der Schweizer Eisenbahnen und steht mit Baden und dem Elsaß durch die auf beiden Ufern des Rheins sich hinziehenden Linien sowie durch die Wiesentalbahn, ferner mit Paris, Genf, Bern, Luzern, Zürich und Konstanz durch Eisenbahnen in Verbindung. Der Reichtum Basels ist berühmt, nicht weniger der Sinn für Gemeinnützigkeit. Es besitzt zwei Missionsanstalten (die Baseler Missionsgesellschaft und die Chrischona-Pilgermissionsanstalt, s. diese Artikel) und eine Bibelgesellschaft, ein Gymnasium und zwei Realschulen. Die Universität, 1460 von Papst Pius II. gegründet, zählt ca. 500 Studierende. Die öffentlichen Bibliotheken der Stadt enthalten gegen 300,000 Bände, wovon 230,000 auf die Universitätsbibliothek und 53,000 auf die Allgemeine Lesegesellschaft kommen. B. ist Sitz eines deutschen Berufskonsuls. In der Umgegend Basels ist der Schlachtort St. Jakob an der Birs (mit Denkmal) hervorzuheben. Vgl. Streuber, Die Stadt B., historisch-topographisch beschrieben (Basel 1854); »Die Stadt B. und ihre Umgebung« (hrsg. vom Verkehrsverein, das. 1898).

Geschichte der Stadt und des Kantons Basel.

B. hieß nach Ammianus Marcellinus ursprünglich Robur, empfing aber vom Aufenthalt Kaiser Valentinians I. im Sommer 374 den Namen Basilia (kaiserliche Residenz). In der Völkerwanderung kam B. an die Alemannen und fiel bei den Teilungen des Karolingerreichs 870 an das ostfränkische Reich, 912 an Burgund, 1006 aber infolge Vertrags wieder an das Deutsche Reich zurück. Im Anfang des 7. Jahrh. war der Bischof der verödeten Römerstadt Augusta Rauracorum (Basel- und Kaiser-Augst) nach B. übergesiedelt und wurde durch Schenkungen der burgundischen und deutschen Könige Herr eines großen Gebietes, so auch von B. selbst. Zur Zeit des Investiturstreites erweiterte Bischof Burkhard von Hasenburg (1072–1107) die »Burg« B. durch eine neue Befestigung zur eigentlichen Stadt. 1225 tritt der Rat mit eignem Stadtsiegel auf, und 1226 werden Zünfte urkundlich erwähnt. 1263 gewährte Bischof Heinrich von Neuenburg der Stadt eine Handfeste, und die stets geldbedürftigen Oberhirten verpfändeten an sie eine ihrer Gerechtsamen um die andre, so daß B. schon im 14. Jahrh. als eine »Freistadt« galt. Von einem Erdbeben 18. Okt. 1356 fast ganz zerstört, erholte sich B. rasch. Dagegen stand es infolge innerer Wirren im Begriff, eine Beute Österreichs zu werden. Die Einwohnerschaft zerfiel in den bischöflichen Dienstadel, die altfreien Bürger und die ursprünglich hörigen Handwerker. Gegen erstern, der das Regiment an sich gerissen, verbanden sich Bischof, Bürger und Handwerker und setzten 1337 die Ratsfähigkeit der Zünfte durch. Die Ritter traten hierauf meist in österreichischen Lehnsdienst und eröffneten 1374 mit Hilfe Österreichs einen 75jährigen Kampf gegen die städtische [419] Freiheit. Herzog Leopold ließ sich vom Bischof Kleinbasel verpfänden, 1376 wurde er von Karl IV. mit der Reichsvogtei über B. selbst belehnt, und als in einem Auflauf eine Anzahl Ritter von den Bürgern erschlagen wurden (böse Fastnacht 1376), mußte sich die Stadt ihm förmlich unterwerfen. Nach der Schlacht von Sempach aber brachte der Rat die durch den Tod Leopolds erledigte Reichsvogtei an sich (1. Aug. 1386) und kaufte von seinen Erben Kleinbasel (13. Okt.), das 1392 mit völlig gleichen Rechten B. einverleibt wurde. Schon 1400 schloß es mit Bern und Solothurn ein 20jähriges Bündnis, das 1441 erneuert wurde. Gerade dadurch entbrannte der Kampf mit Österreich und dem Adel lebhafter als je. Während in Basels Mauern das Konzil tagte (1431–49, s. Baseler Konzil), rückte der von Friedrich III. herbeigerufene Dauphin Ludwig mit seinen Armagnaken gegen die Stadt, die ihre Rettung dem Heldenmute der Eidgenossen in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs 26. Aug. 1444 verdankte. 1449 machte die »Breisacherrichtung« diesen Kämpfen ein Ende. 1474 schloß B. samt dem Bischof mit den elsässischen Städten den »niedern Verein« gegen Karl den Kühnen und nahm an den Kriegen der Eidgenossen gegen diesen Anteil. Im Schwabenkriege verhielt es sich neutral und erlitt deshalb von deutscher Seite mannigfache Anfeindungen. Nachdem 22. Sept. 1499 in B. Friede zwischen dem Kaiser und den Schweizern geschlossen worden war, wurde die Stadt 13. Juli 1501 als neunter Ort in die Eidgenossenschaft aufgenommen; sie hatte bereits durch Verpfändung und Verkauf von seiten des Bischofs und Adels Waldenburg, Honberg und Liestal (1400), Farnsburg (1461), Zunzgen (1464), Sissach (1465), Bökten und Itingen (1467) sowie Münchenstein (1479) erworben.

Blühend durch Handel und Gewerbe, wurde B. durch die 1460 von Papst Pius II. (Äneas Sylvius) gestiftete Hochschule sowie durch seine Druckereien ein Mittelpunkt des geistigen und künstlerischen Lebens; war es doch der Aufenthaltsort eines Erasmus und Holbein. Die Reformation fandin Joh. Hußgen (Ökolampadius) ihren Vorkämpfer und siegte 1529 durch einen Bildersturm der Bürgerschaft, nachdem schon 1521 jeder Einfluß des Bischofs auf die Regierung der Stadt beseitigt worden war. Später erhob der Bischof wiederum Ansprüche, von denen B. sich 1585 durch 250,000 Gulden loskaufte. Plackereien, welche die Stadt während des Dreißigjährigen Krieges von dem Reichskammergericht zu Speyer zu erdulden hatte, veranlaßten die evangelischen Orte der Eidgenossenschaft, an den Kongreß zu Münster und Osnabrück den Bürgermeister Wettstein von B. abzuordnen (1646), der im Westfälischen Frieden die Anerkennung der Unabhängigkeit aller eidgenössischen Orte erwirkte. Die mittelalterliche Zunftverfassung hatte in B. ein oligarchisches Familienregiment zur Folge, da die Zunftvorgesetzten, die den Großen Rat bildeten und aus deren Mitte auch der Kleine Rat hervorging, sich selbst bestätigten und ergänzten. 1653 beteiligten sich die Baseler Bauern an dem schweizerischen Bauernkrieg und wurden dafür mit zahlreichen Hinrichtungen gezüchtigt. Ein Aufstand der Bürgerschaft 1691 endete ebenfalls mit dem Siege der Oligarchie und brachte die Führer, den Arzt Fatio u. a., aufs Schafott. Am 5. April 1795 wurde dec Separatfriede zwischen der französischen Republik und Preußen in B. geschlossen (s. Baseler Friede). Am Umsturz der alten Eidgenossenschaft nahm B. Anteil durch seinen Oberstzunftmeister Ochs, der im Verein mit Laharpe dem französischen Direktorium den Plan zur Revolutionierung der Schweiz entwerfen half. Schon im Januar 1798 erhob sich das Baseler Landvolk und zerstörte die Burgen der städtischen Landvögte, worauf die Räte ihre Gewalt in die Hände einer von Stadt und Land frei gewählten Nationalversammlung niederlegten, der jedoch die von Ochs entworfene helvetische Einheitsverfassung im April 1798 ein Ende bereitete.

Durch die Mediationsakte erhielt der Kanton B. 1803 seine Selbständigkeit zurück und eine repräsentativ-demokratische Verfassung, die nach dem Einrücken der Verbündeten 4. März 1814 durch eine andre ersetzt wurde, infolge deren die Stadt im Großen Rat 90, die Landschaft dagegen nur 64 Vertreter zählte. Nach der Julirevolution gab der Große Rat dem Begehren einer Versammlung von Landbürgern zu Bubendorf (18. Okt. 1830) nach Revision der Verfassung Gehör und stellte als Grundlage derselben fest, daß die Stadt 75 und die Landschaft 79 Vertreter bekommen sollte. Letztere verlangte aber Wahl eines Verfassungsrates nach der Kopfzahl und machte, da der Große Rat nicht nachgab, einen Angriff auf die Stadt, der aber von der Bürgermiliz zurückgeschlagen wurde. Liestal, der Herd des Aufstands, wurde besetzt und die Annahme der vom Großen Rat revidierten Verfassung durchgesetzt (28. Febr. 1831). Die Verweigerung der Amnestie für die geflohenen Führer der Landschaft sachte den Bürgerkrieg von neuem an, und ein abermaliger Versuch der Stadt, Liestal zu besetzen, endete mit ihrer Niederlage (21. Aug.). Jetzt ließ die eidgenössische Tagsatzung Truppen ein rücken, aber alle ihre Vermittelungsversuche scheiterten an der Hartnäckigkeit beider Teile. Zuletzt entzog die Regierung 46 widerspenstigen Gemeinden die Verwaltung, worauf sich diese als selbständiger Kanton B.-Landschaft konstituierten (17. März 1832). Ein Versuch der Stadt, die treu gebliebenen Gemeinden militärisch zu verstärken, führte zu einer neuen Niederlage ihrer Truppen bei Gelterkinden (6./7. April 1832). Am 14. Sept. entschloß sich die Tagsatzung mit zwölf Stimmen zur Anerkennung der Trennung trotz des Einspruchs Neuenburgs und der Urkantone, mit denen B. 14. Nov. zu Sarnen in eine Sonderverbindung trat. Am 3. Aug. 1833 fiel es noch einmal mit den Waffen über die Landschaft her, wurde aber bei Pratteln mit einem Verlust von 64 Toten zurückgewiesen. Jetzt ließ die Tagsatzung Stadt und Landschaft mit 10,000 Mann besetzen und beschloß 26. Aug. Totaltrennung der beiden Teile, so daß der Stadt bloß drei Dörfer verblieben; zugleich wurde ihr aufgegeben, für sich und die drei Gemeinden eine neue Verfassung zu entwerfen, die 3. Okt. 1833 zustande kam. Zur Teilung des Staatsvermögens wurde ein Schiedsgericht in Aarau bestellt, das 13. April 1835 der Landschaft 64 Proz. vom unmittelbaren und mittelbaren Staatsgut sowie 60 Proz. vom Kirchen- und Schulgut zusprach.

Baselstadt zeigte seinen Gemeingeist, indem es trotz der geschmälerten Mittel seine Hochschule aufrecht erhielt und in zeitgemäßer Weise reorganisierte. Eine Verfassungsrevision vom 8. April 1847 hob den Zensus und die Lebenslänglichkeit der Richterämter auf; dagegen weigerte sich B., für die Ausweisung der Jesuiten und Auflösung des Sonderbundes zu stimmen, stellte jedoch seine Truppen zur eidgenössischen Exekutionsarmee. Damit trat in seinem Verhältnis zur Eidgenossenschaft ein Wendepunkt ein; fast einhellig nahmen Rat und Bürgerschaft die neue Bundesverfassung von 1848 an, und seitdem ist Baselstadt unter den bundesfreundlichen Kantonen unentwegt in[420] erster Reihe geblieben. In Baselland begann 1862 unter der Führung des Landmanns Rolle in der Schweiz eine Bewegung, die durch Einführung des Referendums und der Initiative, Wahl der Regierung durch das Volk etc. die repräsentative Demokratie möglichst der reinen Volksherrschaft anzunähern suchte; eine in diesem Sinn ausgearbeitete Verfassung wurde 6. März 1863 vom Volk angenommen. Nicht selten hat Baselland seitdem die dringendsten Vorschläge für Verbesserungen in Schule, Forstwirtschaft etc. abgelehnt, sobald sie mit erhöhten Ausgaben verbunden waren. Am 22. Mai 1892 wurde durch eine Verfassungsrevision die Volksinitiative für Gesetze erleichtert und dem Volke die Wahl der Ständeräte eingeräumt, dafür aber dem Landrate das Recht erteilt, ohne Volksanfrage eine Vermögenssteuer bis auf 1 vom Tausend zu erheben. Durch ein am 10. Mai 1875 angenommenes neues Grundgesetz hat Baselstadt ebenfalls das fakultative Referendum und die Initiative, durch eine abermalige Verfassungsrevision vom 2. Febr. 1890 sowie durch eine Partialrevision vom 20. Dez. 1891 die Wahl der Regierung, der Ständeräte und Gerichte durch das Volk sowie die Unentgeltlichkeit aller öffentlichen Schulen eingeführt und Ordensangehörigen jede Lehrtätigkeit an Schulen untersagt.

[Literatur.] Vgl. Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft B. (Berl. u. Basel 1786–1822, 8 Bde.); Boos, Geschichte der Stadt B. (Bd. 1: Mittelalter, Basel 1877); A. Burckhardt, Bilder aus der Geschichte von B. (das. 1877–82, 2 Bde.); Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt B. im Mittelalter (das. 1860); Derselbe, Der Bauernkrieg von 1653 in der Landschaft B. (das. 1854); »B. im 14. Jahrhundert« (hrsg. von der Baseler historischen Gesellschaft, das. 1856); Burckhardt, Die Politik der Stadt B. im Bauernkrieg 1525 (das. 1896); Frei, Die Staatsumwälzung des Kantons B. im Jahre 1798 (das. 1876); Heusler, Die Trennung des Kantons B. (das. 1839, 2 Bde.); Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt B. im 14. und 15. Jahrhundert (Tübing. 1879); Geering, Handel und Industrie der Stadt B. bis Ende des 17. Jahrhunderts (Basel 1886); Vischer, Geschichte der Universität B. bis 1529 (das. 1862); Thommen, Geschichte der Universität B. 1532–1632 (das. 1889); Boos, Urkundenbuch der Landschaft B. (das. 1881 bis 1883, 3 Bde.); Wackernagel und Thommen, Urkundenbuch der Stadt B. (bisher Bd. 1–5,7 u. 8, das. 1890–1902); »Baseler Chroniken« (hrsg. von Vischer, Bernoulli u. a., Leipz. 1872–1902, Bd. 1 bis 6); »Basler Neujahrsblätter« (seit 1821); »Beiträge zur vaterländischen Geschichte« (hrsg. von der Historischen Gesellschaft zu B., 1839–1901, 15 Bde.); »Mitteilungen der Historischen und antiquarischen Gesellschaft zu B.« (seit 1843); »Basler Taschenbuch« (1850–64, 11 Bde.); »Basler Jahrbuch« (1879 ff.); »Historisches Festbuch zur Basler Vereinigungsfeier 1892«; »Festschrift zur Erinnerung an Basels Eintritt in den Bund der Eidgenossen« (1901); »Basler Biographien« (1900, Bd. 1); »Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde« (1901 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 419-421.
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